Garantieproblem (ASUS 980ti): Wertverlust

Danial-de

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hey, ich komme mal direkt zu meinem problem:

vorab gesagt: also die karte wurde im oktober 2015 gekauft, ist jetzt 2 jahre alt, aber es gibt 3 jahre garantie von asus und ich hab sie bei hiq eingeschickt, die bearbeitungszeit liegt bei 4-6 wochen haben sie mir gesagt. die sind jetzt um. das ist dabei rausgekommen

[ASUS] und zwar hatte ich vor knapp 5 wochen meine 980ti wegen lüfterschaden und möglicher grafikfehler eingeschickt, um den garantieanspruch geltend zu machen. bei asus direkt sind es 3 jahre bei der karte. und jetzt habe ich eine Garantierechnung erhalten, in welcher steht, dass mir nur 231,90€ erstattet werden, weil es das Modell angeblich nicht mehr gibt bzw sie nicht ausgetauscht werden konnte. Hab ich dann nicht anspruch auf die komplette erstattung des geldes? in den "Garantiebedingungen" auf https://www.hiq24.de/shop/ steht nichts zu dem Thema.

gekauft am 27.10.2015.

Jetzt stehe ich ratlos da und wollte euch mal fragen. hat jemand ne ahnung, was jetzt zu tun ist? garantie ist doch, dass man entweder neue ware kriegt oder die alte repariert wird. davon ist ja nichts geschehen.

grüße
 

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Wenn Du die Garantie von ASUS erhalten wolltest, hättest Du die Karte vielleicht auch zu ASUS einsenden sollen. HiQ gibt Dir doch die ASUS Garantie offensichlich nicht. Dann müsstest Du ja zuerst mal herausfinden, auf welcher Grundlage HiQ Dir die Erstattung gewährt ? Kulanz vielleicht ? Die Gewährleistung ist ja jedenfalls abgelaufen.
 
Der Zeitwert ist schon sehr frech, gerade zur aktuellen Zeit ist da unter 500€ nichts zu bekommen. Und auch sonst lag eine 980Ti, bzw. eine gleichwertige 1070 nie großartig unter 400€.
Das ist leider das Problem, wenn die Garantie heutzutage quasi nur noch über den Händler geht und nicht über den Hersteller, da ist man der Kulanz des Händlers ausgeliefert. ich würde darauf nicht eingehen.
Beim nächsten Mal EVGA oder Zotac kaufen ;)

@de la Cruz: Asus wird die Grafikkarte kommentarlos an den Händler weiterleiten.
 
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in den AGBs des Verkäufers steht doch alles drin
z.b.

13.7: Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind (§ 439 III BGB). Sollte HiQ im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt mit vergleichbaren Eigenschaften vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung je Mangel geltend gemacht werden.
Ergänzung ()

TheLastHotfix schrieb:
Hier https://eu-rma.asus.com/pick_eu/de/agb.pdf sind die Garantiebedingungen von ASUS

Anhang anzeigen 664537

Aber wegen einem Lüfterschaden wird die Karte ja wohl kaum irreparabel gewesen sein???

er hat aber keinen vertrag mit asus geschlossen sondern mit hiq24^^. somit gelten die agbs von hiq24, nicht die von asus
fordere die graka zurück und wende dich an asus^^. entweder schliesst sich der mit hiq24 kurz oder die machen das direkt mit dir......
 
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5. Reparaturabwicklung
Falls eine Reparatur erforderlich ist, müssen Sie Ihr Produkt dem von ASUS benannten Reparaturzentrum zusenden. Nach freiem
Ermessen von ASUS kann das Verfahren durch Übergabe des Produktes an den Einzelhändler, bei dem Sie das Produkt erworben
haben oder einen kostenlosen Pickup and Return-Service ersetzt und vereinfacht werden.
Du hast es halt nicht zu ASUS gesandt.

Wertminderung kann vom Händler eingerechnet werden. Hardware wird nach spätestens 5 Jahren abgeschrieben sein, daher mindestens 2/5 weniger als der Kaufpreis, würde ich sagen. Frag sie doch einfach mal, warum sie dir diesen Betrag anbieten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Und da die 2 Jahre Gewährleistung rum sind kannst froh sein das du überhaupt etwas bekommst.
Zu dem Thema musst die Garantiebedingungen von Asus einsehen.

in den "Garantiebedingungen" auf https://www.hiq24.de/shop/ steht nichts zu dem Thema.

