Gericom Notebook und 24 Monate Gewährleistung

S

steuerzahler

Gast
Nach 1 1/2 Jahren hat das Display einen senkrechten Zeilenausfall. Ärgerlich, denn ich war mit der Leistung sehr zufrieden.

http://www.notebookcheck.com/Gericom-Hollywood-XXL-SLI.1112.0.html

Ich dachte bisher, das sich 2 Jahre Gewährleistung auf das gesamte Teil beziehen. Es stand ja auch nirgenswo was anderes als "24 Monate Herstellergarantie mit Pick-Up Service". Ob nun im Plus Onlineshop oder in der "Gericomanpreisung".

Nach Eitritt des Ausfalls das Erwachen. Klein versteckt in den Garantiebedingungen steht: "auf das Display 12 Monate Gewährleistung".

Na toll. Gericom wollte 260 Euros dafür. Ein Monat Kleinkrieg und ich lebe mit dem Streifen.

Wie ist es bei Euren Notebooks mit den Gewährleistungsbedingungen geregelt? Steht da auch solche Regelung?
Hat noch jemand das gleiche Problem?
 
Ich dachte die Gewährleistung ist gesetzlich in Deutschland immer auf 24 Monate festgelegt und beträgt nur bei gebrauchten Waren 12 Monate. Zumindest steht auf Wikipedia auch, dass nach Europäischen Richtilinien die Gewährleistungsdauer von 24 Monaten gegenüber dem Verkäufer nicht unterschritten werden darf.
Schau mal im BGB nach (sollte es glaub ich auch Online geben, so ab § 430).
 
Zitate aus den AGB von Gericom:

Sofern GERICOM für bestimmte Waren in einer dem Produkt beiliegenden Garantiekarte unter bestimmten Voraussetzungen für einen festgelegten Garantiezeitraum die Freiheit von Material- oder Verarbeitungsfehlern garantiert, handelt es sich um eine eingeschränkte Produktgarantie, welche dem Käufer die in der Garantieerklärung festgehaltenen Rechte einräumt, welche aber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern/Konsumenten nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Produkt gekauft wurde (<- das ist wichtig, weil in Deutschland eine 24 monatige Gewährleistung gilt) , nicht einschränkt. Die Garantieleistung kann nur in jenem Staat geltend gemacht werden, in welchem das Produkt zuerst an einen Endabnehmer verkauft wurde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche von GERICOM im Rahmen einer eingeschränkten Produktgarantie eingeräumte Garantieansprüche ausschließlich unter den in der Garantiekarte sowie im folgenden angeführten Einschränkungen und Ausschlüssen bestehen:

weiter...

5) durch unsachgemäße Installation von Produkten von Drittanbietern (zB Speichermodulen) beschädigt oder funktionsunfähig wurden, sowie für Produkte, die GERICOM von Vorlieferanten bezogen hat, über deren Vermögen zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Garantieansprüche ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens unmittelbar bevorstand. Bei Akkus beträgt die Grantiefrist (<-Druckfehler in den AGB TOLL!!!) grundsätzlich (6) Monate, bei LCD-Displays zwölf (12) Monate ab Übergabe.

Kommentar: Garantie ist freiwillig, eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberücksichtigt.

Einzige Knackpunkt ist die Beweislastumkehr nach Ablauf von 6 Monaten, dass der Fehler im/am Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war.

An deiner Stelle würde ich mit entsprechenden Paragraphen über Gewährleistungsansprüche aus dem BGB und deren AGB schriftlich an Gericom hantieren. Vielleicht läßt sich damit etwas bewegen.

MfG IchKannNichts
 
@JulesBärle: das ist aber wohl ein grundsätzliches Problem

@ZAKK: hatte ich auch gedacht:(

@IchKannNichts: danke für deine Antwort. Ich hatte mich auch über die Rechtsschutz beim Anwalt erkundigt um das Unglaubliche zu verstehen. Der sagte ebenfalls das die Beweisumkehr das Problem wäre. Es besteht dann noch die Möglichkeit den Beweis zu führen wenn mehrere Käufer dieses Problem haben. => meine Frage ob jemand noch das Problem hat.

Gericom verschließt sich allen Argumenten und der Bitte um Kolanz. Habe mehrere Faxe versand und Telefonate geführt. Denen sind 200 Euro lieber als alle paar Jahre 2000 Euro von den zufriedenen Kunden.

