Gehaltanpassung nach Probezeit - Schwangerschaft

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Jess7

Gast
Hallo zusammen,

habe hier mal eine knifflige Frage.

Bin seit 01.03. in einem neuen Arbeitsverhältnis, unbefristet, sechs Monate Probezeit. Es wurde vertraglich festgehalten, dass ich nach der Probezeit mehr Gehalt bekomme.
Es ist so, dass ich nach der Kündigung beim alten AG und Unterschrift beim neuen AG festgestellt habe, dass ich schwanger bin.
Mir ist klar, dass ich unter Kündigungsschutz stehe, aber wie sieht es mit dem Gehalt aus? Nachdem überall zu lesen ist, dass man mit Verkündung der Schwangerschaft unter Kündigungsschutz steht und die Probezeit sofort entfällt, kann ich dann auch auf das vertraglich festgehaltene Gehalt nach beendigung der Probezeit bestehen?

Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.

Grüße, Jess7
 
Den Hals nicht voll genug bekommen? Warum sollte sich das Datum der Gehaltsanpassung ändern? Freu dich über den Kündigungsschutz, keine Überstunden, 2 Jahre Zuhausebleiben und danach wieder nen unbefristeten Job zu haben, den bis dahin jemand anderes macht und den du dann ggf. in die Arbeitslosigkeit schickst. Ist doch genug Ego oder?
 
Sehe ich genauso wie benzer.
Zudem würde ich mir folgendes genau überlegen:
Du hast kaum dort gearbeitet. Meinst du es ist eine gute Idee dann gleich nach mehr Geld zu fragen? Irgendwann läuft der Kündigungsschutz nämlich aus.

Die Probezeit bleibt. Du bist nur nicht kündbar.
Da Probezeit aber mehr bedeutet als kürzere Kündigungsfrist bleiben alle anderen Absprachen (wie Gehaltsanpassung) davon unberührt.

Und bis du in den Mutterschutz gehst, ist es noch ne ganze Weile hin.
Mach deine Arbeit so gut wie möglich und sieh zu dass du einen guten Eindruck hinterlässt, damit du auch nach dem Mutterschutz/Elternzeit noch Spaß an dem Job hast und der AG auch darauf vertrauen kann eine gute Mitarbeiterin zurück zu bekommen.
Sonst wechselst du am Ende schneller wieder den Job als es dir lieb ist.
 
Nun, ist nicht ganz so einfach, wie Tinkerton das darstellt.
Es ist zwar richtig, dass du als Schwangere unter Kündigungsschutz stehst, der erstreckt sich jedoch nicht auf zwei Jahre Zuhausebleiben, sondern "nur" bis vier Monate nach der Entbindung. (Quelle: Kanzlei Hasselbach/§9 Mutterschutzgesetz))
Die Probezeit bleibt dir, du kannst sie jedoch relativ entspannt nehmen, da auch hier bereits der Kündigungsschutz gilt. (Quelle: Fachanwalt Andreas Martin/ebenfalls §9 Mutterschutzgesetz)

Und dein Arbeitgeber kann versuchen dir zu kündigen, und solltest du nicht rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreiche, so ist diese Kündigung wirksam (Quelle: §7 Kündigungsschutzgesetz)

Zu beachten ist aber auch:
Liegt ein Grund zur Kündigung vor, der nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat (z.B. Diebstahl, Veruntreuung etc), so kann diese Kündigung unbeschadet der Mutterschaft von der zuständigen, obersten Landesbehörde, meist das Gewerbeaufsichtsamt, für gültig und wirksam erklärt werden. (Quelle: Kanzlei Hasselbach)
 
Man kann es freundlicher ausdrücken, in der Sache hat er jedoch recht.
 
Ich wollte auch in die Richtung schreiben wie Hägar Horrible in seinem letzten Absatz:
VORSICHT, nach neuer Rechtssprechung ist auch in der Schwangerschaft und im Mutterschutz eine Kündigung möglich, wenn ein schwangerschaftsunabhängiger wichtiger Grund vorliegt. Hier explizit Vertrauensbruch oder Arbeitsverweigerung, aber auch schon weichere Gründe wie betriebliche Kündigungen. (Quelle hat Hägar auch schon genannt.

Gruß

9pinking
 
Cool wie hier die Leute antworten, die keine Kinder haben.
Das Geld wird ja nicht vom Unternehmen gezahlt.
 
Viel cooler sind Leute die sich für ne Rechtsberatung im Arbeitsrecht an einem Computerforum anmelden nur um den Account nach ner unsachlichen Antwort dann direkt zu löschen.
 
Richtig - und deshalb ist hier jetzt auch zu.
 
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