Sherman123
Fleet Admiral
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Durch einen anderen Thread (und durch Jumbo781) wurde ich auf eine neue Rechtslage bezüglich Garantie und Gewährleistung aufmerksam. Da ich mir dies nicht so recht vorstellen kann, würde ich nun gerne weitere Meinungen zum Thema hören.
Ich war bisher dieser Meinung: Garantie ist eine komplett freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers. Dem Hersteller steht frei die Garantie an verschiedene Bedingungen zu binden. (z.B.: Bei Laptops ist es üblich, dass nach dem Öffnen des Gehäuses die Garantie erlischt, bei Autos wird auf Verschleißteile (Bremsen, Kupplung,...) keine Garantie gegeben)
Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, der ein jeder Hersteller nachkommen muss. Hier und nur hier findet die Beweiskraftumkehr nach 6 Montaten Verwendung.
Ist es möglich, dass es hier Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Recht gibt? Weiß irgendwer etwas genaueres zum Thema?
Ich war bisher dieser Meinung: Garantie ist eine komplett freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers. Dem Hersteller steht frei die Garantie an verschiedene Bedingungen zu binden. (z.B.: Bei Laptops ist es üblich, dass nach dem Öffnen des Gehäuses die Garantie erlischt, bei Autos wird auf Verschleißteile (Bremsen, Kupplung,...) keine Garantie gegeben)
Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, der ein jeder Hersteller nachkommen muss. Hier und nur hier findet die Beweiskraftumkehr nach 6 Montaten Verwendung.
Ist es möglich, dass es hier Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Recht gibt? Weiß irgendwer etwas genaueres zum Thema?