Garantie beim Hersteller einfordern

SaxnPaule

Fleet Admiral
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Hallo Community,

ich habe hier einen defekten Speicherriegel der Firma takeMS. Herstellungsdatum KW50/09.

Kassenbeleg nicht mehr vorhanden, da ja die Garantiezeit des Händlers abgelaufen ist.

Also habe ich mich direkt an den Hersteller gewandt.

Nun teilte man mir aber mit, dass die takeMS AG am 01.07.2011 durch die Ultron AG übernommen wurde und dabei NICHT DIE PFLICHTEN DER GARANTIELEISTUNG übernommen wurden.

Somit kann die takeMS AG <wörtlich>meine Ansprüche leider nicht mehr erfüllen</wörtlich>.

Habe ich jetzt noch eine Möglichkeit den defekten Riegel getauscht zu bekommen?


VG SaxnPaule
 
Das ist Quatsch.

Der Händler muss Gewährleistung leisten.

Aber die Lifetime Garantie gibts nicht mehr. Weil der, der sie angeboten hat,nicht mehr existiert.
 
@luciver1981:
Der Hersteller bewirbt seine Produkte ausdrücklich mit einer 10 jährigen Garantie.

http://www.takems.de/faq.php

Dann sollte doch aber jedem davon abgeraten werden takeMS Speicher zu kaufen, da man dort keine Garantieansprüche mehr geltend machen kann, oder?
Ergänzung ()

Alles klar. Es gab einen Thread mit dem gleichen Problem bereits:
https://www.computerbase.de/forum/threads/takems-ram-defekt-ultron-verweigert-garantie.1042165/

Fazit: Pech für mich, Glück für Ultron
 
Dann wende Dich mit Deinem Kaufbeleg an Deinen Händler.

Und kläre das mit ihm. Oder mit dem Kaufbeleg an Ultron. Ohne Kaufbeleg wirst Du so oder so nichts machen können.
 
Siehe Eröffnungspost: "Kassenbelg nicht mehr vorhanden"

Thema ist geklärt, siehe referenzierter Thread.

Bitte schließen.
 
Unter Umständen je nach Beschreibung des Artikel durch den Händler wäre durchaus denkbar das er für die Garantie einstehen muss (bei Verkäufen nach der Übernahme).

Auch interessant ist warum wird der Artikel noch verkauft, sind das Restposten oder aber werden diese noch nachgeliefert und wenn ja durch wem? Das könnte interessant sein für die Käufer vor der Übernahme.

Der Fall ist nicht so einfach wie von einigen dargestellt, allerdings wäre es vemutlich sehr teuer hier um igrendwelche Ansprüche geltend machen zu können. So das es sich nicht lohnt.

Kannst mal die Verbraucherzentrale anschreiben und ihnen den Fall schildern vielleicht bemühen sich dort die Herrschaften, schließlich wird dem Kunden vorgemacht er hätte eine Herstellergarantie (siehe Amazonbeschreibung als Beispiel) was aber nicht stimmt. Und trotzdem verdient ein "Hersteller" damit noch Geld.
 
Wenn ich das in dem verlinkten Thread richtig gelesen habe, hat Ultron die Markenrechte an takeMS erworben und verkauft den Speicher unter diesem Namen.

Alle Speicher, die nach der Übernahme verkauft werden besitzen die angesprochene Garantie.
 
Wenn jemand den Hersteller übernommen hat, dann hat er auch seine Vertraglichen Verpflichtungen mit übernommen. Besonders dann wird es interessant wenn er noch das Produkt unter den selben Namen zu den selben Garantiebestimmungen verkauft.
 
Normalerweise werden die Verpflichtungen übernommen, wie es XYN richtig geschrieben hat, so kenne ich das auch.
Beispiel:Philips hat Saeco übernommen und kann rückwirkend nicht die Garantieleistungen einschränken.

Jedoch ist ja TakeMS insolvent und von daher zählen dann unter Umständen die Garantiebedingungen des neuen Garantiegebers. Das kann allerdings ein Anwalt 100% sagen!
 
Es wurde aber nicht takems übernommen, sondern es wurden die Markenrechte gekauft.

Würde Apple pleite gehen und Samsung dann die Markenrechte vom iPhone kaufen und ihre Plastikbomber fortan unter der Bezeichnung iPhone verkaufen, mussten sie deshalb doch kleine von Apple produzierten iPhones reparieren...
 
Ausschließen kannst du sowas nicht. Kommt immer drauf an zu welchen Bedingungen übernommen/gekauft worden ist. Zumindest ist es also denkbar.
 
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