Gehalt gekürzt (ohne Einwilligung) und gekündigt während der Probezeit

Greeccee2037

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Liebe Community,

direkt nach meinem Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Wirtschaftsprüfung habe ich eine neue Stelle in der Steuerberatung gefunden. Ich arbeite dort seit 4 ½ Monaten und befinde mich somit noch in der Probezeit. Allerdings fühle ich mich in meiner neuen Arbeitsstelle sehr unwohl, da ich von meinen Arbeitskollegen und auch von meinen Vorgesetzten gemobbt werde. Das fängt damit an, dass ich oft ungerechter und übertriebener Kritik ausgesetzt bin. Sachliche und berechtigte Kritik gehört zum Arbeitsleben, aber oft ist die Kritik abwertend oder verletzend. In letzter Zeit nimmt sie immer mehr überhand und meine Kompetenz wird ständig in Frage gestellt, was oft nichts mehr mit einer konstruktiven Auseinandersetzung zu tun hat. Wichtige Informationen werden mir bewusst vorenthalten. Kollegen, die z.B. Arbeitsanweisungen geben, informieren mich nicht über wichtige Termine oder Änderungen im Projektplan, in der Folge kann ich meine Arbeit nicht richtig erledigen und ernte Kritik vom Vorgesetzten. Meine Arbeitsergebnisse werden oft absichtlich schlechter bewertet, als sie tatsächlich sind. Fehler werden aufgebauscht, kleine Unachtsamkeiten werden unangemessen hart bestraft, gute Leistungen werden nicht gewürdigt oder sogar Kollegen zugeschrieben. Immer wieder werden mir Aufgaben zugeteilt, die besonders schwierig oder in der vorgegebenen Zeit nicht zu bewältigen sind, die nicht meinem aktuellen Wissensstand und meiner beruflichen Qualifikation entsprechen oder die einfach sinnlos sind. Kürzlich wurde mir sogar - ohne mein Einverständnis - kurz vor Monatsende das Gehalt gekürzt. Ich fühle mich isoliert, ausgegrenzt und gedemütigt, da jeder in der Kanzlei über meine Gehaltskürzung Bescheid weiß und die Kollegen noch mehr auf mich herabsehen als vorher.

Ich hatte stark die Befürchtung, dass mein Arbeitsvertrag auch nach der Probezeit nicht verlängert wird und dass man nur noch einen Vorwand sucht, um mich zu kündigen. So ist es auch gekommen, als ich aufgrund einer Erkältung eine Woche krankgeschrieben worden bin. Prompt kam am selben Tag die Kündigung, die persönlich von jemanden eingeworfen wurde, weil keine Briefmarke drauf war. Nun bin ich zum 15.07 gekündigt und unter Anrechnung meiner noch vorhanden Urlaubsansprüchen und Überstunden von der Arbeit freigestellt.

Meine Frage lautet daher: Was ist eure Meinung dazu und ist es überhaupt gestattet - ohne meine Einwilligung - mein Gehalt zu kürzen und was kann ich dagegen tun?


Mit freundlichen Grüßen

greeccee
 
Während der Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Sei doch einfach froh, dass du dort weg bist, wenn es dir nicht gefallen hat.
 
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Greeccee2037 schrieb:
Meine Frage lautet daher: Was ist eure Meinung dazu und ist es überhaupt gestattet - ohne meine Einwilligung - mein Gehalt zu kürzen und was kann ich dagegen tun?
Also wenn man mit Steuern zu tun hat, kann man auch mit Loh zu tun haben. Dementsprechend auch mit Lohn und Arbeitsrecht. Also so ganz fremd sollte einem das Thema nicht sein, wenn man in diesem Bereich arbeiten möchte.

Kündigung rechtens? Sieht für mich so aus.
Gehaltskürzung rechtens? Die werden ihre Gründe haben. Wenn du dich hier im Recht siehst, erfrag die Gründe. Nur auf dieser Grundlage kann man Folgeentscheidungen treffen.
 