Wie auch ? Ist nur der Händler. Garantie vergibt der Hersteller.
 
die Gutschrift ablehnen und auf Austausch gegen Gleichwertiges (zb. gtx 1070) oder Reperatur bestehen. Ich kenne ähnliches Verhalten von Alternate, die versuchen einen auch mit einer lächerlichen Gutschrift abzuwimmeln.
 
also ich sehe das so, dass eine Inanspruchnahme der Garantie seitens des Käufers erfolgt ist und kein Rücknahmeverlangen.
Wenn der Verkäufer nun ohne Verlangen/Zusage des Käufers den Vertrag wandelt, ist das nicht hinzunehmen. Dieses Vorgehen kann auch durch keine AGB gedeckelt sein, entsprechende Klauseln sind meiner Meinung nach sittenwidrig (ich bin aber kein Jurist). Der Verkäufer hätte den Käufer um Zustimmung fragen müssen.
Die Wandlung erfolgte somit einseitig und sollte angefochten werden. Da wird sich ein Anwalt austoben können.
Ausserdem eine ziemliche Sauerei, dass der Betrag einbehalten wird um einen späteren Kauf abzusichern.
Bei der Bude würde ich kein weiteres Mal mehr kaufen.

Also ab zum Anwalt.
 
Sterntaste schrieb:
also ich sehe das so, dass eine Inanspruchnahme der Garantie seitens des Käufers erfolgt ist .

Nein, das ist falsch !

Der TE hat bei seinem Händler ohne Grund reklamiert, denn die Händlergewährleistung war nach zwei Jahren abgelaufen und für die Herstellergarantie ist der Hersteller zuständig, und nicht der Händler; der TE hätte seinen Garantieanspruch gegenüber ASUS geltend machen müssen !


Sterntaste schrieb:
Da wird sich ein Anwalt austoben können.

Da wird sich also kein Anwalt erfolgreich austoben können, sondern nur zu Lasten des TE seine Taschen füllen !

Der Händler hat sich sogar relativ fair verhalten; er hat dem TE ohne jegliche Verpflichtung die Rücknahme zum Zeitwert angeboten; "relativ" deshalb, weil der Händler als Distributor höchstwahrscheinlich aus dem Garantieversprechen von ASUS selbst diese Karte zu diesem Betrag an ASUS zurückgeben kann.


Der einzig richtige Hinweis wurde oben bereits gegeben: Karte zuzückverlangen und direkt an ASUS einsenden bzw. mit deren Serviceabteilung vorher Kontakt aufnehmen; deren Garantie auf die Karte ist meines Wissens 36 Monate, wurde oben aber noch nicht konkret verifiziert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Daniel, in den Bedingungen von HIQ wirst du so nichts groß finden, da der Händler nichts mit der Garantieleistung eines Herstellers zu tun hat.

Garantie = freiwillige Leistung eines Herstellers
Gesetzliche Gewährleistung = durch die EU ins Leben gerufener Käuferschutz, wo es aber für Händler und Käufer gewisse Zeiträume für die sogenannte Beweislast gibt.

Grade Kunden in Deutschland denken, man hätte auf alles mindestens 2 Jahre Garantie, was eben nicht so ist.

Interessanter Artikel:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung

In deinem Fall ist es aber so, daß der Händler nach den 2 Jahren gar nicht mehr dein direkter Ansprechpartner ist. Da spielt es auch gar keine Rolle, ob ein Hersteller 50 Jahre Garantie geben würde. Nach den 2 Jahren Gewährleistung sind wir als Verbraucher selbst dafür verantwortlich, wie wir ein Produkt mit noch bestehender Herstellergarantie zum Hersteller bekommen.

Sprich wenn HIQ die Karte für dich eingeschickt hat, war das reine Nettigkeit, außer das die eine gewisse Pauschale genommen haben, von der du noch nichts geschrieben hast.

Du hättest allerdings eher Asus kontaktieren sollen um zu erfragen, wohin du die Karte senden sollst. Normalerweise haben die eigene Serviceabteilungen für sowas.