Übrigens habe ich auch an den Plus-Onlineshop eine Anfrage gerichtet. Die haben aber bisher keine Antwort nötig.

Fakt ist, das der Verbraucher nur auf dem Papier geschützt ist. Das wissen auch solche Gericom`s und Co.

Einziger Rat vom Anwalt: "am besten immer die Garantie extra schriftlich geben lassen"

Mich interessiert aber noch was bei anderen Notebookherstellern dazu in der Garantieurkunde steht. Kann da mal jemand informieren?
 
Anmerkung:

Ich laß grad etwas von "Plus-Online-Shop". Hast du die Gewährleistungsansprüche auch "Plus" gegenüber geltend gemacht? Weil dieser der Verkäufer ist und dementsprechend sie die Gewährleistung übernehmen müßten.

MfG
 
Sicher dass du auf das Display 1 Jahr Gewährleistung oder 1 Jahr Garantie hast? Das ist ein himmelweiter Unterschied...
Zudem liegt wie schon gesagt die Beweislast nach den ersten 6 Monaten bei Gewährleistung beim Kunden.
 
Das ist übrigens bei fast allen Herstellern so, das die Garantiebestimmungen für den Akku oder das Display nur bei 1 Jahr liegen (beim Akku oftmals sogar nur 6 Monate)...

260 € ist für einen Displaytausch sogar recht günstig...

Und Gericom ist nun wirklich keine Firma, bei der man auf Kulanz hoffen sollte.
War halt die absolute Geiz-ist-Geil-Firma...
Viel Leistung zum ser kleinen Preis, da muss man halt beim Support Abstriche machen...
 
@IchKannnichts: ja, ich hab folgende Mail an Plus geschickt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.05.2006 habe ich in Ihrem Online-Shop ein Gericom Notebook 17 Zoll
Hollywood XXL SLI gekauft. In Ihrem Angebot war wie üblich eine "24
Monate Herstellergarantie mit Pick-Up Service" angegeben.
Im November 2007 musste ich einen Zeilenausfall im Display des Notebooks
feststellen.
In der Annahme auf obige Garantie kontaktierte ich die Herstellerhotline
und das Notebook wurde zum Reparaturservice eingeschickt. EinigeTage
später erhielt ich einen Kostenvoranschlag über Euro 264,00 mit der
Begründung, dass das Display nur 12 Monate Garantie hat.
Tatsächlich konnte ich in der Service- und Garantiekarte dann im
Kleintext versteckt nachlesen, dass die Herstellergarantie für das
Display mit 12 Monaten begrenzt ist.

Warum ist das erst im Schadensfall und nach dem Kauf erfahrbar. Ich habe
mich auf Ihr, und auch eigentlich überall gängiges, 24 Monate
Garantieversprechen verlassen und bin getäuscht worden.

Mit Gericom war keine Einigung zu erlangen, so dass das Notebook nun
unrepariert zurückgeschickt wird. Gericom verlangte von mir sogar Euro
50,00 für einen Kostenvoranschlag.
Meine Hinweise und Bitten auf etwas mehr Kulanz bei einem
2000-Euro-Notebook halfen leider nicht. Wahrscheinlich sind denen 200
Euro mehr wert als 2000 Euro beim nächsten Kauf durch zufriedene Kunden.

Ich möchte gern Ihren Standpunkt zu den "24 Monate Herstellergarantie
mit Pick-Up Service" erfahren."



Das war am 01.12.2007. Bisher nur eine Eingangsbestätigung und Referenznummer erhalten.:(
Muss dann wohl nochmal per Fax nachhaken:mad:

@1668mib: in der Garantiekarte steht unter Herstellergarantie der Satz:"Die Herstellergarantie für das Display ist mit 12 Monaten begrenzt."

@supastar. Du hast ja Recht:mad: Aber in die investiere ich keinen Cent mehr. Nach 2 Jahren aktiviert sich in dem Teil sowieso der Defekttimer.:evillol:
 
Kenns aber von Dell und HP das bei Garantie 3 Jahre das Display voll dabei ist - lediglich die Akkus sind ausgeschlossen. Gerade vor 1 Monate wurde bei einen unseren HP NX7010 (2,5 Jahre alt) ein Display Getauscht!!!

Also Markengeräte zahlen sich doch aus!!! (vor allem Dell!!)
 
