Gemeinsames Auto verkaufen, was ist fair?

Hendoul

Commander
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Hi

Ich schildere es mal ganz neutral.

Person A und B haben gemeinsam ein Auto für 12'000 gekauft. Weil Person B nicht 6'000 hatte wurde der volle Betrag von 12'000 von A übernommen und ein Vertrag aufgesetzt, in dem sich Person B verpflichtet monatlich 500 an A zu zahlen, bis die 6'000 abbezahlt sind.

Nun gehen A und B getrennte Wege (waren nicht verheiratet). B hat aber erst 2'000 zurückbezahlt. A und B möchten jetzt das Auto verkaufen, sind sich aber uneinig darüber wer dann wieviel vom Verkauf bekommt.

A meint:
Wenn man das Auto noch für z.B. 8'000 verkauft, dann gehören die ganzen 8'000 A. Somit hat A und B einen Verlust von je 2'000 gemacht.

Kann das Auto nur noch für 6'000 verkauft werden, dann bekommt A die ganzen 6'000 und zusätzlich noch von B 1'000. Somit hätten A und B einen Verlust von je 3'000 gemacht.

Wird das Auto für mehr als 12'000 verkauft, so teilen sich A und B denn Gewinn ab 12'000 (bei z.B. 14'000 teilt man sich 2'000)

B meint:
B möchte einfach einen 1/6 des erzielten Betrages erhalten. Sprich bei einem Verkauf für z.B. 6'000 möchte B 1'000 erhalten, 5'000 erhält A. Somit macht B einen Verlust von 1'000 und A einen Verlust von 5'000.



Was meint ihr dazu? Welche Version ist fair? Oder gibt es noch eine 3. Variante?

Es gibt noch die Variante in der A auf die Erfüllung des Vertrages besteht und von B noch 4'000 zugute hat. Bei einem Verkauf würden dann A und B einfach je die Hälfte bekommen.


greez
Hendoul
 
Definitiv Variante A, wo sich Gewinn und Verlust zu 50% geteilt wird, alles andere wäre mMn. unfair.
 
Ich schließe mich Krafty an und sage auch A. Wobei bei Variante A der Fall, dass man das Auto mit Gewinn verkauft komisch formuliert ist. Aber ich denke du meinst es genauso wie ich es denke und ein Auto wird ein Privatmann wohl nur selten mit Gewinn verkaufen ;)
 
Es gibt doch nur eine faire Lösung. Der Verkaufserlös wird zu 50/50 geteilt und die 4000€ werden von B bezahlt. Im besten Fall eben vom Verkaufserlös.
 
Gibt es einen schriftlichen Vertrag ?
B muss die fehlenden 4000€ noch Zahlen, auch wenn das Objekt wieder Verkauft wird! Der Verkaufspreis wird auf beide aufgeteilt, B muss aber weiterhin in einer Zahlung oder in Raten Aufkommen bis die 6000€ erreicht sind.

Ohne Vertrag viel Spaß vor Gericht.
Leute sehen es oft nicht ein weiterhin Raten für etwas zu Zahlen was nicht mehr Existent ( in ihrem Besitz ) ist.
Geld einfach einbehalten ist aber rechtlich bedenklich -> Unterschlagung, macht A das aber nicht wird man hoffen müssen das B sich an seine Pflicht der 500€ Raten erinnert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer lesen kann... :) (nicht bös gemeint)

"...und ein Vertrag aufgesetzt"

Klugsch****** beendet. :D
 
BlubbsDE schrieb:
Es gibt doch nur eine faire Lösung. Der Verkaufserlös wird zu 50/50 geteilt und die 4000€ werden von B bezahlt. Im besten Fall eben vom Verkaufserlös.

Das würde ich auch wählen!
 
Ja ok, wer schiebt den die wichtigste Aussage aus dem Text so am Ende des Satzes ein ? :P .
Dann ist die Sache doch klar, fair ist was im Vertrag steht!
 
B bekommt erst dann 50% des Erlöses, wenn die restlichen 4.000 Euro auch bezahlt sind.

Ich würde sagen:

B erhält 50% des Erlöses, abzüglich der noch ausstehenden 4.000 Euro.
Wenn A ganz lieb ist, wird B eine Nachzahlung erlassen, falls der Gesamtverkaufserlös unter 8.000 Euro liegt.
 
