Garantie Anspruch?

CPU_Held

Lt. Commander
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Feb. 2014
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Hallo.
Ich kaufte mir einen ryzen 2600x vorgestern bei Notebooks billiger.

Ich fragte wie lange ich darauf Garantie hätte.
Dort sagte man mir,ich habe keine Garantie.

Es war eine boxed Version und keine B Ware
Also absolut Nagel neu.


Habe ich wirklich keine Garantie auf diese neue cpu?

Mfg
 
1. du hast bei Notebooks Billiger ... als erstes Gewährleistung .... für 2 Jahre .

2. die Garantie hast du bei AMD selber ...
 
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Wieviel hat die gekostet?
 
189€
 
jup was denn nun R5 2600X oder r5 2400 G

Weil deine Signatur falsch war ... mit rx 580er sogar
 
Zuletzt bearbeitet:
wie kommst du auf 2400g?

der war vorher verbaut.
habe nen upgrade auf den 2600x durchgeführt.

um diesen geht es.
angeblich soll dieser keine garantie haben :D
der 2400g läuft nun bei meiner frau..
 
Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene sachen....

Wie schon erwähnt
Dein Händler muss dir 2 Jahre Gewährleistung geben und der Hersteller kann dir eine Garantie geben
Oft wird die Gewährleistung als Garantie bezeichnet.
 
Garantie gibt der Hersteller. Der Händler unterliegt einer gesetzlichen Gewährleistungspflicht, die er zu erfüllen hat. Bei Gebrauchtsachen 12 Monate, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr Eintritt. Bei neuen Sachen 2 Jahre. Geregelt in §§ 437 ff. BGB.
 
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Also nochmal kurz zusammengefasst:
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch und läuft 2 Jahre, da kommt man als Verkäufer von Neuware in D auch nicht raus. Jedoch muss man hier aufpassen, dass nur in den ersten 6 Monaten nach Kaufvertrag der Händler dir nachweisen muss, dass du den Fehler nicht durch unsachgemäße Behandlung herbeigeführt hast. Nach 6 Monaten ab Kaufvertrag, bist du in der Pflicht nachzuweisen, dass der Fehler nicht von dir Begünstigt bzw Hervorgerufen ist ... je nach dem wie kullant der Händler ist kanns da schon ernsthafte Scherereien geben.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (manchmal auch des Händlers) und umfasst erweiterte Rechte die bei einem Defekt (oftmals auch über 2 Jahre hinaus) geltend gemacht werden können. Aber eben nur bei demjenigen der die Garantie gibt ... in deinem Fall hat der Händler klar gesagt, dass er keine Garantie sondern lediglich die Gewährleistung gibt, dh. dass wenn AMD eine garantie geben sollte (habs nicht geprüft) du dich für diese Garantieansprüche wahrscheinlich auch direkt an AMD wenden musst ... und auch hier wieder Kullanz heist, wenn der Händler den Garantieanspruch auf freiwilliger Basis für dich beim Händler geltend macht.

gruß
Pyrukar
 
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CPU_Held schrieb:
Ich fragte wie lange ich darauf Garantie hätte.
Dort sagte man mir,ich habe keine Garantie.
Mit wem hast du denn kommuniziert? Und sagen wir mal so, technisch gesehen gibt dir der Händler ja auch keine Garantie, dafür aber Gewährleistung. Also ist seine Antwort schon korrekt.
Ich verstehe aber auch nicht warum du überhaupt nachgefragt hast. Das ist schon ewig so in Deutschland gesetzlich festgelegt, § 438 BGB grundsätzlich zwei Jahre und kann lediglich beim Verkauf von Gebrauchtwaren auf ein Jahr gesenkt werden.
Und Garantie wie immer über Hersteller.
 
Bei AMD scheint es so zu sein, daß man sich in Garantiefällen fallweise entweder direkt an AMD oder an den Händler wenden muß. Auf dieser Internetseite kannst du auch erfahren, wie der jeweilige Ablauf in deinem Fall ist:

https://www.amd.com/de/support/kb/warranty-information/warranty

Bei einer Boxed CPU muß man sich demnach wohl (es sei denn der Händler bietet freiwillig an das zu übernehmen) direkt an AMD wenden. An sich sollte es auch in dem Kästchen aus dem du die CPU geholt hast ein kleines Faltblatt geben auf dem nähere Informationen (z.B. Dauer) zum Thema Herstellergarantie stehen.

Wie schon gesagt: Gewährleistung und Garantie sind zwei vollständig verschiedene Sachen. Insofern ist die Auskunft die man dir gab anscheinend korrekt.
 
Ist deine CPU Kaputt? Oder warum fragst du nach Garantie nachdem du gekauft hast?
Wenn eine CPU beim ersten einsetzten funktioniert, dann funktionieren die eigentlich auch weiter. CPUs gehen soooo selten kaputt.

Und was genau möchtest du jetzt beraten haben?
 
Ich könnte mir vorstellen, dass er wegen der Garantie gefragt hat weil es evtl. B-Ware war?

Wobei für 189.- wird bei NBB der 2600x als Neuware verkauft.
 
Pyrukar schrieb:
Nach 6 Monaten ab Kaufvertrag, bist du in der Pflicht nachzuweisen, dass der Fehler nicht von dir Begünstigt bzw Hervorgerufen ist ...
Genau genommen gilt die Gewährleistung nur für Schäden die bei Gefahrenübergang bereits bestanden. D.h. bei Kauf.
Im ersten halben Jahr geht der Gesetzgeber davon aus, dass dem so war.
Danach liegt die Beweislast beim Käufer nachzuweisen, dass der Fehler bereits bei Kauf bestand aber halt nicht aufgefallen ist.
 
PatrickS3 schrieb:
Ich könnte mir vorstellen, dass er wegen der Garantie gefragt hat weil es evtl. B-Ware war?

Wobei für 189.- wird bei NBB der 2600x als Neuware verkauft.
Ja genau deshalb habe ich gefragt!

Weil auf der Website auch B. Wäre angeboten wurde.
Und weil auf der Rechnung nicht sofort zu erkennen war,ob ich nun 186 oder 189€ bezahlt hatte,da die Preise ohne Mehrwert steuer angegeben waren, hätte ich mich erkundigt.
Und die b ware wurde für 186€ angeboten...

Ganz genau. Vielen Dank für eure Antworten.
Ihr habt mir sehr geholfen
 
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