AW: GEkaufte Kamera vom Händler in offener Verpackung
Bernd_11 schrieb:
ist schon verständlich, aber für mich ist es gebraucht und fertig!
Wenn jemand die Kamera gekauft hatte, und den Kauf innerhalb von 2 Wochen widerrufen hatte, so ist es rechtlich gesehen vollkommen legal diese immernoch als "NEU" zu verkaufen, solange keine Gebrauchsspuren sichtbar sind. Eine offene Verpackung hat nichts mit "neu" oder "gebraucht" zu tun.
Die Rechtssprechung ist hier eindeutig.
Bernd_11 schrieb:
sollen die doch die Kamera als gebraucht verkaufen und dafür dem Käufer eben einen Teil vom Kaufpreis abziehen!
Das wiederrum ist nicht möglich, da das Widerrufsrecht gesetzlich zugesichert ist, bei voller Erstattung.
Wenn ich mich recht erinnerie, haben manche Händler schonmal "was abgezogen" und vor Gericht bekamen Sie dann unrecht.
Und um das auch noch aufzufassen:
Was als "neuwagen" und gebrauchtwagen" gilt ist SEHR genau geregelt.
Als Neuwagen darf ein Wagen nur verkauft werden wenn:
- nicht älter als 12 Monate ab Produktion
- Es darf kein Nachfolgemodell erschienen sein
Fahrten zur Umlagerung des Fahrzeuges sind erlaubt.
Wenn du also einen 12 Monate alten Neuwagen kaufst, kann es auch sein dass dieser 0-999km aufm Tacho hat.
Kam derletzt ein Artikel in einer Zeitung darüber.
Finally:
Wenn du dir so einen großen Kopf machst:
1) Wenn online gekauft: Geb Sie zurück!
2) Wenn im Laden gekauft: Warum meckerst du erst jetzt? Du hattest Gelegenheit in der Filiale dazu!