Garantiefall, Geld zurück - aber wieviel?

Klassikfan

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Ich weiß nicht, wo ich das Thema anbringen soll, und da es sich um eien SSD handelt, hab ich mal dieses Forum genommen.

Ich hab meine Vertex3 erfolgreich reklammiert. Da ich keine Ersatzplatte haben wollte (von OCZ bin ich geheilt), nicht direkt über OCZ, sondern über den Händler. der hat die Reklamation auch akzeptiert, und eine Gutschrift angeboten. Mein Erstaunen war aber groß, als ich die Summe auf meinem Konto sah:

Gut 80 Euro.

Bezahlt hatte ich für die SSD aber 145 Euro! Und das ist auch erst ein gutes halbes Jahr her! Und ja, ich weiß, daß SSDs im Preis in der Zwischenzeit noch deutlich gefallen sind. Allerdings kostet eine neue Platte gleichen Fabrikats beim selben Händler eben keine 80 Euro, sondern auch noch gut 90.

Was steht mir eigentlich zu? Im Falle von Vertex gibt es meines Wissens eine Herstellergarantie von 3 Jahren. Das heißt doch, daß ich in dieser Zeit Anspruch auf Ersatz oder Rückzahlung des ursprünglichen Kaufpreises habe, oder nicht?
 
Wenn im Defektfall das gleiche Produkt (oder ein besseres) nicht zum Austausch geliefert werden kann, muss der ehemalige Kaufpreis erstattet werden.
 
... und wenn ein austauschgerät verfügbar ist, der kunde aber nicht annimmt und sich auszahlen lassen will, dann der aktuelle tagespreis - in deinem falle die 80€
 
Also, Garantie hat nichts mit Geld zurück zu tun....;)

Hast Du denn schonmal mit dem Händler gesprochen und gefragt warum er nur 80,- € überwiesen hat?

Und nach BGB haben Händler sehr wohl ein Recht auf Abzug durch Gebrauch...

Auszug aus dem aktuellen Widerrufsrecht (§ 355/356/357 BGB):

...Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (siehe unten) Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.



Es gibt keine Geld zurück Verpflichtung, außer beim Fernabgabegesetz...
Und selbst da gilt eine Frist von 14 Tagen.

Bitte hört endlich mit dem Glauben daran auf, das Garantie bzw Gewährleistung was mit Geld zurück zu tun hat!
Wenn ein Händler Geld erstattet, dann macht er das oft aus Kulanz.


Greetz Despa
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie bedeutet das du Garantiert bei dem Hersteller bleiben musst. :)

Du hast innerhalb der Garantie keine Möglichkeit auf Geldrückzahlung. Nur auf Reparatur bzw. Austausch gegen ein gleiches(gleichwertiges) Modell. Allerdings bei dem Hersteller des Originalprodukt.

Jetzt ist wichtig wie alt das Modell genau ist. Denn du hast ein halbes Jahr recht auf Gewärleistung. Innerhalb dieser Zeit muss der Hersteller/Händler nachweisen das das Modell Fehlerfrei war. Diese frisst beträgt 6 Monate. Wenn in dieser Zeit die SDD Fehler aufwies (im Fall von OCZ ja durchaus Dokumentiert) hast du das Recht auf Wandlung. Sprich der Händler muss dafür Sorge tragen das der Fehler behoben wird. Das kann er mit z.B. Umtausch gegen ein gleiches funktionierendes Produkt oder Reparatur (letzteres eigentlich erste Wahl, aber im Falle von SSD wenig erfolgsversprechend xD). Wenn Reparatur und Austausch scheitert kannst du den Kaufvertrag aufheben. Sprich der Händler müsste dir dann, nachdem die ersten Massnahmen gescheitert sind, das Geld auszahlen. MINDERN wie in diesem Fall ist auf jeden Fall unzulässig und ehrlich gesagt recht dreist da der Händler fast 50% des Ursprungswert zurück hält. Dies ist NICHT zulässig.

Also:
1. Kaufbeleg auf Kaufdatum prüfen. Wenn älter als 6 Monate, pech dann gibt es nur ne neue Vertex 3.
2. Wenn innerhalb der 6 Monate, Wandlung in Form von Reparatur/Umtausch (Selbes Produkt) fordern.
3. Wenn Umtausch/Reparatur scheitert, Rückzahlung des VOLLEN Kaufpreises verlangen

Du hast aber event. nochmal Glück, das müsste aber ein Jurist mal genauer prüfen. Da OCZ einen Recht schlechten Ruf besitzt und der Händler die besagt Platte ja schon zurückgenommen hat, könnte dies als stilles Eingeständnis gewertet werden. Aber wie gesagt da hab ich keine Ahnung.

