Garantie beim Privat Verkauf ?!

Aixem

Commander
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Dez. 2001
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2.318
Hi,
ich habe mir gerade was über Ebay ersteigert.
Der Verkäufer schreibt in seinem Text
" Das Radio ist in einem guten Zustand. Da es noch kein solchen Antischock wie in den heutigen Autoradios hat kann es vorkommen das die CD bei holperigen Straßen etwas springt. Ansonsten ist das Radio gepflegt und weist keinerlei beschädigungen auf. "

Sonst nichts weiter, wie sieht es jetzt mit der Garantie beim Privat Verkauf aus ?!
Ist der Verkäufer nun gezwungen mir eine 1 Jährige Funktionsgarantie zu geben, und habe ich bei einem defekt darauf auch anspruch ?!

Gruss und Dank
aIx
 
Hm, beim Kauf von Privat gibts eigentlich keine Garantie - die meisten bei ebay schreiben das aber ausdrücklich dazu, womöglich hättest du Garantie wenn der Verkäufer das nicht explizit erwähnt.
 
Habe mal gelesen dass alle Auktionen von Privat an Privat keiner Gewährleistung bzw Garantie unterliegen.
Muß man daher nicht unbedingt dazuschreiben.

Anders kann das natürlich aussehen wenn man bei einem Powerseller kauft der z.B. eBay dazu nutzt Dinge aus seinem OnlineShop bzw. Ladengeschäft vertreibt.
Aber die schreiben auch meistens dazu dass man Garantie, Umtauschrecht, Reklamtionsrecht etc. hat.
 
Die Rechtslage sieht wie folgt aus:

Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergisst, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen

Ich hab den entscheidenen Absatz mal fett markiert.


Wer es etwas professioneller will:
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimme mit Bombwurzel 100%ig überein. Die betreffende Person (Verkäufer) muss dazu schreiben, dass er keinerlei Garantie übernimmt. Im Normalfall, steht dann sowas z.B:

Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet bei der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit den Regeln nicht einverstanden sind.


Gruß
DoNNerBlitZ
 
mal eine persöhnliche frage:

wenn man eine ersteigerte Ware nicht bekommen hat,
sollte man sofort anziege wegen betrug und zum anwalt oder erst
eine Angemessende Frist zur Nachlieferung setzen?? ~ 1 Woche
 
das stimmt. man muss es ausschließen sonst muss der verkäufer bzw. private verkäufer eine 1 jährige garantie auf sich nehmen und das ist heftig...dann musst du wohl reparatur kosten auf dich nehmen.so mache ich es.

"Laut Gesetz muss ich als Privatverkäufer eine garantie von 1 jahr auf mich nehmen.Es sei denn ich schliesse es aus. Hiermit schliesse ich jegliche garantie und rückgaberecht aus,somit keine garantie und auch rückgaberecht entfällt somit. bieten Sie nicht ,wenn Sie nicht damit einverstanden sind. Viel spass beim bieten"

naja reicht für mich. muss ja nicht wie ein anwalt klingen :D

mat der verkäufer hat soweit ich weiss 2wochen bis du die ware kriegst...ansonsten einfach eine mail an den verkäufer mit entsprechender aufforderung und zack hat der dir gesendet..keiner will mit dem gesetz in konflikt kommen mich eingeschlossen. :D achso der musst dir nicht die ware schicken der kann auch dein geld wieder schicken und das geschäft als nichtig erklären.
 
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Garantie bei Privatverkauf ist = Null. In der c't 19-03 war mal ein sehr interessanter Artikel zu dem Thema. Hiernach ist der Verkäufer jediglich dazu verpflichet, den Artikel unfassend und eindeutig zu beschreiben und insbesondere bekannte(!) Mängel zu nennen. Außerdem muß er im Zweifelsfalle beweisen, die ersteigerte Ware abgeschendet zu haben - fertig. Sobald dieser Nachweis erfolgt bzw. der Artikel der Beschreibung entspricht, ist der Verkäufer aus dem Schneider und der Käufer im Falle eines Falles der Dumme.

Zitat aus c't 19-03, S. 86: Die angebliche Verpflichtung zu einer ein- oder gar zweijährigen Garantie beim privaten Verkauf von Gebrauchtwaren gibt es nicht, auch wenn Hunderte von Auktionsbeschreibungen die Behauptung verbreiten und als Vorwand für umfassenen Haftungsauschlüsse nutzen.
 
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mat3003 schrieb:
mal eine persöhnliche frage:

wenn man eine ersteigerte Ware nicht bekommen hat,
sollte man sofort anziege wegen betrug und zum anwalt oder erst
eine Angemessende Frist zur Nachlieferung setzen?? ~ 1 Woche


- angemessene Nachfrist setzen, idR. 10 Tage
- innerhalb dieser Frist muss entweder die Ware oder dein Geld bei dir eintreffen
- ist das nicht der Fall, führt dich dein nächster Weg zur Polizei - Anzeige wg. Betrugs
- Verkäufer benachrichtigen - Aktenzeichen angeben
- EBay benachrichtigen, auch die haben ne gute Rechtsabteilung
- oftmals reicht das sogar, um deine Ware oder dein Geld zu bekommen
- wenn du Rechtschutz versichert bist - ab zum Anwalt
- wenn alles nicht hilft, EBay-Versicherung in Anspruch nehmen


Hab den Spass schon hinter mir - bis zum bitteren Ende. Der Verkäufer hatte anschliessend ein Vefahren wegen Konkursverschleppung und Betrug in über 1000 Fällen am Hals. Würde mich nicht wundern, wenn der sich anschließend in seiner Zelle erhängt hat.... ;)
 
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ich muss noch anmerken das man hier garantie und gewährleistung nicht verwechseln sollte.

garantie gibt nur der hersteller. diese kann zwischen 6 monaten und mehreren jahren sein. zudem können an die garantie gewisse bedingungen geknüpft werden (z.b. vorlage des kaufbelegs)

die gewährleistung dagegen gibt der verkäufer. die gewährleistung deckt nur die fehler, die bei der übergabe der ware vorhanden sind, auch wenn sich der fehler erst später bemerkbar macht.
das heisst, wenn ein artikel NACH 6 monaten erst kaputt geht (vorher komplett ok war) so handelt es sich nicht um gewährleistungs- sondern um einen garantieanspruch. und da muss man schauen wie lange der hersteller garantie gibt.

die telekom gibt z.b. nur 6 monate garantie, siemens dagegen 2 jahre
 
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