Felixxz21
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2007
- Beiträge
- 1.531
Hallo,
ich habe vor gut 1 Monat ein Mainboard von Asus bei einem Computerhändler in München gekauft. Dieses Mainboard war aber von Anfang an defekt und hat nur Abstürze und Nichtbooten verursacht.
Also hab ichs zurückgebracht und wollte eine Reparatur/neues Mobo. Bei der Überprüfung erkannte der Verkäufer jedoch einen Kratzer an der Rückseite und meinte, dass in diesem Fall keine direkte Gewährleistung möglich sei, da ich es evtl. kaputt gemacht habe. Er würde es aber kulanterweise an ASUS schicken, damit die sich das anschauen.
Gesagt, getan, er schickt es an ASUS. Die meinen erstmal, dass es nicht repariert werden könne, da ich ein Garantiesiegel abgemacht hätte. Ich konnte mich dann erinnern, ein paar Aufkleber abgemacht zu haben, die halb lose auf ein paar Caps geklebt waren
Sie meinten dann, das koste dann 20€ falls es reparierbar sei, sie würden das testen. Sie haben es dann getestet und rausgekommen ist, dass nicht der Kratzer schuld ist, sondern ein defekter Sockel vorliegt.
Der Computerladen meinte dann "ja pech, müssen sie ein neues (natürlich bei uns ) kaufen." Ich entgegnete dann jedoch, dass ich eigentlich garnichts mit ASUS zutun hab und durch dieses Siegel nur meine Garantie bei ASUS, jedoch nicht meine Gewährleistung erlischt.
Er meinte dann, er könne mir dann mal in den nächsten Tagen den zuständigen Mitarbeiter geben. Mit dem hab ich also heute gesprochen und der meinte ganz unverschämt, dass durch das Siegel auch meine Gewährleistung beim Händler erlischt, obwohl das Siegel einfach nur auf der Platine war und nicht an gefährlichen Stellen wie Schrauben, Kühlern etc.
Meiner Meinung nach (und ich hab mich schon gut informiert, siehe auch aktuelle PCGH wo solche Aufkleber stark angezweifelt werden) ist das nicht rechtens. Ich habe eine Gewährleistung bei meinem Händler und die bekomme ich mit gültigem Kaufnachweis (der in Form einer schriftlichen Rechnung auch vorlag). Dass die Garantie bei ASUS flöten geht ist klar, aber die Gewährleistung bleibt bestehen, denn die kann man nicht einfach an irgendwelche halblosen Bapperl binden, die nichtmal entsprechend markiert sind. Man kann ja auch nicht auf Handys oder sonst was einfach Aufkleber drauf machen die die Gewährleistung bei Nichtvorhandensein ausschließen.
So ist zumindest meine Rechtsauffassung, denn das Siegel hat keinen sachlich/fachlich/technischen Hintergrund, sondern dient nur dazu, sich den ein oder anderen Garantiefall vom Hals zu halten.
Ich bekomme mein defektes Board nun wieder und der Verkäufer meinte nur ganz frech "ja dann sehn wir uns vielleicht über unsere Anwälte oder vor Gericht wieder." Ein sachliches Gespräch wollte er nicht.
Ich werde nun auch zu meinem Anwalt gehen, nicht nur wegen der 110€, sondern auch aus Prinzip, denn ich finde es eine Unverschämtheit Kunden einfach so zu verarschen und sich weiter Kosten zu sparen. Auf jeden Fall werde ich mal einen Anwaltsbrief aufsetzen lassen, um den Laden nicht doch noch einlenken zu lassen.
Ich wollt nur einfach mal im Vorhinein eure fachkundige Meinung hören, wies denn rechtlich so asschaut. Beim Googlen fand ich zwar viel aber nichts, was genau zu meinem Fall gepasst hätte.
mfg
ich habe vor gut 1 Monat ein Mainboard von Asus bei einem Computerhändler in München gekauft. Dieses Mainboard war aber von Anfang an defekt und hat nur Abstürze und Nichtbooten verursacht.
Also hab ichs zurückgebracht und wollte eine Reparatur/neues Mobo. Bei der Überprüfung erkannte der Verkäufer jedoch einen Kratzer an der Rückseite und meinte, dass in diesem Fall keine direkte Gewährleistung möglich sei, da ich es evtl. kaputt gemacht habe. Er würde es aber kulanterweise an ASUS schicken, damit die sich das anschauen.
Gesagt, getan, er schickt es an ASUS. Die meinen erstmal, dass es nicht repariert werden könne, da ich ein Garantiesiegel abgemacht hätte. Ich konnte mich dann erinnern, ein paar Aufkleber abgemacht zu haben, die halb lose auf ein paar Caps geklebt waren
Sie meinten dann, das koste dann 20€ falls es reparierbar sei, sie würden das testen. Sie haben es dann getestet und rausgekommen ist, dass nicht der Kratzer schuld ist, sondern ein defekter Sockel vorliegt.
Der Computerladen meinte dann "ja pech, müssen sie ein neues (natürlich bei uns ) kaufen." Ich entgegnete dann jedoch, dass ich eigentlich garnichts mit ASUS zutun hab und durch dieses Siegel nur meine Garantie bei ASUS, jedoch nicht meine Gewährleistung erlischt.
Er meinte dann, er könne mir dann mal in den nächsten Tagen den zuständigen Mitarbeiter geben. Mit dem hab ich also heute gesprochen und der meinte ganz unverschämt, dass durch das Siegel auch meine Gewährleistung beim Händler erlischt, obwohl das Siegel einfach nur auf der Platine war und nicht an gefährlichen Stellen wie Schrauben, Kühlern etc.
Meiner Meinung nach (und ich hab mich schon gut informiert, siehe auch aktuelle PCGH wo solche Aufkleber stark angezweifelt werden) ist das nicht rechtens. Ich habe eine Gewährleistung bei meinem Händler und die bekomme ich mit gültigem Kaufnachweis (der in Form einer schriftlichen Rechnung auch vorlag). Dass die Garantie bei ASUS flöten geht ist klar, aber die Gewährleistung bleibt bestehen, denn die kann man nicht einfach an irgendwelche halblosen Bapperl binden, die nichtmal entsprechend markiert sind. Man kann ja auch nicht auf Handys oder sonst was einfach Aufkleber drauf machen die die Gewährleistung bei Nichtvorhandensein ausschließen.
So ist zumindest meine Rechtsauffassung, denn das Siegel hat keinen sachlich/fachlich/technischen Hintergrund, sondern dient nur dazu, sich den ein oder anderen Garantiefall vom Hals zu halten.
Ich bekomme mein defektes Board nun wieder und der Verkäufer meinte nur ganz frech "ja dann sehn wir uns vielleicht über unsere Anwälte oder vor Gericht wieder." Ein sachliches Gespräch wollte er nicht.
Ich werde nun auch zu meinem Anwalt gehen, nicht nur wegen der 110€, sondern auch aus Prinzip, denn ich finde es eine Unverschämtheit Kunden einfach so zu verarschen und sich weiter Kosten zu sparen. Auf jeden Fall werde ich mal einen Anwaltsbrief aufsetzen lassen, um den Laden nicht doch noch einlenken zu lassen.
Ich wollt nur einfach mal im Vorhinein eure fachkundige Meinung hören, wies denn rechtlich so asschaut. Beim Googlen fand ich zwar viel aber nichts, was genau zu meinem Fall gepasst hätte.
mfg