Garantie - Aus Unternehmersicht

MinionMaster

Lt. Commander
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Hallo Community,

ich habe mal eine reine Interessensfrage zum Thema Garantie.
Diese ist ja bekanntlicher Maßen ein Angebot des Vertreibers, welcher, je nach Bedingungen, unterschiedliche Laufzeiten gewährt.


Mir geht es um die Frage der Kostenübernahme seitens der Hersteller:

Wenn ein Gerät kaputt ist und in die Garantie fällt, repariert der Hersteller dies ja zum Nulltarif. Ich frage mich jetzt, zahlt der Vertreiber die kosten einer z.B. kaputten Platine oder gibt der wiederum die Kosten an den Platinenhersteller weiter, da dieser auch eine Art "Garantie" für den Vertreiber gibt?

Hintergrund sind Smartphones wie das gestern vorgestellte OnePlus One. Dieses befindet sich ja sehr nahe am Einkaufs- / Herstellungspreis und sobald viele Retouren wegen Garantie kommen, ist ja die gesamte Marge futsch. Könnte das nicht z.B. für den Kunden bedeuten, dass der Hersteller seine Garantiebedingungen extra "hart" macht, um viele Retouren zu verhindern? Oder haben sich die Vertreiber gegenüber dem Produzenten abgesichert?



Ich bin nicht so der BWL Typ, würde mich freuen, wenn jemand mit Ahnung was dazu beisteuern kann :).

VG
Mp
 
Diese ist ja bekanntlicher Maßen ein Angebot des Vertreibers, welcher, je nach Bedingungen, unterschiedliche Laufzeiten gewährt.
Nein, des Herstellers.

Der Hersteller gibt - wenn er möchte - eine Garantie die unter bestimmten Vorraussetzungen bestimmte Teile und / oder Funktionen des Produkts für einen definierten Zeitraum abdeckt bzw. dessen Funktionalität gewährleistet.

Der "Vertreiber" ist vom Gesetzgeber gezwungen eine vordefinierte Gewährleistung zu geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ja, selbstverständlich werden Garantie-Ansprüche weiter gereicht, sofern vorab vertraglich vereinbart.
 
Um jetzt noch die BWL Schiene zu ergänzen -> der Hersteller nimmt Rückstellungen vor, um Garantieansprüche abzudecken. Diese Rückstellungen werden in der Deckungsbeitragsrechnung des Produktes mit berücksichtigt - somit zahlt der Kunde über den Preis des Produktes auch schon pauschal die Reperatur.

Bsp. je 1 Mio. € Umsatz werden von Kunden Garantieansprüche i.H.v. 30.000€ gelten gemacht. Die Hersteller haben auch gewisse Erfahrungswerte, wie hoch Garantieansprüche auch bei neuen Produkten ausfallen.

Somit gibt es keine "Reperatur zum Nulltarif" - steckt alles schon im Preis drin. (sollte es jedenfalls)
 
@Benzer

Es geht mir explitzit um die Garantie. Den Unterschied zur Gewährleistung kenne ich und habe ich oben deutlich gemacht. Und es geht mir z.B. um Apple. Diese ist der Vertreiber, Foxconn o.ä. stellen die Geräte her, also Hersteller. Daher meine Unterscheidung.

@_killy_

Danke für die Erläuterung. Klingt logisch. Zum "Nulltarif" ist heute eh nix mehr, habe mich oben falsch ausgedrückt ;). Ich sollte mich mal in der Uni mehr in die BWL´s setzen :P.

VG
Mp
 
Benzer schrieb:
Nein... Foxconn ist der Fertiger im Auftrag für Apple. Apple ist der Hersteller.
Apple hat keinen Garantieanspruch an Foxconn da Foxconn keine Garantie gibt.

Und das weißt du als Vertragsinsider?
 
Benzer schrieb:
Nein... Foxconn ist der Fertiger im Auftrag für Apple. Apple ist der Hersteller.

Foxconn stellt im Auftrag für Apple her, deshalb ist Foxconn der Hersteller.
Es sei den das Wort "Hergestellt" hat eine neue Bedeutung bekommen....

Apple vertreibt die Geräte und ist der Inverkehrbringer
 
Foxconn ist der Auftragsfertiger. Apple der Hersteller. Vertrieb läuft direkt (eigener shop) oder über Distributoren und Händlernetzwerk.
 
Um das Beispiel zu nehmen, Apple ist der Hersteller, Foxconn Auftragsfertiger.

Bzgl. der Ansprüche von Apple gegenüber Foxconn, das hängt komplett von den Vereinbarungen zwischen den beiden ab, das wird hier keiner Wissen und nein es gibt da keine Gesetzliche Vorgabe, das können die gestalten wie sie wollen.

Auf die eine oder andere Art zahlt der Hersteller aber natürlich für die Garantie welche er Anbietet und damit zahlt es der Kunde.
 
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