Garantieproblem (ASUS 980ti): Wertverlust

TheLastHotfix schrieb:
Ich bin da jetzt schon ein paarmal über eine verwunderliche Formulierung gestossen:


Ja und, ist doch absolut OK; was daran findest denn verwunderlich ! Es ist doch die freiwille Entscheidung des Verbrauchers, ob er lieber Gewährleistung oder Garantie verlangt, zumal bei der Gewährleistung nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr nicht mehr gilt und der Kunden dann möglicherweise seinen Rechtsanspruch erst unter Beweis stellen muss !

Kyra schrieb:
Dabei klingt das immer so toll wenn drauf steht 5 Jahre Garantie oder 3 oder wieviele auch immer.Genauer hingeschaut heisst das nix anderes als " geht deine Karte nach zb. Jahr 4 kaputt bekommst noch par Euros , also den Zeitwert.

Das ist Unsinn und widerspricht der Praxis ! Garantie wird in der Regel von den großen Herstellern in allen Bereiche gegeben; und mir ist kein Fall bekannt, wo eine Garantie den Garantieberechtigten mit Rücknahme zum Marktwert abfinden würde, auch nicht bei dreijährigen, fünjährigen oder längeren Garantien !


Das Problem in der Paxis ist viel eher, dass Eva Normalverbraucherin sich im Allgemeinen kaum mit dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und im Speziellen mit der Art und der Geltendmachung der Gewährleeistungsrecht einerseits und den Garantiebedingungen im Detail andererseits auskennt und dann meist falsche Entscheidungen trifft !
 
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Meine Strix 980Ti hatte nach knapp über 2 Jahren Grafikfehler. Ich habe die Karte bei Alternate reklamiert und eingeschickt, Alternate hat diese zu Asus zwecks reparatur weitergeleitet. Nach ca. 5 wochen wurde mir von Alternate mitgeteilt, das Asus die Grafikkarte weder reparieren noch ersetzen kann.

Mir wurde der komplette damalige Kaufpreis zurückerstattet.

K.a. ob das Kulanz seitens Alternate war, oder Asus das mit Alternate reguliert hat.
 
ich bleibe dabei, der Kunde hat um Garantieabwicklung gebeten und das war trotzdem sein gutes Recht. Normalerweise fragt man erstmal beim Händler an. Wenn der nicht will wegen der 24 Monate, verweist er an den Hersteller, man kann nicht ernsthaft mosern.
Es gab ja auch vorab ein Telefonat, wie der Screenshot zeigt. Es ist also nicht so, dass die Karte einfach unverlangt eingeschickt wurde.
HIW hätte an dieser Stelle auf die möglichen Konsequenzen hinweisen können und müssen. Aber nein, sie nehmen den Auftrag an und kalkulieren sich da einfach einen Zeitwert zurecht und verweisen dennoch auf eine mögliche weitere Minderung.
In meinen Augen ist das höchst unseriös.

Und auch dabei bleibe ich: ein Anwalt hat denen das nur so um die Ohren. Und geht es vor Gericht, ist das Ergebnis nicht zu 100% klar aber so schlecht, wie es derzeit für den Kunden gehandhabt werden soll, wird es sicherlich nicht.
 
Sterntaste schrieb:
Und auch dabei bleibe ich: ein Anwalt haut denen das nur so um die Ohren. Und geht es vor Gericht, ist das Ergebnis nicht zu 100% klar aber so schlecht, wie es derzeit für den Kunden gehandhabt werden soll, wird es sicherlich nicht.

Ach Gottchen, was hast Du ein Vertrauen in die Tatkraft und Verlässlichkeit von Anwälten bei solchen Klinkerlitzchen und wohl eher auch keine Erfahrung mit Gerichten bei solchen Bagatellen !

Glaube mir, man kann gar nix Besseres machen, als so was nicht rechtlich zu verfolgen, sondern dann lieber das Angebot annehmen, als sich endlos unnötigen Ärger und Frust und zusätzliche Kosten einzuhandeln wegen so einer Kleinigkeit.

Und im Übrigen ist die Sache ja gar nicht ausgestanden ! Der TE kann die Karte zurückverlangen und bei ASUS seinen Garantieanspruch geltend machen.
 
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Garantie ist was dir der Hersteller zugesteht ... da hast du keinerlei rechtliche Ansprüche, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und die ist nach 2 Jahren rum!

Garantie legt der Hersteller fest was wie und wo ...

Immer wieder toll wenn Kunden den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung durcheinander bringen ... Anwalt ja mach mal ... nen guter Anwalt sagt dir gleich lass stecken ... nen schlechter nimmt dich aus wie eine Weihnanchtsgans!

Deine Gewährleistung ist vorbei, damit hats du keinerlei Ansprüche mehr ...
Garantie kannst du bei Asus versuchen, was die da tun ist aber alleine deren Ermessungssache, gesetzlich kannst du da nix einklagen! Asus hält aber im Allgemeinen Ihre Versprechungen!