Kann der Wagen denn überhaupt verkauft werden? Würdest du den Wagen verkaufen, dann muss Person B nicht mehr Geld zurückzahlen, weil ja "keine Ware mehr vorhanden ist". Ich lehne mich da etwas aus dem Fenster, weil ich von der Rechtssprechung her keine Ahnung habe.

Aber auf einen Vertrag zu pochen, der ja dann nichtig ist, weil das Objekt, um welches es geht verkauft wurde... was juckts Person B?
 
Das was A vorschlägt und was im Vertrag steht ist doch das gleiche.

Und das B sich einen geringeren Anteil an einem tendentiell verlusthaltigem Gegenstand zurechnet ist auch leicht schlitzohrig :p
 
Onkelhitman schrieb:
Kann der Wagen denn überhaupt verkauft werden? Würdest du den Wagen verkaufen, dann muss Person B nicht mehr Geld zurückzahlen, weil ja "keine Ware mehr vorhanden ist". Ich lehne mich da etwas aus dem Fenster, weil ich von der Rechtssprechung her keine Ahnung habe.

Kompletter Unsinn. Es ist ja kein Mietvertrag, sondern eine Finanzierung.
 
Rechtlich gesehen ist das eine ganz eindeutige Sache, wenn sich A und B über den Verkauf des Autos einig sind: Der Verkaufserlös wird hälftig geteilt und B schuldet A weiterhin 4000 Euro, welche in monatlichen Raten zu 500 Euro zu tilgen sind. Bei einem Verkauf zu 8000 Euro darf A aus dem Grunde nicht das gesamte Geld einbehalten, weil der Anspruch auf Rückzahlung der 4000 Euro noch nicht fällig ist, es wurde ja schließlich eine monatliche Ratenzahlung vereinbart.
Soweit die Rechtslage. Wenn du ernsthaft befürchtest, dass B nach Verkauf die Raten nicht mehr komplett zahlen wird hast du die Wahl: 1. Du verklagst B auf Ratenzahlung oder 2. Du behältst das Geld ein und riskierst, dass B auf Auszahlung klagt. Das wird sich dann ewig hinziehen und mit jedem Monat der vergeht kannst du weitere 500 Euro aufrechnen. Sollte es dann irgendwann zum Prozess kommen, so wirst du wohl schlechte Aussichten haben und damit die Kosten tragen müssen und Zinsen zahlen müssen, die 4000 Euro hingegen nicht mehr herausgeben müssen (nach den 8 Monaten, die bei sowas für gewöhnlich vergehen).
 
@Canni2k
Ok, danke für die ausführliche Antwort. Bist du Jurist oder warum ist das für dich eine eindeutige Sache?
 
Ein Jurist würde hier wohl keine fachmännischen Postings abgeben.

Erklärt sich doch aus der Sache heraus. Wenn Du mit B einen Ratenvertrag abgeschlossen hast. Der muss eingehalten werden. Punkt. Und der Verkauf wird 50/50 geteilt.

Und praktisch gesehen wäre wohl mein Posting #4 die Art, die Sache abzuschließen.
 
Ein Jurist würde hier sicherlich keine Rechtsberatung leisten, seinen Senf kann er aber dennoch dazu abgeben...
 
Dann aber inkognito. Eine Frage nach seinem Berufsstand würde er weltmännisch übergehen :)
 
A und B teilen sich den Verkaufserlös zu gleichen Teilen (50:50) und B muss A weiterhin 500€/Monat zahlen bis er die 6000€ zurückgezahlt hat.
Unter Freunden würde man sich wohl darauf einigen, dass B seinen Anteil - freiwillig und in beiderseitigem Einverständnis - für eine Sondertilgung nutzt um den Schuldbetrag zu verringern.

Nur weil man ein Auto verkauft wird der Darlehensvertrag nicht ungültig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum gibt A nicht einfach B die bezahlten 2000 € zurück und entscheidet dann was mit dem Fahrzeug geschieht, evtl behält er es ja auch. Er könnte ja auch in Raten zurückzahlen. :lol:
 
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