Gebühren oder Kündigung trotz Baufinanzierung bei Bank?

knoxxi schrieb:
Im Zweifel wird die Forderung verkauft und vom Käufer sofort fällig gestellt. Passiert jedes Jahr viele viele Male.
Was genau meinst du damit? Dass die Restschuld vom Darlehen von mir eingefordert wird?
Glaube nicht, dass die Bank das tut bei der aktuellen Zinslage.
 
Prake schrieb:
Die vorgeschlagene Lösung von der Bank ist ja ein reines (kostenfreies) Abbuchungskonto. Die Bank hat sich in so fern also schon etwas einfallen lassen.

und wo ist dann jetzt das Problem?
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knoxxi schrieb:
Im Zweifel wird die Forderung verkauft und vom Käufer sofort fällig gestellt. Passiert jedes Jahr viele viele Male.

Nur im Märchenland.
 
Gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Der mit dem Löffel der Weißheit.)
und was hat das mit unserem Fall zu tun?

Bitte lass so einen Bullshit hier außen vor. Das hilft hier nicht weiter.
Ergänzung ()

Prake schrieb:
Die vorgeschlagene Lösung von der Bank ist ja ein reines (kostenfreies) Abbuchungskonto. Die Bank hat sich in so fern also schon etwas einfallen lassen.

Damit ist doch der Fall schon erledigt.

Wenn du unbedingt wegen 3 Euro im Monat dein Girokonto woanders hin haben willst, dann richte vom neuen Girokonto einen Dauerauftrag auf das Verrechnungskonto ein.

Problem gelöst.
 
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Checker1992 schrieb:
und was hat das mit unserem Fall zu tun?

Bitte lass so einen Bullshit hier außen vor. Das hilft hier nicht weiter.
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Damit ist doch der Fall schon erledigt.

Wenn du unbedingt wegen 3 Euro im Monat dein Girokonto woanders hin haben willst, dann richte vom neuen Girokonto einen Dauerauftrag auf das Verrechnungskonto ein.

Problem gelöst.
Habs wie gesagt bereits mehrfach in dem Thread erwähnt. Auch das stellt aus meiner Sicht eine Verschlechterung dar.

Vielleicht sollte man eher so formulieren: "Wenn die Bank unbedingt auf die 3 Euro besteht und ansonsten kündigt, soll sie wenigstens die Lastschrift auf ein Konto einer anderen Bank akzeptieren. Problem gelöst."
 
Das wird vermutlich technisch nicht möglich sein.

Eine Verschlechterung sehe ich da übrigens nicht.
Du hast bei denen weiterhin ein kostenloses Konto.
Zur Abbuchung bei einem Konto in derem Hause, hast du dich bei Vertragsabschluss verpflichtet.

Was wegfällt, ist die Möglichkeit, andere Dinge kostenlos zu machen.
Die haben und hatten aber noch nie etwas mit der Baufinanzierung zu tun.
 
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Checker1992 schrieb:
Das wird vermutlich technisch nicht möglich sein.
Warum das denn nicht? Ich könnte ad hoc zig Unternehmen nennen, die nichts mit dem Bankwesen zu tun haben, die Zahlungen von mir per Lastschrift einziehen. Sogar der kleine Sportverein schafft das. Dann wird das für eine große Bank ja wohl machbar sein. Falls nicht dann wäre das ein ganz schönes Armutszeugnis. Aber ich vermute eher es liegt am mangelnden Willen als an der Fähigkeit dies durchzuführen.

Checker1992 schrieb:
Eine Verschlechterung sehe ich da übrigens nicht.
Du hast bei denen weiterhin ein kostenloses Konto.
Das magst du gerne anders sehen. Für mich stellt es eine dar. Das habe ich, wie bereits gesagt, zur Genüge diskutiert. Man muss ja nicht meiner Meinung sein, aber bitte akzeptieren, dass es für mich so ist und ich das nicht möchte.

Checker1992 schrieb:
Zur Abbuchung bei einem Konto in derem Hause, hast du dich bei Vertragsabschluss verpflichtet.
Richtig. Und zwar zu der Abbuchung bei einem ganz speziellen Konto (meinem Girokonto) und nicht zu irgendeinem Konto in deren Hause. Übrigens ist im Darlehensvertrag geschrieben, dass zur Kreditzusage sowohl eine Mitgliedschaft bei dieser Bank als auch das Führen eines Gehaltskontos Voraussetzung sei. Gehaltskonto != Abbuchungskonto.
Eine vertragliche Verpflichtung ist außerdem keine Einbahnstraße. Meine Verpflichtung die Beträge von diesem speziellen, vertraglich vereinbarten Konto abbuchen zu lassen bedeutet umgekehrt, dass die Bank die Lastschrift auf diesem Konto durchführt und letzten Endes auch, dass dieses Konto zur Verfügung gestellt wird. Sonst kann ich den Vertrag ja kaum erfüllen.
 
Checker1992 schrieb:
Das wird vermutlich technisch nicht möglich sein.
Das ist eine 0815 Lastschrift. Rein technisch kann ich die von jedem Konto mit einer IBAN einziehen.
Geschäftspolitisch ist das meist nur nicht gewollt.