Du kannst also froh sein nach der Zeit überhaupt noch was zu kriegen!
 
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Casking und Alternate sind genau so Kompetent,

Alternate wollte mich auch schon mit Zeitwert abspeisen habe dann aber auf neue Ware gepocht und nach gefühlten endlosen telefonanten habe ich dann auch eine neu Grafikkarte bekommen (alte war defekt keine Bildausgabe mehr).

Bei Casking wollte ich einen Lagerschaden bei meiner EVGA GTX 980 zur Ausbesserung schicken und als email kam tatsächlich zurück das es sich nicht um ein Lagerschaden handelt würde sondern um das bekannte Spulenfiepen und das wäre dann kein Grund einer Reklamation! OBWOHL Casking die Karte nichtmal gesehen hatte!!!

Somit habe ich EVGA in München aktiviert mit der selben Fehlerbeschreibung (Lagerschaden der Lüfter) und nach einer Woche nach dem ich meine GTX 980 zu EVGA geschickt habe, habe ich eine brandneue GTX 1070 auf meinen Schreibtisch liegen gehabt! Das ist Service.

Also Te poche auf gleichwertigen Ersatz habe ich auch gemacht bei Alternate, es war zwar ein Kampf aber es hat geklappt.
Ich bestelle nur noch bei Amazon bester Service ever gerade wenn es um Reklamation geht oder Umtausch.

MFG
-GTX-
 
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-GTX- schrieb:
Casking und Alternate sind genau so .............,

Gut gemeinter Tip:

Deine Beschimpfung und Verleumdung solltest Du ganz fix wieder aus Deinem Thread löschen, bevor Dir da jemand mit strafrechtlichen Konsequenzen kommt oder ein Moderator Dich rauswirft.

owned_you schrieb:
Garantie ist was dir der Hersteller zugesteht ... da hast du keinerlei rechtliche Ansprüche, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und die ist nach 2 Jahren rum!

Natürlich hat man rechtliche Ansprüche auf die im Garantivertrag zugesicherten Leistungen !


owned_you schrieb:
... Anwalt ja mach mal ... nen guter Anwalt sagt dir gleich lass stecken ... nen schlechter nimmt dich aus wie eine Weihnanchtsgans!

Das trifft den Nagel absolut auf den Kopf ! Teilweise unglaublich, wie hier im Forum oder allgemein in der Bevölkerung ohne Anwalts- und Rechtserfahrung immer gleich angenommen wird, ein Anwalt wäre eine Wunderwaffe und würde sich auch insbesondere um Kleinigkeiten kümmern. Nach meinen Erfahrungen macht es kaum einen Sinn, sich bei einer Rechtsangelegenheit, bei der es nur um Geringfügigkeiten geht, überhaupt anwaltlich vertretenzu lassen und zu klagen, weil die Anwälte meist weder Lust noch Zeit haben, sich sachgemnäß um kleine Fälle zu kümmern und die Amtsgerichte bei kleinen Sachen so und so meist nach Pi mal Daumen und eigenem Gutdünken entscheiden, wobei die Prozessökonomie meist zum Nachteil der einen oder anderen Partei auch oft willkürlich angewendet wird.
 
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de la Cruz schrieb:
...Natürlich hat man rechtliche Ansprüche auf die im Garantivertrag zugesicherten Leistungen!...

...die man dann aber beim Hersteller und seiner RMA Abteilung geltend machen muss und nicht beim Händler. Der ist nach den 2 Jahren Gewährleistung raus...außer man hat gegen Aufpreise oder per Kundenkarte potentieller Serviceleistungen zum Kauf dazu bekommen.

Einfaches Beispiel: du kaufst z.B. im Media Markt eine AVM Fritz! Box 7490, die hat vom Hersteller AVM 5 Jahre Garantie. Vom Media Markt hast du die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.

So...2 Jahre und 1 Tag sind um. Wer ist nun dein Ansprechpartner für die Abwicklung und Sendung an AVM nach Berlin? Der Media Markt oder du selbst?
 
Ltcrusher schrieb:
...die man dann aber beim Hersteller und seiner RMA Abteilung geltend machen muss und nicht beim Händler.


Ja klar, muss man die Hersteller-Garantie-Ansprüche gegen den Hersteller rechtlich geltend machen ! Gegen wen denn sonst ?

Der Hersteller gibt ja auch die Garantie, einmal davon abgesehen, dass es auch einige Händler, meistens die großen, gibt, die auchg noch eigene Garantien zusätzlich geben ! Etwas anderes habe ich nie behauptet und Du selbst hattest ja oben über die "Herstellergrantie" geschrieben und nicht über die Händlergewährleistung.

Allerdings hattest Du behauptet, man hätte "keinen Rechtsanspruch auf die Herstellergarantie" - dem habe ich mit Recht widersprochen !

Warum Du nun in diesem Zusammnehang in epischer Breite plötzlich stattdessen auf die Händlergewärleistung kommst, von der im Zusammenhang mit der Herstellergarantie gar nicht die Rede war, verstehe ich im Grunde nicht.

