Garantiesiegel von Mainboard entfernt - Noch Gewährleistung beim Händler?

Felixxz21

Lt. Commander
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Hallo,

ich habe vor gut 1 Monat ein Mainboard von Asus bei einem Computerhändler in München gekauft. Dieses Mainboard war aber von Anfang an defekt und hat nur Abstürze und Nichtbooten verursacht.
Also hab ichs zurückgebracht und wollte eine Reparatur/neues Mobo. Bei der Überprüfung erkannte der Verkäufer jedoch einen Kratzer an der Rückseite und meinte, dass in diesem Fall keine direkte Gewährleistung möglich sei, da ich es evtl. kaputt gemacht habe. Er würde es aber kulanterweise an ASUS schicken, damit die sich das anschauen.

Gesagt, getan, er schickt es an ASUS. Die meinen erstmal, dass es nicht repariert werden könne, da ich ein Garantiesiegel abgemacht hätte. Ich konnte mich dann erinnern, ein paar Aufkleber abgemacht zu haben, die halb lose auf ein paar Caps geklebt waren :rolleyes:
Sie meinten dann, das koste dann 20€ falls es reparierbar sei, sie würden das testen. Sie haben es dann getestet und rausgekommen ist, dass nicht der Kratzer schuld ist, sondern ein defekter Sockel vorliegt.

Der Computerladen meinte dann "ja pech, müssen sie ein neues (natürlich bei uns :freak:) kaufen." Ich entgegnete dann jedoch, dass ich eigentlich garnichts mit ASUS zutun hab und durch dieses Siegel nur meine Garantie bei ASUS, jedoch nicht meine Gewährleistung erlischt.

Er meinte dann, er könne mir dann mal in den nächsten Tagen den zuständigen Mitarbeiter geben. Mit dem hab ich also heute gesprochen und der meinte ganz unverschämt, dass durch das Siegel auch meine Gewährleistung beim Händler erlischt, obwohl das Siegel einfach nur auf der Platine war und nicht an gefährlichen Stellen wie Schrauben, Kühlern etc.

Meiner Meinung nach (und ich hab mich schon gut informiert, siehe auch aktuelle PCGH wo solche Aufkleber stark angezweifelt werden) ist das nicht rechtens. Ich habe eine Gewährleistung bei meinem Händler und die bekomme ich mit gültigem Kaufnachweis (der in Form einer schriftlichen Rechnung auch vorlag). Dass die Garantie bei ASUS flöten geht ist klar, aber die Gewährleistung bleibt bestehen, denn die kann man nicht einfach an irgendwelche halblosen Bapperl binden, die nichtmal entsprechend markiert sind. Man kann ja auch nicht auf Handys oder sonst was einfach Aufkleber drauf machen die die Gewährleistung bei Nichtvorhandensein ausschließen.

So ist zumindest meine Rechtsauffassung, denn das Siegel hat keinen sachlich/fachlich/technischen Hintergrund, sondern dient nur dazu, sich den ein oder anderen Garantiefall vom Hals zu halten.

Ich bekomme mein defektes Board nun wieder und der Verkäufer meinte nur ganz frech "ja dann sehn wir uns vielleicht über unsere Anwälte oder vor Gericht wieder." Ein sachliches Gespräch wollte er nicht.

Ich werde nun auch zu meinem Anwalt gehen, nicht nur wegen der 110€, sondern auch aus Prinzip, denn ich finde es eine Unverschämtheit Kunden einfach so zu verarschen und sich weiter Kosten zu sparen. Auf jeden Fall werde ich mal einen Anwaltsbrief aufsetzen lassen, um den Laden nicht doch noch einlenken zu lassen.

Ich wollt nur einfach mal im Vorhinein eure fachkundige Meinung hören, wies denn rechtlich so asschaut. Beim Googlen fand ich zwar viel aber nichts, was genau zu meinem Fall gepasst hätte.


mfg
 
Hi,

ich kann dir leider bei rechtlichen Sachen wie Garantie und Gewährleistung helfen, allerdings sind mir beim Lesen 2 Fragen aufgekommen:

1. Was genau für ein Mainboard war es denn? Ich hatte schon eine Menge Asus Mainboards in der Hand, und ich kann mich nicht erinnern jemals ein "Garantiesiegel" gesehen zu haben. Außer vielleicht der Seriennummer als Aufkleber auf einem PCI-E Sockel.
2. Wie lange war das Mainboard denn beim Händler zwecks RMA? Weil der Zeitraum mir doch recht knapp vorkommt, für Einsendung zu Asus, anschauen, Kostenvoranschlag schicken und unrepariert wieder zurück. Besonders da Asus keine nahliegene RMA-Abteilung hat.
 