Ich würd in dem Fall den Händler nochmal anschreiben/anrufen/besuchen mit der Originalrechnung und auf den vollen Kaufpreis pochen Event. liegt hier ja nur ein menschlicher Fehler vor. Wichtig ist hier das ein tatsächlicher Defekt vorlag. Ein nichtgefallen ist generell ausgeschlossen.
 
Das problem ist, dass du die ersatzplatte schon abgelehnt hast. Ob du das widerrufen kannst, weiß ich leider nicht.
Ich würde nochmal eine ganz freundliche anfrage machen, dass dir das nicht klar war mit der reduzierten erstattung und ob sie dir nicht doch ersatz schicken können und die 80 Euro zurücknehmen.
Oder eben damit leben, dass es dumm gelaufen ist und den fehler nicht nochmal machen.
Tut mir leid für dich, aber lebbe geht weiter ;)

EDIT: war langsam, über mir scheint es jemand besser zu wissen, man sollte sich evtl. eher daran halten!
 
1.te Frage an dich: liegt das Kaufdatum weniger als 6 Monate zurück? --> Gewährleistungsfall

2.ten. > 6 Monate bringt dir i.d.R. nichts --> wenn vorhanden .. Garantiefall (je nach Garantiebedingungen des Herstellers, oder ggf. auch Händlers

@TheBeastmaster
Wenn in dieser Zeit die SDD Fehler aufwies (im Fall von OCZ ja durchaus Dokumentiert) hast du das Recht auf Wandlung.
Wandlung bedeutet Vertragsumkehr, und ist ein Teil des 2.ten Gewährleistungsbehelf (welcher erst nach Unerfüllbarkeit des 1ten eintritt), den du eigentlich meintest, wenn ein Mangel auftritt
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte hört endlich mit dem Glauben daran auf, das Garantie bzw Gewährleistung was mit Geld zurück zu tun hat!

Garantie nicht nein. Gewärleistung aber unter umständen. Dazu muss der Kunde aber akzeptieren das der Händler Reparatur oder Wandlung anbietet. Ein Umtausch gegen ein vergleichbares Produkt z.B. oder Reparatur. Scheitert dies, muss er den vollen Kaufpreis zurückerstatten.

Ich hab schon Turnschuhe nach 5 Monaten zurückgebracht weil sich die Sohle gelöst hat.
 
@TheBeastMaster: Da er aber scheinbar keine Gewährleistungsansprüche geltend machen wollte sehe ich die ganze Sache nicht so positiv wie du. Und derzeit kosten die SSDs einfach nicht mehr als das, was er wieder bekommen hat (ok. geringfügig mehr). Daher sehe ich auch nicht wirklich, dass der Händler zu viel Geld einbehalten hätte.
 
die 80€ sind ok, dafuer bekommet du fast eine anstaendige ssd ala samsung 830 128gb ;)
 
Im Falle von Vertex gibt es meines Wissens eine Herstellergarantie von 3 Jahren. Das heißt doch, daß ich in dieser Zeit Anspruch auf Ersatz oder Rückzahlung des ursprünglichen Kaufpreises habe, oder nicht?

Nein, überhaupt nicht.

Die Garantie ist eine freiwillig Leistung des Herstellung zu den Bedingungen des Herstellers. Das hat gar nichts mit dem Händler zu tun.

Vom Händler hast du Gewährleistung, d.h. 2 Jahre lang muss der Händler dir gewährleisten, dass die Sache mangelfrei geliefert wurde (auch ein Mangel, der erst später auftaucht, nicht aber durch unsachgemäße Benutzung verursacht wurde). Aber: Nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr in Kraft, d.h. dann musst du nachweisen, dass der Mangel bereits zur Auslieferung bestanden hat. Das ist nahezu unmöglich, so dass man nach 6 Monaten auf die Kulanz des Händlers angewiesen ist und eigentlich keinen Anspruch mehr hat.

In jedem Fall hat der Händler 2 mal das Recht zur Nacherfüllung, kann also enweder reparieren oder nachliefern. Erst danach hat der Käufer die Möglichkeit auf eine Rücktritt vom Kaufvertrag zu bestehen.

