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nein er schreibt ausdrücklichst garantie
wenn du es besser weißt bin ich sicher lernfähig...
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Es gibt jetzt wirklich Techniker die sich da hinsetzten und mein Radio reparieren ?
Dann solltest du meinen Tip beherzigen.Green Mamba schrieb:...du solltest es irgendwie verbrennen oder den Klo runterspülen oder erst verbrennen, dann den Klo runterspülen, da dort Blödsinn drin steht.
Green Mamba schrieb:Dann solltest du meinen Tip beherzigen.
Wie hieß da Buch noch? Rechtsirrtümer? Endlich mal ein Produkt auf dem draufsteht was auch drin ist.![]()
Erstmal die richtigen Wege des 439 bestimmen.
Da wird vorerst clarion das letzte Wort haben.
Sollte eine Nachbesserung, Reparatur oder Ersatzlieferung nicht möglich sein, wird oftmals mit einer Gutschrift gehandhabt.
Nachweislich Unzumutbarkeit in jeglicher Form nach zu vollziehen, hängt stark von der erbrachten Leistung der Sache im Kaufvertrag ab. Stückkauf ist zum Beispiel ein harter Fall.
Die AGB kann hier noch weitere Rechte mit sich bringen.
Da bin ich jetzt mal gespannt was Clarion aka Media Markt jetzt genau macht, ich werden dann hier berichten. 10 Tage soll es dauern , laut Aussage von Media Markt.
Ein neues Gerät verlangen kann man im Rahmen der Gewährleistung erstmal nicht. Sprich Reparatur geht in Ordnung.
Doc Foster schrieb:Ich wiederhole mich ungern, verweise aber auch dich gerne auf den Wortlaut des § 439 BGB. Lesen hilft (meist).
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt