garantiesiegel auf ram entfernt was tun?

PoMMeS007

Cadet 4th Year
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Dez. 2006
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schönen guten tag,

folgendes problem ich habe mir ein computer gekauft... und da waren garantiesiegel auf dem gehäuse und auf dem ram!
so jetz ist er kaputt gegangen also hab ich ihn eingeschickt und es wurde mir gesagt motherboard und ram ist kaputt so ok motherboard haben sie ersetzt und auf dem ram hatte ich sogenannten RAM-FREZZER da ist das siegel abgegangen und jetz wollen sie mir einreden das die garantie und damit kosten erstattung entfällt obwohl ich die serien nummer auf der rechnung habe und damit beweisen kann das ich den riegel nicht ausgetauscht habe...!

was soll ich jetz tuen?

die jungs haben mir folgende option vorgeschlagen
1. sie schicken mir den rechner mit einem NEUEN board zurück aber kaputten ram
2. ich mach rund 160€ locker und bekomm neue riegel


dann hab ich mir von einem IT-systemelektroniker sagen lassen ich kann mit anwalt drohen...?
glaube aber net das was bringt...?

so bitte helft mir ich weiss net weiter...
 
Mit Anwalt drohen? hört sich nicht vielversprechend an, wird teuer und am ende zahlste mehr als 160EUR, ich kenn es nur so, Siegel ab, keine Garantie mehr... genau so wie halt GraKa Lüfter abschrauben
 
Das mit dem Siegel ist ein häufiges Argument, ich kenne das z.B. vom Arlt. Nach meiner Einschätzung ist das aber nicht haltbar, denn die Entfernung des Siegels ist ja kein technischer Eingriff in die Hardware, die einen Defekt zur Folge haben könnte. Und die Herkunft kann ja wie gesagt durch die Seriennummer bewiesen werden. Ich würde darauf bestehen, dass die defekten Ram getauscht werden.
 
Genau. Ich würde auch darauf bestehen.
Ist ein Fertig-PC laut Gesetz nicht ein erweiterbares und zum Verändern freigegebenes technisches Gerät?

Wenn aus diesem Vorhaben nichts wird, dann blätter aber keine 160€ für deren Riegel hin, sondern kauf dir selbst welche. Dafür bekommst du nämlich schon ein sehr gutes 2GB Paar.
 
also mit anwalt hab ich erstmal gedroht...naja das sind 2x1024 553mhz und davon ist einer kaputt und ich würde ja gerne alle zwei neu haben wegen dualchannel!
 
Das erinnert mich an die Rechtsirrtümer, die letztens bei sternTV kamen.
Auf der Website sind auch einige Rechtsirrtümer aufgelistet und ich glaube auch, dass das Siegel bei einem Rechtsstreit vor Gericht wohl kaum Relevanz haben wird :)
 
naja aber der schockeffekt is da...der zieht bei vielen!
 
googeln hilft; hier ein beispiel, lässt sich natürlich auf deinem ram übertragen, es ging um ein notebook, das nach dem einbau einer festplatte mal den geist aufgegeben hat...
Wenn ich also in den ersten 6 Monaten eine neue Festplatte einbaue, und danach das Notebook - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr funktioniert, muss mir der Händler den Zusammenhang zwischen Nicht-Funktionieren und Einbau der Festplatte nachweisen. Kann er das nicht, muss er den Fehler ausbügeln (kostenlos, versteht sich). Davor schützt ihn auch ein Garantiesiegel nicht.

Nach diesen 6 Monaten liegt die Beweislast bei mir. Wenn ich jetzt aber z.B. mehrere Jahre in einer PC-Werkstatt gearbeitet habe, dürfte das als Nachweis dafür ausreichen, dass ich über die Fähigkeit verfüge, die neue Festplatte sachgemäß einzubauen.

laut rechtssprechung gilt meines erachtens nach auch schon der nachweis, dass man zb seit mehreren jahren schon 2-3 pcs zusammengebaut hat.
ob es jetzt ram mit ramkühler ist oder eine neue festpaltte in einem notebook, die rechtssprechung bleibt die gleiche.

Ein gebrochenes Garantiesiegel macht es dem Händler im ersten Moment nur leichter, nachzuweisen, dass man selbst am Gerät herumgeschraub hat. Wenn man aber Ahnung von der Sache hat, würde ich mich davon nicht abschrecken lassen, eben aus o.g. Gründen.

100% stimmt das auch nicht, kommt darauf an, manche hersteller geben auch länger garantie etc..: hier alles nachzulesen http://www.chip.de/c1_forum/thread.html?bwthreadid=283696
 
Zuletzt bearbeitet:
mhh stimmt rechner hab ich bestimmt scho 20 oder mehr in gang gebracht und 3sind marke eigenbau....und liefen bis zum schluss...und hole mir bei umbauten von einem fachman immer rat ein...und der ram lief ja auch wo der frezzer scho dran war
 
Das ist ja alles schön und gut, lässt sich aber nur bedingt auf diesen Fall übertragen. Die von Dir verlinkten Themen beschäftigen sich mit dem Bruch eines Garantiesiegels bei Veränderung eines Notebooks oder eines PC. Hier geht es aber um die Siegel, die in Form kleiner Aufkleber auf dem Ram-Modul aufgeklebt sind. Hier kann man schlecht damit argumentieren, dass man das Modul ja aufmachen musste, um innen die Grafikkarte aufzurüsten. ;)
 
eben hier geht es um keine Siegel welche den Rechner vorm öffnen schützen sollen, diese sind nicht rechtsgültig ... aber die Siegel auf den RAM´s sind wie der Lüfter auf der GraKa, ab und Garantie ist futsch ... da kannste nur auf Kulanz des Herstellers hoffen ... verpflichtet auf Garantie ist er da nicht mehr ...
 
also ich hab jetz geschrieben das er mir nachweisen soll das der deffekt von mir verursacht wurde wenn er mir dies nicht nachweisen kann dann sollen sie mir den rechner mit neuen ram zurück schicken! kann er dies doch bin ich einverstanden den rechner zurückzunehmen mit dem neuen board und den deffekten ram!

weil dann mach ich es so ich verklingel den riegel der noch geht bei ebay is immerhin 1024mb MDT mit 553mhz der is ne billig und kauf dann zwei neue von kingston muss i zwar draufzahlen aber egal...das ist es mir wert weil ich will den wieder haben hab zur zeit nur ein 800mhz un will meine 2cpu power wieder haben!

ich denke mal bis heute abend werde ich antwort bekommen und dann poste ich die hier...und mal sehen was dann wird..also für alle mit anwalt drohen bring nix...auf die mail hat er mir nich geantwortet...xD *vogelzeig*
 
Grundsätzlich muß man erst einmal sagen, daß Tourister da einiges durcheinander gebracht hat. Im zitierten Beispiel geht es nicht um die Herstellergarantie, sondern um die gesetzliche Gewährleistung, nur bei dieser gibt es nach 6 Monaten die Umkehr der Beweislast.
Zum Anderen handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers. Und da kann der Hersteller sehr wohl Bedingungen stellen, so z.B., daß auf einer Komponente wie einem Speichermodul ein intaktes Garantiesiegel vorhanden ist. Denn dieses dient nicht dem Nachweis, daß das Modul irgendwo ehrlich erworben wurde, sondern daß an diesem Modul keine vom hersteller nicht autorisierte Veränderung, wie ein aufgeklebter Heatspreater o.ä., vorgenommen wurde. Da nutzt also auch keine Seriennummer auf der Rechnung etwas, der Händler ist in diesem Fall auf der sicheren Seite.
Anders verhält es sich natürlich mit den albernen "Garantiesiegeln", die ein Öffnen des Rechners verhindern sollen, lt. diverser Gerichtsentscheidung ist eine Auf- oder Umrüstung eines PC's ein normaler Vorgang und eine typische Eigenschaft eines solchen Gerätes. Es ist auch kein nachweis über die Fähigkeiten des Schraubers nötig, sondern der Händler müßte dann schon eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, die stellt ein Öffnen des Gehäuses natürlich nicht dar.
 
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