Sind also diese beiden Bedingungen nicht erfüllt, kann dir der Händler sowieso erstatten was er mag (Kulanzlösung). Und du bist über 6 Monate, hast also wenig Handhabe. Und wenn ich deinen Text richtig verstanden habe, hast du auf einen Rücktritt bestanden ohne dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Da ist es völlig legitim, dass er dir nur den Zeitwert erstattet.

Ansonsten gilt "Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben." - es kann also die Nutzung verrechnet werden.

Was wieviel und wie genau kann dir im zweifelsfall ein Anwalt sagen. Dass du nicht den vollen Kaufpreis bekommst ist aber ok.

lg
Lion
 
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despa schrieb:

Sorry das so zu sagen, aber du laberst da eine ganz schöne Menge Müll.

Du zitierst da Auszüge aus dem 14-tägigen Widerrufsrecht, was beim TS nicht zutrifft, da seine SSD schon 6 Monate auf dem Buckel hat. Du sprichst von einem "Fernabgabegesetzt". Sowas gibt es nicht, ich nehme mal an du meintest Fernabsatzgesetz. Aber auch das gibt es nicht mehr. Die entsprechenden Paragraphen sind mittlerweile direkt im BGB zu finden.

@TS
Wie hast du dich an den Händler gewandt? SSD defekt oder dir gefällt die SSD nicht mehr und du willst sie zurückgeben?
 
Joa da brauchen wir halt mehr Einzelheiten hier. Wenn er tatsächlich einen Austausch vom Händler (in dem Text liest sich so als ob der Händler direkt die Rücknahme angenommen hat) abgelehnt hat, sieht es düster aus ja :)

Wenn der Händler, auch auf Kulanz, eine Rückname zustimmt und KEINE Reparatur/Austausch anbietet, dann hat er Chancen. Allerdings steht hier dann Aussage gegen Aussage UND es muss innerhalb von 6 Monaten passieren. Deshalb freundlich mit dem Händler sprechen, event. angeben das es ein Missverständnis war und doch den Austausch gegen die OCZ annehmen. Soooooo scheiße sind die jetzt auch net.

Danke an StuffedLion, du hast es nochmal genau und völlig richtig erklärt, nicht so dahin geschlunzt wie ich xD
 
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Also die 6 Monate sind um, und ja, ich hab den Händler jetzt erst mal angeschrieben. Mal schauen, was der antwortet.

Und egal, wie es läuft, mache ich keinen großen Verlust. Würde ich eine neue Vertex3 als Ersatz annehmen, würde ich die in der Bucht verkaufen, und am Ende wohl weniger als die 81 Euro bekommen.

In der Reklamations-E-Mail hab ich deutlich gemacht, daß ich im Falle OCZ von einem Serienfehler ausgehe (minderwertige Speicherzellen), und deshalb keine Ersatzplatte haben möchte, sondern mein Geld zurück. Das waren meine Worte, und das hat der Händler auch umgehend akzeptiert.

Dennoch sehe ich hier eine gewisse Diskrepanz, wenn der Händler den Garantie(Gewährleistung)fall akzeptiert, und mir nicht mal die 91 Euro zahlt, die dasselbe Modell aktuell bei ihm selbst kostet. Und zur Lieferung genau dieses Teiles wäre er ja wenigstens verpflichtet gewesen.
 
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@Klassikfan: Wenn du es als Garantiefall eingeschickt hast, dann müsste der Händler die lediglich an den hersteller (bzw Garantiegeber) weiterleiten. Direkt austauschen müsste er die nicht.
Des weiteren müsste er dir im Falle der Gewährleistung auch kein neues Produkt, sondern könnte auch refurbished Ware zurück schicken (also SSDs, die bei anderen oder auch bei dir aus der Reperatur zurück kamen oder auf Grund des 14 tätigen Rückgaberechts im Versandhandel zurück gegeben wurden). Der Wert dieser ist wahrscheinlich geringer.
 
So! Hab heute Antwort bekommen.
Der Service hat sich entschuldigt. Ihnen sei ein Fehler unterlaufen, und man habe den falschen Vorgang bearbeitet.

Na, da bin ich ja mal gespannt, was herauskommt, wenn sie den richtigen Vorgang erwischen... ;)
 
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