Gebrauchter Artikel bei Ebay als Neu vertickt

ntloader

Commander
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Mahlzeit.

Ich habe mir vor einigen Tagen bei Ebay einen Blackberry 8520 geschossen. Das Gerät war in der Auktion als neu angepriesen worden. Das Teil kam nach einigen Tagen Wartezeit auch an (schonmal was) :D . Allerdings ist mir gleich nach dem auspacken des Handys aufgefallen, dass es diverse Gebrauchsspuren aufweist. So fehlt zum Beispiel die Schutzfolie für das Display, die Linse der Kamera und einige andere Stellen hatten Staubränder, auf dem Display sind ein paar kleine Kratzer und auch auf der Rückseite des Geräts finden sich diverse Kratzer. So.
Für den theoretischen Fall, dass der Verkäufer einem Umtausch des Geräts gegen Geld zurück nicht zustimmt, läge in dieser Sache der Tatbestand eines Betrugs vor?

Lt. Wikipedia
[...]
http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug

Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d.h. materiellen Schaden zufügt.
[...]


=> Ich denke ja. :freak:

Könnte ich, sofern ich das Geld nicht zurückbekomme den Typen bei dem nächsten Wachposten der Grünen "einfach" anzeigen?

Danke ntloader.
 
Zuletzt bearbeitet:
erstmal würde ich ihn anschreiben und mein geld zurück verlangen. wenn er sich quer stellt ebay mit einschalten. wenn das auch nicht hilft den hinweis mit der anzeige.

das gerät nicht weiter nutzen und erstmal auf antwort warten
 
Danke für die Antwort - Klar, die Anzeige ist die letzte Möglichkeit.
Ich habe ihn schon angeschrieben, auf ein Email auch eine Antwort bekommen aber seit dem ist von seiner Seite Funkstille. Das Handy hatte ich bisher nur kurz in der Hand, von benutzt kann keine Rede sein. Seither liegt es wieder im Originalkarton.
 
Es wird auch darauf ankommen, wie genau die Artikelbeschreibung gelautet hat. Ist der Verkäufer Unternehmer oder Verbraucher? Hat er die Gewährleistung ausgeschlossen?
 
Es ist zumindest arglistige Täuschung.
Du müsstest ein der Beschreibung entsprechendes Gerät verlangen können. Zu dem Preis, zu dem du es erstanden hast. Zur Not muss also der Verkäufer los gehen und ein neues Gerät kaufen und dir dann überlassen. (Bin mir aber nur zu 95% sicher, dass das auch für Privatpersonen gilt)
 
Hast mit Paypal bezahlt?

Dann gilt wahrscheinlich der Käuferschutz
 
Selbst wenn er eine Rücknahme bzw. Gewährleistung ausgeschlossen hat, kannste das Geld zurückfordern, da er das wie du sagtest falsch angepriesen hat.
Dann würde ich auch Ebay und zum Schluss die grünen Freunde empfehlen.
Und zeig das Ding mal so schnell wie möglich deinen Eltern oder anderen Vertrauenspersonen (Nachbarn gehen auch), damit du nachweisen kannst, dass es schon so verkratzt war (falls es ganz hart auf harz ein Rechtsfall wird).
 
@ H€553 - Nen neues Gerät muss der Verkäufer sicher nicht kaufen außer er will dies aktiv.

Zum Thema:

Grundsätzlich muss man hier erstmal trennen zwischen dem mit der Auktion abgeschlossenen Kaufvertrag. Dabei hast du nicht das geliefert bekommen, was Inhalt des Kaufvertrages war (nach deiner Darstellung zumindest). Der Verkäufer ist damit seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht nachgekommen und hat zweifach die Chance nachzubessern. Alternativ, wenn die Nachbesserung nicht gelingt bzw. der Verkäufer es direkt vorzieht kommt dort eine Rückabwicklung in Betracht.

Das strafrechtliche von wegen Betrug steht ja noch wieder auf einem ganz anderen Stern.. Bringt dir aber erstmal überhaupt nichts... die Frage ist wie ein etwaiges Verfahren, wenn überhaupt eingeleitet, läuft und ob nicht sogar retour ne Anzeige wegen Verleumdung folgt...

Kann mich daher den anderen Empfehlungen erstmal den Standard-Weg per ebay zu gehen nur anschließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus der Auktion:
Blackberry 8520 neu & ovp...
Zustand: Neu .....
Neuer orginalverpackter Blackberry 8520.
Er hat mir in der Mail geantwortet, dass es nicht sein kann und er selbst den Artikel "als Neugerät
gekauft und lediglich einmal kurz ausgepackt" hätte.

Naja... kann man glauben oder nicht. Die Staubränder kommen wahrscheinlich vom herumtragen in der Hosentasche. Generell hat er mir dann zugesagt, mir das Geld zurückzuüberweisen. Allerdings hat er seit dem auf Mails nicht mehr reagiert. Achja und... es war ein Privatverkauf.

Das strafrechtliche von wegen Betrug steht ja noch wieder auf einem ganz anderen Stern.. Bringt dir aber erstmal überhaupt nichts... die Frage ist wie ein etwaiges Verfahren, wenn überhaupt eingeleitet, läuft und ob nicht sogar retour ne Anzeige wegen Verleumdung folgt...
Wie ich schon sage... THEORETISCHE FRAGE.
Naja... negative Bewertung bei Ebay hat sich der Typ alle mal verdient.
 
ich würde ihm jetzt eine Frist von 7Tagen einräumen ihn aber auch schon in der Mail schreiben das das folgen haben wird wenn er sich nicht dumm kümmert * + negativer Eintrag* und dann auch wenn er sich nicht zuckt Ebay einschaltem
 
Dann ist die Sache relativ eindeutig, es war als Beschaffenheit -neu- vereinbart, die Kaufsache weist diese Beschaffenheit nicht auf und ist somit mangelhaft. Der Käufer hat deshalb Anspruch auf Nacherfüllung.
 
@robafella: Er muss den Mangel ausbessern. Wie kann man den Mangel, dass es kein Neugerät ist ausbessern? Nur indem man ein Neugerät liefert.
In diesem Fall kann man also durchaus sagen, dass der Verkäufer verpflichtet ist ein neues Gerät zu kaufen.

Wenn der Verkäufer geschrieben hat, dass er das Gerät bekommen hat und es direkt wieder verkaufen wollte könnte man unter Umständen auch schon von gewerblichem Handeln ausgehen. Muss aber nicht klappen^^
 
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