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Ich würde mir für die restliche Zeit eine AU holen und die Zeit nutzen, um was anderes suchen. Vielleicht auch mal darüber nachdenken, ob manche Kritik vielleicht doch berechtigt war. Ich glaube kaum dass die jemanden eingestellt haben, nur um ihn fertig zu machen und dann wieder zu kündigen.
 
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Exar_Kun schrieb:
Ich würde mir für die restliche Zeit eine AU holen
Wozu, bei einer bereits bestehenden Freistellung?
 
Habe ich überlesen! Dann braucht er es natürlich nicht.
 
Was den Part mit dem Mobbing betrifft, dass kann sich auch in einem Gespräch relativieren.

Du schreibst ja das du im Bereich Steuern studiert hast. Wenn du dich entsprechend beworben hast, kann und sollte der AG auch mit einer gewissen Grundlage arbeiten dürfen.
Bestimmte Szenarie die den Anschein erwecken, dass man benachteiligt wird, können das Ziel haben zu sehen wie man als AN auch entsprechende Kritik reagiert, wie man mit geänderten Grundlagen reagiert etc. pp. Steuern gibt es schon seit der Urzeit und trotzdem ädert sich alles.

Was ichj damit sagen will? Sollte man "Anfänger" in Watte packen? Nein. Sollte man sie brechen um zu sehen wie sie sich selbst wieder aufbauen ? nein.
Alles hat bestimmt einen Hintergrund. Bestimmte Abläufe verfolgen ein Ziel oder haben entsprechende Gründe.
Entsprechend würde ich, falls du noch ein Schlussgespräch mit dem AG führen möchtest, berechtigte Kritik auch anbringen. Vielleicht weiß dieser gar nicht was in den unteren Ebenen passiert.
Ja DIR kann es egal sein ob du dieses Gespräch führst. Aber nachfolgende Personen könnten davon evtl profitieren.
 
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Ich würde den Arbeitgeber bitten, mir in Textform (z.B. Email) mitzuteilen, aus welchem Grund das Gehalt gekürzt wurde.

Der pauschale Hinweis des Arbeitgebers auf eine angebliche Schlechtleistung berechtigt nicht zur Lohnkürzung. Dafür müssen konkrete Umstände, also Tatsachen benannt werden. Außerdem müsste die angebliche Schlechtleistung zuvor abgemahnt worden sein, woran es hier schon fehlt.

Nach der Antwort würde ich das ausstehende Gehalt ebenfalls in Textform nachfordern. Dabei immer schön freundlich bleiben, sonst könnte es noch einen unschönen "Abschiedgruß" = Arbeitszeugnis geben.

Falls der Arbeitgeber weiterhin die Zahlung verweigert, dürfte bereits ein Schreiben von einem Anwalt ihn zum Umdenken bewegen.
 
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Das sollte der TE eigentlich alles wissen als studierter BWLer..... Das macht mich irgendwie stutzig und lässt mich an den ohnehin äußerst einseitigen Anschuldigungen etwas zweifeln. Aber Arbeitsrecht in der Form, wie sie hier zu Beantwortung der Fragen zur Kündigung und Lohnkürzung nötig wäre, ist definitiv Bestandteil eines BWL Studiums.... Oder irre ich mich derart bzw. ist das in den letzten Jahren geändert worden? Es sollte doch grundlegend zur BWL gehören, sich im Arbeitsrecht auszukennen und wird doch sicherlich gelehrt?

Davon ab, die Kündigung dürfte so in der Form rechtens sein, bei der Lohnkürzung ist das mi den Angaben deiner Schilderung nicht zu beantworten und ohnehin eine Frage für den Fachanwalt. Ansonsten würde ich das als Chance sehen, da du dort offensichtlich nicht glücklich warst und, sofern die Erzählungen stimmen, einen AG gefunden, der sicher bald ein Problem hat Leute zu finden wenn du kein Einzelfall bist. Denn grundsätzlich werden grade im Bereich Steuern/Wirtschaftsprüfung/Buchhaltung Leute gesucht wie blöde. Wenn du also wirklich gut bist und die Vorwürfe deines jetzigen AGs unberechtigt sind, sollte es dir absolut leicht fallen was neues zu finden.
 
