Garantiewabwicklung Google Smartphone nur über den Händler?

Einfallslos2023

Lt. Commander
Registriert
März 2023
Beiträge
1.551
Moin.
Kann das jemand bestätigen bzw noch besser ausschließen?
Auf mydealz meinte jemand Google wickelt die eigene Herstellergarantie nur direkt ab wenn man ein Gerät im dortigen Shop gekauft hat.
Andernfalls würde Google auf eine Abwicklung über den Händler bei dem es gekauft wurde bestehen, quasi wie bei manchen Grafikkartenherstellern.
 
Erstmal sauber aufdröseln, worum es überhaupt geht.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und betrifft den Händler.

Manchmal übernimmt der Hersteller auch direkt die Abwicklung der Gewährleistung, um den Handel damit zu entlasten. Darauf hat man als Kunde aber keinen Anspruch.

Und wenn man direkt beim Hersteller kauft, dann ist Händler = Hersteller.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Col. Jessep, aragorn92 und AB´solut SiD
Mir hat Google mal ein Pixel 6 Pro auf Garantie ausgetauscht obwohl ich es über o2 bekommen habe. Anfangs haben sie sich da auch geweigert aber ich habe nett nachgefragt und darauf verwiesen, dass ich von der Servicequalität von Google mehr überzeugt bin und ich es deshalb lieber dort tauschen möchte.

Ansonsten gilt folgendes: https://support.google.com/pixelphone/answer/6160400?hl=de
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: AB´solut SiD und Einfallslos2023
Ist also was dran.
Google selbst schickt die Teile wohl nach Polen, die Händler ja eher an Ingram oder wie die heißen in Flensburg.
Meint ihr das macht qualitativ unterm Strich einen Unterschied aus?
 
Der Händler schickt das zu seinem Lieferanten, einem Großhändler, das ist i.d.R. der Weg wie das mit Gewährleistung gehandhabt wird. Ob Ingram das nun nach Polen schickt oder auf dem Mond repariert wird ist für den Kunden nicht relevant, der will ja ein funktionierendes Gerät wieder haben oder ausgetauscht oder oder oder ...
Im Falle Garantie kann das der Hersteller selbst machen oder auch über den Handel, wenn das so mit dem Hersteller vereinbart, aber das würde hier Google festlegen wie wo wann da was läuft und zu welchen Konditionen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: aragorn92
Ja mit dem einzigen Unterschied oder eben Problem imo bei der Google Konstellation (Ver)kauf Google Gerät mit Garantie.
Die Händler haben ja eh schon null Bock auf Gewährleistungsfälle.
Wie wird das erst sein wenn man ein Google gerät mit Rechnung auf einen anderen Namen hat und dann bei Händler XY ankommt weil Google meint mach mal über den?
Mit ner Rechnung auf eigenen Namen als Erstkäufer bekommt man doch zumindest bei den providern eine Direktleitung zu Ingram.
 
Garantie ist freiwillig. Die Bedingungen legt der Hersteller fest. Und wenn die Bedingung halt ist, dass die Abwicklung über den Händler erfolgt, dann ist das halt so...

Und bitte werft Gewährleistung und Garantie nicht immer in einen Topf.
 
ok, sinnieren wir dann mal fertig
Herstellergarantie ist gerätebezogen
Gewährleistung ist auf den Erstkäufer bezogen
sprich der durchschnittliche Händler wird mit einer Rechnung auf anderen Namen erst einmal diskutieren dass man ja nicht der Erstkäufer ist und man ihm dann erklären müssen dass es "nur" um die Herstellergarantie geht für die er eben im Auftrag von Google gerätebezogen der Laufbursche ist und der Kaufbeleg, auf wen auch immer, sollte reichen?
 
Zurück
Oben