Sofern ein Artikel nicht zu reparieren ist oder die Reparatur unwirtschaftlich erscheint, bieten die Hersteller entweder einen Austausch gegen das gleiche bzw. ein gleichwertige Produkt an oder bieten eine Summe entsprechend dem Zeitwert an.

Das gleiche Produkt wird bei einer GTX 980 Ti nicht mehr klappen, etwas gleichwertiges wird nicht so einfach, da eine GTX 1060 zwar mit 6 GB gleich viel Speicher hat, aber langsamer ist...und eine GTX 1070 nicht exorbitant schneller ist, aber mit 8 GB mehr Speicher hat, als die GTX 980 Ti. Wenn man so will, haben beide Artikel nicht die gleiche Art und Güte.

Sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du natürlich von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob der angebotene Deal so rechtens ist oder ob du auf einen Austausch gegen eine aktuelle GTX 1070 bestehen kannst.

Wenn nicht, würde ich die Restwertsumme akzeptieren. Auch wenn man einen potentiellen Rechtsstreit gewinnt, man muss erst einmal in Vorleistung treten. Anwälte bieten zwar teilweise kostenfreie Erstgespräche an, aber danach darf man erstmal zahlen.

Ohne entsprechende Versicherung würde ich mir das 10x überlegen, ob ich mir das für eine angebotene Summe von 230 Euro oder einer GTX 1070 antue.
 
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@ TheLastHotfix

Das hat mit der Gesetzeslage in Deutschland nix zu tun, die Sachmängelgwährleistung ist in Deutschland sehr zufriedenstellend geregelt !

Im verlinkten Fall hätte der dort Geschädigte sich an den Händler wenden und ausdrücklich auf Gewährleistung für das Netztteil bestehen müssen; dazu hätte es genügt, dieses Netzteil dort vorzulegen und nicht die ganze Apparatur. Er hat sich aber beim Händler ja anscheinend statt Gewährleistung zu verlangen die ASUS-Garantie verlangt oder sich dahingehend abspeisen lassen. Da eine Garantie immer eine freiwillige Sache ist, kann ASUS darin auch frei bestimmen, welche Rechte dem Kunden gewährt werden oder nicht. Da nützt auch kein Gesetz, denn kein Gesetz kann den Hersteller dazu verpflichten etwas "freiwillig" zu garantieren, das er nicht freiwillig garantieren möchte.

Letzten endes hat der Händler gegenüber dem TE ja aber eine sehr befriedigende Regelung getroffen, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein.
 
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Ich bin da jetzt schon ein paarmal über eine verwunderliche Formulierung gestossen:

Wichtig: Auch wenn ein Konsument eine Garantie in Anspruch nimmt, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Es gilt demnach genau zu überprüfen, ob die Garantie einen Mehrwert bringt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Laufzeit mehr als zwei Jahre beträgt oder man für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät bekommt.
source: Gewährleistung und Garantie im EU-Raum
 
In deinem Fall ist der Käufer quasi der Arsch.


Kurz und Bündig "Zeitwert ist rechtens".


Selbige Probleme schon gehabt.

Da ich mitlerweile öfters auf otto.de kaufe hab ich damit weniger Probleme,denn Otto.de ist zwar etwas teurer aber dafür mega Kulant.

In meinem Fall wurde mir angeboten einen Aufpreis zu zahlen für das nächst bessere Produkt dafür aber den VOLLEN Kaufpreis gutzuschreiben vom defekten Modell.

Ich kenne keinen vergleichbaren Händler der dieses macht.


In deinem Fall ist die Sache sehr deutlich, Die Gewährleistung ist weg,und wie jeder Händler indem Fall auch Asus mit seinen Garantieansprüchen umgeht obliegt leider Asus /Händler "xy"selbst.

WIe ich oben schon schrieb " Kunde ist der Arsch "

Irgendwo muss ja leider da auch die Grenze sein, wäre ja sonst geschäftsschädigend.

Dabei klingt das immer so toll wenn drauf steht 5 Jahre Garantie oder 3 oder wieviele auch immer.

Genauer hingeschaut heisst das nix anderes als " geht deine Karte nach zb. Jahr 4 kaputt bekommst noch par Euros , also den Zeitwert.

Ich bin mal so frech und stell es als Marketing gack hin,der leider zu Lasten des Käufers geht.
 
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