Und übrigens, dennoch eine Anmerkung dazu: Wohl die meisten Herstellergarantien werden nur für 1 oder 2 Jahre gewährt; es sind nur wenige Produkte, die längere Herstellgarantien aufweisen. Insofern ist das Problem von Hersellergarantie versus Händlergewährleistung, das Du ja mit Deinen Anmerkungen reflektiert hast, ohnedies nur ein marginales Problem.
 
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Ltcrusher schrieb:
...die man dann aber beim Hersteller und seiner RMA Abteilung geltend machen muss und nicht beim Händler. Der ist nach den 2 Jahren Gewährleistung raus...außer man hat gegen Aufpreise oder per Kundenkarte potentieller Serviceleistungen zum Kauf dazu bekommen.

Nope. Gibt mehr als genügend Hersteller die keinerlei Endkundensupport haben. Bei Asus weiß ich es jetzt nicht genau aber bei Gigabyte. Das läuft 100% ausschließlich über den Händler.
GIGABYTE gewährt standardmäßig 3 Jahre Garantie ab Herstellungsdatum. Die `Garantie gilt ausschließlich für Fachhändler. Mögliche Garantieansprüche müssen vom Endkunden immer gegenüber Ihrem Fachhändler, bei dem das Produkt erworben wurde, geltend gemacht werden.
Und da steht eigentlich auch schon alles drin. Du bist der Kulanz des Händlers vollkommen ausgeliefert.
Wenn du Glück hast, ersetzt er dir die Karte oder repariert sie. Wenn du Pech hast, gibt er dir nur den Zeitwert. Und wenn du richtig Pech hast, sagt er 'Kein Garantiefall'. (Stichwort Spulenfiepen, Lüfterschaden)
 
Precide schrieb:
Nope. Gibt mehr als genügend Hersteller die keinerlei Endkundensupport haben.Das läuft 100% ausschließlich über den Händler.

Das stimmt so nicht; selbst wenn der Hersteller seine Abwicklungsgarantie der Einfachheit halber oder warum auch immer durch den jeweiligen Händler abwickeln lässt, bleibt der rechtliche Anspruch gegen den Hersteller gerichtet. Im Streitfall musst Du den Hersteller verklagen, nicht den Händler !

Dass der Hersteller seine als freiwillige Leistungen gegebenen Garantien natürlich ganz nach eigenem Gusto gestalten kann und demgemäß ein Händler, den er mit der Abwicklung beauftragt, die Vorgaben des Herstellers zu erfüllen hat, ist dabei ein ganz anderes Thema !
 
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Ehm nein. Hast du das im Spoiler nicht gelesen? "Die `Garantie gilt ausschließlich für Fachhändler." Punkt fertig. Keine Ausnahmen. Du kannst gegenüber Gigabyte deine Garantieansprüche nicht geltend machen, weil sie rein rechtlich gar nicht existieren.
 
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Nein, Du siehst das falsch !

Gigabyte wickelt zwar alle Garantiefälle über die Händler ab, das heißt aber nix anderes, dass Gigabyte die Händler damit beauftragt hat, bei Garantiefällen die Ware anzunehmen, Ansprechpartner des Kunden zu sein, den Schaden vor Ort zu prüfen und dann ggfls. die reklamierte Ware an an Gigabyte weiterzuleiten; Gigabyte entscheidet dann, ob es in der Reklamation einen Garantiefall sieht oder nicht und handelt entsprechend, ggfls. wieder über den Händler als dem Ansprechpartner des Kunden.

Die Garantie auf die Produkte gibt aber nach wie vor Gigabyte als juristische Person und sie ist auch einzig gegenüber Gigabyte geltend zu machen - das hat überhaupt nix damit zu tun, dass Gigabyte die Abwicklung üner die Händler laufen lässt.

Muss man ggfls. seine Garantieansprüche rechtlich geltend machen, bleibt nach wie vor Gigabyte die zu verklagende Rechtsperson !
 
Interessant wäre generell erst einmal ein weiteres Statement vom TE Daniel, wie er sich selbst das ganze jetzt vorstellt und wie er ggf. vorgehen will.

Außer seinem Einstiegspost vor 2 Tagen kam bisher nichts mehr.
 
"Du hättest allerdings eher Asus kontaktieren sollen um zu erfragen, wohin du die Karte senden sollst. Normalerweise haben die eigene Serviceabteilungen für sowas." ich habe asus gefragt, welche mir sagten, ich solle sie unbedingt (!) beim händler einschicken. man kann sie nur direkt beim hersteller einschicken, wenn der händler insolvent gegangen ist oder aus anderen gründen sie nicht einschicken kann. (steht auf der asus seite).
naja dann wurde es mir letztendlich zu blöd, aber ich bin jetzt klüger geworden.

"Kurz und Bündig "Zeitwert ist rechtens". ist das echt so?
von daher werde ich nur bei herstellern kaufen, bei denen die abwicklung nur direkt über sie selbst geht, siehe EVGA
danke für eure hilfe!
 
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