Prake schrieb:
Meine Verpflichtung die Beträge von diesem speziellen, vertraglich vereinbarten Konto abbuchen zu lassen bedeutet umgekehrt, dass die Bank die Lastschrift auf diesem Konto durchführt und letzten Endes auch, dass dieses Konto zur Verfügung gestellt wird.

Naja man kann es auch so sehen:
Wie definiert sich ein Konto? Bei der Umstellung wird wahrscheinlich die IBAN gleich bleiben und nur die Kondition geändert. Somit bleibt das Konto immer noch das vertraglich vereinbarte Konto.
Wie das nun gefüllt wird ist am Ende für den Kreditvertrag eigentlich egal. Ob durch Überweisung/Dauerauftrag oder Lohn/Gehalt.
 
PCGamer007 schrieb:
Naja man kann es auch so sehen:
Wie definiert sich ein Konto? Bei der Umstellung wird wahrscheinlich die IBAN gleich bleiben und nur die Kondition geändert. Somit bleibt das Konto immer noch das vertraglich vereinbarte Konto.
Wie das nun gefüllt wird ist am Ende für den Kreditvertrag eigentlich egal. Ob durch Überweisung/Dauerauftrag oder Lohn/Gehalt.
Weiß nicht, ob das so machbar ist, wenn die Bank mir dieses Konto kündigen sollte.
Abgesehen davon ist glaube ich aus dem Vertrag heraus erkennbar, dass ein Gehaltskonto zu Abbuchung genutzt werden sollte und das die Willenserklärung beider Parteien war. Sprich die Bank wollte dafür sorgen, dass ich ein Gehaltskonto bei denen führe und im Umkehrschluss entnahm ich dem Vertrag die Zusage während des Vertragszeitraumes dieses Gehaltskonto kostenfrei führen zu dürfen.
Das jetzt einseitig abzuändern ist glaube ich keine Handlung nach Treu und Glauben.
 
Prake schrieb:
Vielleicht sollte man eher so formulieren: "Wenn die Bank unbedingt auf die 3 Euro besteht und ansonsten kündigt, soll sie wenigstens die Lastschrift auf ein Konto einer anderen Bank akzeptieren. Problem gelöst."
So "lustige" Dinge wie Rücklastschrift oder nicht ausgeführte Lastschriften wegen Unterdeckung des Kontos sind halt bei einem Konto der Fremdbank aufwändiger zu bearbeiten wie auf einem Girokonto bei der eigenen Bank. Erst recht, wenn es im EDV-Ablauf für den Baukredit bisher schlicht nicht vergesehen war, da ein Girokonto bei der Bank ams verpflichtender Vertragsbestandteil bisher wohl vorgesehen war.

Ob das einer der möglichen technischen Gründe sein könnte, weiss nur die Bank oder u.U. irgendwas Kleingedrucktes zum bisherigen Verrechnungskonto.

Prake schrieb:
Das jetzt einseitig abzuändern ist glaube ich keine Handlung nach Treu und Glauben.
Da offensichtlich beide Seiten nicht einlenken bleibt wohl nur die Bewertung durch einen Dritten.
 
gymfan schrieb:
So "lustige" Dinge wie Rücklastschrift oder nicht ausgeführte Lastschriften wegen Unterdeckung des Kontos sind halt bei einem Konto der Fremdbank aufwändiger zu bearbeiten wie auf einem Girokonto bei der eigenen Bank. Erst recht, wenn es im EDV-Ablauf für den Baukredit bisher schlicht nicht vergesehen war, da ein Girokonto bei der Bank ams verpflichtender Vertragsbestandteil bisher wohl vorgesehen war.

Genau das ist wohl der Grund, warum die das GiroKonto im Haus haben wollen, bei einer Baufi.

Wenns knapp auf dem Konto wird, dann geht die Rate für die Finanzierung trotzdem weg und alles was fremd ist, wird zurück gegeben.

Ich verstehe allerdings nicht, warum hier so ein Terz gemacht wird.
Sollen die doch das Verrechnungskonto einrichten.
Dauerauftrag dahin und die Sache ist erledigt.

Eine Rate bei einem Annuitätendarlehen ändert sich ja nicht jeden Tag.
 
Du hast aber den rest auch gelesen, oder? Der wievielte du nun mit diesem Vorschlag bist darfst du gern allein heraus finden.
 
Haust du nicht Giro Konto und Annuitätendarlehen durcheinander?

Auf.das Giro Konto wird es.Kontoführungsgebüren geben nicht auf das Annuitätendarlehen.

Wenn du das Girokonto kündigst musst du das Darlehen halt von einem anderen Konto bedienen.
 
Prake schrieb:
Nein. Vielleicht nochmal den Thread lesen. Die Problematik sollte eigentlich klar werden.

Eigentlich ist die Geschichte doch schon geklärt.

Du müsstest jetzt nur noch einen Daueraufrag von deinem neuen Girokonto auf das von deiner alten Bank eingerichtete, kostenlose Girokonto einrichten.

Aber offensichtlich bist du emotional so blockiert, dass dies ein unüberwindbares Hindernis für dich darstellt.
 
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