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Kurz und knapp meine Gedanken dazu, wilde Spekulationen sind wohl nicht zielführend:

  • Das Arbeitsverhältnis ist absolut zerrüttet, es ist also tatsächlich und offensichtlich das hier nichts gepasst hat, deine Erkrankung war vermutlich nur ein Funke der etwas ins Rollen brachte was eh schon lange auf der Agenda stand.
  • Kündigung ist mMn. rechtens, in der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
  • Gehaltskürzung ist ein schwieriges Ding, das kann nur dir nur ein Fachanwalt wirklich beantworten, ob du für den Restmonat tatsächlich einen bemühen möchtest, ist dir überlassen.
  • Zum Arbeitsamt gehen, bevorstehende Erwerbslosigkeit melden, die 4 1/2 Monate abhaken und sich was neues suchen. Eventuell in Ruhe einmal darüber für sich selbst die Abläufe rekapitulieren, ob Steuerberatung das richtige ist und was hier vielleicht schon am Anfang schief lief von beiden Seiten, dann neu bewerben.
 
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Erkekjetter schrieb:
Es sollte doch grundlegend zur BWL gehören, sich im Arbeitsrecht auszukennen und wird doch sicherlich gelehrt?
Nein, wird es nicht. Ist natürlich auch von Uni und Schwerpunkt abhängig, aber in meinem BWL Bachelor und Master mit Schwerpunkten Management und Entrepreneurship wurde maximal Vertragsrecht aber kein Arbeitsrecht gelehrt.
 
Erkekjetter schrieb:
Aber Arbeitsrecht in der Form, wie sie hier zu Beantwortung der Fragen zur Kündigung und Lohnkürzung nötig wäre, ist definitiv Bestandteil eines BWL Studiums.... Oder irre ich mich derart bzw. ist das in den letzten Jahren geändert worden? Es sollte doch grundlegend zur BWL gehören, sich im Arbeitsrecht auszukennen und wird doch sicherlich gelehrt?
Vielleicht vor langer Zeit. Heute werden die Grundlagen des Arbeitsrechts allenfalls als Wahlmodul angeboten. Und falls sich für das Modul zu wenig Teilnehmer melden, findet es auch nicht statt.
 
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Das is doch ein echtes Armutszeugnis…
 
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Definitv. Selbst in kaufmännischen Ausbildungen hat man das in der Regel auf dem Lehrplan....
 
Kündigung ist mMn. rechtens, in der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.

Das kannst du nicht wissen, was im TV in einer BV oder im Vertrag steht.

Es gibt auch Firmen die 1 Woche in der Probezeit machen oder 1 Tag.


Ist vielleicht beim Bwler nicht so wichtig. Beim Industriemeister (den sich jeder für ein paar 1000 Euro kaufen kann (Prüfunngsgeführ + alte Prüfungen auswendig lernen, reich für mind. 70%) gehört das dazu. Weil dieser ja in der Regel als niedere Führungskraft eingesetzt ist.

Aber in den meisten Firmen hat man damit nicht mehr viel zu tun. Dafür gibt es bei uns den HR Bereich und auch Syndikusanwälte usw.
 
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brettler schrieb:
Ist vielleicht beim Bwler nicht so wichtig
Genau bei Betriebswirtschaftslehre, wo es um die Abläufe in einem BEtrieb geht, wo also Menschen arbeiten werden ist grundlegendes Wissen zum Arbeitsrecht nicht so wichtig. Grade bei Entrepreneurship...

Aber bezeichnend, dass der BWLer hier direkt einen anderen Asbchluss abwertet. XD
 
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brettler schrieb:
Das kannst du nicht wissen, was im TV in einer BV oder im Vertrag steht.

Es gibt auch Firmen die 1 Woche in der Probezeit machen oder 1 Tag.
Da er spezifisch geschrieben hatte, dass er noch in der Probezeit ist, wissen wir, dass er in der Probezeit ist.
 
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