Gewährleistung:

Der Kratzer auf der Platine ist m.E. Anlass genug, um die gesetzliche Vermutung des 476 BGB nicht anzuwenden. Demnach müsste der Käufer belegen, dass die Kaufsache schon bei Übergabe mangelhaft war.

Garantie:

Wenn der Hersteller seine Garantie an funktionstüchtige Siegel knüpft, ist dagegen grds. nichts einzuwenden. Allerdings dürfte er sich wohl ebenso auf den Kratzer als vom Kunden verursachten Defekt zurückziehen.

Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Kratzer an einer Stelle sitzt, wo mit Sicherheit keine Leiterbahnen o.ä. beschädigt sein können.
 
@Doc
es wurde aber schon festgestellt, das der Kratzer den Defekt nicht verursacht hat.

Der Mitarbeiter hat wohl auch ein Problem mit Gewährleistung und Garantie. Deswegen scheint er sich seiner Sache ja sehr sicher zu sein.

Dennoch und gerade weil der eigendliche Defekt festgestellt wurde ist der Händler meiner Meinung nach in der Beweispflicht.
 
für mich wirkt der Verkäufer als ob er wüsste was er tut. Hast du Beweise für das was bis jetzt passiert ist? Z.B. Schreiben von Asus, in dem Bestätigt wird das es nicht am Kratzer liegt.
Hast du irgendwo bestätigt das es den Kratzer gibt? Falls nein, würde ich auch nicht machen.

Offtopic: Mir stellt sich auch die Frage, was ist eigentlich wenn das Mainboard im Gehäuse verbaut ist, das Gehäuse ist recht warm, löst sich nicht da der Kleber von allein. Zumindest nach meiner Erfahrung, passiert sowas. Ist hier wirklich der Kunde dann für verantwortlich?
 
@Xin: Bei MSI beispielsweise ist die Garantieleistung an den Aufkleber mit der Seriennummer gekoppelt, heißt ohne Seriennummer gibt es keine Garantie. Blöderweise klebt bei deren Mainboards der aufkleber mitten hinten auf der Platine auf, und ich hatte schon mehrere Fälle wo dieser durch die Hitze abgegangen ist und MSI sich quergestellt hat. Bei ASUS jedoch hatte ich das Problem noch nie, vor allen Dingen sind die Aufkleber dort immer an Stellen angebracht, wo er nicht so leicht heiß wird und sich ablösen kann. Jedenfalls nicht in 2 Jahren Garantiezeit.
 
Doc Foster schrieb:
Gewährleistung:

Der Kratzer auf der Platine ist m.E. Anlass genug, um die gesetzliche Vermutung des 476 BGB nicht anzuwenden. Demnach müsste der Käufer belegen, dass die Kaufsache schon bei Übergabe mangelhaft war.

Soweit stimme ich dir vollkommen zu. Allerdings ist hier ja bereits ein anderer Sachmangel zutage getreten, nämlich der defekte Sockel. Ich gehe nun davon aus, dass wenn Asus schreibt, der Sockel sei defekt, so ist damit nicht die angekratzte/zerstörte Leiterbahn gemeint, also, dass es sich um ein anderes Teil, um einen völlig anderen Defekt handelt.
Dann gilt aber die Vermutung des 476 "von neuem".

Soll heißen:
Es ist für jeden Sachmangel getrennt die Anwendbarkeit des 476 BGB zu prüfen. Andernfalls könnten wegen des nachweisbar durch den Kunden verursachten Schadens auch gegebene Sachmängel ausgenommen werden. Man denke einmal an den Lackkratzer am Auto, der vom Kunden beim ersten Einsteigen verursacht wird, und einen Motorschaden wegen Sachmangels am Motor.
 
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