Mahlzeit.
Ich habe mir vor einigen Tagen bei Ebay einen Blackberry 8520 geschossen. Das Gerät war in der Auktion als neu angepriesen worden. Das Teil kam nach einigen Tagen Wartezeit auch an (schonmal was)
. Allerdings ist mir gleich nach dem auspacken des Handys aufgefallen, dass es diverse Gebrauchsspuren aufweist. So fehlt zum Beispiel die Schutzfolie für das Display, die Linse der Kamera und einige andere Stellen hatten Staubränder, auf dem Display sind ein paar kleine Kratzer und auch auf der Rückseite des Geräts finden sich diverse Kratzer. So.
Für den theoretischen Fall, dass der Verkäufer einem Umtausch des Geräts gegen Geld zurück nicht zustimmt, läge in dieser Sache der Tatbestand eines Betrugs vor?
Lt. Wikipedia
=> Ich denke ja.
Könnte ich, sofern ich das Geld nicht zurückbekomme den Typen bei dem nächsten Wachposten der Grünen "einfach" anzeigen?
Danke ntloader.
Ich habe mir vor einigen Tagen bei Ebay einen Blackberry 8520 geschossen. Das Gerät war in der Auktion als neu angepriesen worden. Das Teil kam nach einigen Tagen Wartezeit auch an (schonmal was)
Für den theoretischen Fall, dass der Verkäufer einem Umtausch des Geräts gegen Geld zurück nicht zustimmt, läge in dieser Sache der Tatbestand eines Betrugs vor?
Lt. Wikipedia
[...]
http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d.h. materiellen Schaden zufügt.
[...]
=> Ich denke ja.
Könnte ich, sofern ich das Geld nicht zurückbekomme den Typen bei dem nächsten Wachposten der Grünen "einfach" anzeigen?
Danke ntloader.
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