Falsch!
Nicht wenn er davon ausgeht, sondern wenn er es niet und nagelfest beweisen kann so, dass er damit vor Gericht durchkäme. Wie schon gesagt. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast bei dem Verkäufer und nicht bei dem Käufer. Nur weil der Käufer den Kühler getauscht hat ändert sich dieses Prinzip nicht. Der Käufer hat gar nichts zu beweisen, zu zeigen oder darzustellen, sondern der Verkäufer muss beweisen, zeigen und darzustellen, wenn er meint der Mangel wäre nicht bei Gefahrübergang vorhanden gewesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html
Und die anderen Links aus meinem ersten Post in diesem Thread.
Und die Garantie ist in diesem Fall erstmal vollkommen egal. Nur die Gewährleistung ist wichtig.
Nicht wenn er davon ausgeht, sondern wenn er es niet und nagelfest beweisen kann so, dass er damit vor Gericht durchkäme. Wie schon gesagt. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast bei dem Verkäufer und nicht bei dem Käufer. Nur weil der Käufer den Kühler getauscht hat ändert sich dieses Prinzip nicht. Der Käufer hat gar nichts zu beweisen, zu zeigen oder darzustellen, sondern der Verkäufer muss beweisen, zeigen und darzustellen, wenn er meint der Mangel wäre nicht bei Gefahrübergang vorhanden gewesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html
Und die anderen Links aus meinem ersten Post in diesem Thread.
Und die Garantie ist in diesem Fall erstmal vollkommen egal. Nur die Gewährleistung ist wichtig.
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