In der App steht, zumindest bei der comdirect, ganz klar, was ausgelöst wird. Es steht sogar auch der Betrag mit dabei. Kann mir nicht vorstellen, dass das bei anderen Banken anders aussieht.
Die TAN über das extra Gerät mit Karte ist da ja auch nicht sicherer. Und nein, man braucht nicht unbedingt den "QR"-Code aus dem Online-Banking. Zumindest soweit ich mich erinnern kann, gab es immer auf einen "manuellen" Weg, indem man dann den Start-Code in das Gerät eingeben konnte über chipTAN. Dieses Scannen des Codes fand ich immer gruselig. Habe das irgendwann nur noch mit dem Start-Code gemacht.
Klar. Sind mehr Schritte und mehr Zeit zum überlegen, als einfach in einer App irgendeine Schaltfläche anzuklicken. Ändert aber letztlich nicht viel daran, dass hier die Kundin etwas rausgegeben hat, was sie niemals hätte rausgeben dürfen. Nicht einmal, wenn es wirklich ein Bankmitarbeiter gewesen wäre.
Bei SMS-TAN ist es ja ähnlich. Da steht in der Nachricht ganz klar, welcher Auftrag ausgelöst wird...
Ich kann verstehen, dass sich die Frau ärgert. Ich kann auch verstehen, dass fast 8.000 Euro kein Pappenstiehl sind. Aber für diesen "Verlust" die Bank verantwortlich zu machen, finde ich halt schwierig...
Hauptsache der Anwalt verdient noch gut dabei. Weil eigentlich ist das Urteil für mich absolut keine Überraschung.
Nicht das Verfahren ist unsicher. Der Mensch ist der Unsicherheitsfaktor Nr. 1. Hier halt auch wieder. Ich kann etwas auch über 20 Faktoren absichern. Wenn ich diese Faktoren bereitwillig selbst aushebele, bringt es halt nichts.