Ja, schorti, das nächste Gerät-nicht nur Notebook-wird auf jeden Fall kein :madGericom:mad: oder Medion. Das ist meine lebenslange Garantie:evillol:

Lieber länger sparen und dann bei Firmen kaufen, die das Wort Service richtig verstehen und den Kunden behalten wollen:)
 
Also ich finde auch, dass es da nichts groß zu mekkern gibt! Man kann bei einem preiswerten bis billigen NB eben nicht den Service erwarten, den man für Businessgeräte mit Preisen jenseits der 1200- 1500€ Grenze bekommt. Mein HP nx6325 hat nach einem Jahr z.B. gar keine Garantie mehr. Ich hätte sie allerdings gegen Cash verlängern können, was sich aber imho nur begrenzt lohnt.
Darüberhinaus ist der Preis von 260€ für einen Dislplaytausch wie schon gesagt noch recht günstig! Gericom ist da imho im recht und Kulanz kann man eben nur dann erwarten, wenn die Unternehmen noch wirklich was an ihren Produkten verdienen, aber bei der Preisstrucktur und der Reperaturrate von Gericom glaube ich kaum, dass die nen großen Gewinn machen! ;)
Service gibt es eben nicht kostenlos dazu!

lg
 
Nagut als ich das Ding gekauft habe, mußte man noch bei richtigen Notebook-Herstellern für ein vergleichbares System 3000-3500 Euros hinpacken. Darum hab ich mich ja auch verlocken lassen. Aber 2000 Euros sind auch ne menge Moos und kein Billigangebot. Der Gericomladen hat nichts Höherpreisiges anzubieten. Zum Glück:D
 
Jaja, aber dein NB war ja damals egal, ob 2000€ ne Menge Moos sind oder nicht einfach seeehr viel billiger, als ein verleichbares Gerät von nem renormierten Markenhersteller. Zumindestens einen Teil, den du damals gespart hast wäre z.B. bei IBM in den Serivce geflossen, und darüber würde jetzt dein neues Display finanziert. Da du aber nicht für den eventuell nötigen Serivce bezahlt hast können sie ihn dir auch nicht gewähren! Ist ja praktisch ne Versicherung, die du halt nicht abgeschlossen hast... ;)

lg
 
Wie schon viele Vorredner geschrieben haben kann man bei so einem billig-Hersteller nicht Leistung+Super-Support erwarten. Und wenn in den AGB's schon drinsteht dass es aufs Display nur 12Monate gibt musst du dich damit wohl abfinden. Bevor du zu nem Anwalt läufst und dort vlt mehr als die 260€ liegen lässt weil du den Prozess eh nicht gewinnen wirst, würd ich einfach das Notebook um 260€ reparieren lassen. Dann hast du trotzdem noch immer einen Haufen Kohle ggnüber einen Markenhersteller gespart ( 2260€ < 3000-3500€ )
 
Er würde den Prozess jedoch gewinnen, da ihm eine gesetzliche Garantie von 24 Monaten zusteht. Ich würde mir das nicht gefallen lassen.
Ich bin momentan nur unschlüssig darüber, ob für Dein Problem nun Plus oder Gericom zuständig ist.
Dass in den "Garantiebedingungen" die Rede von nur 12 Monaten Gewährleistung ist, spielt für Dich keine Rolle, denn Du bist in dem Fall durch das Gesetz geschützt und dies schreibt nunmal 24 Monate vor, daran hat sich der Hersteller (vllt auch nur Händler, wie gesagt) zu halten. Ich weiß nicht, ob das in Österreich anders ist, in der BRD ist es definitiv so. Dabei ist es auch egal, was in den AGBs diesbezüglich steht!

Ja, Gericom ist schon ein Saftladen. Ich bin froh, dass mit meinem NB alles in Ordnung ist. Mir ist gleich zu Beginn passiert, dass der Bildschirm nicht mehr ging. Angeblich würde mein NB abgeholt werden und innerhalb von 14 Tagen zurück sein. Von wegen, die (übrigens sehr dumm wirkenden) Angestellten bestanden förmlich darauf, dass ich es selber abschicke, dann würde nämlich alles nochmals sehr viel schneller gehen...
Jedenfalls bekam ich das Notebook erst zwei Monate später und war so wütend wie nie zuvor. Mein NB war bis dato samt Bildschirm nagelneu, kein Kratzer. Ich bekam es mit einem offensichtlich gebrauchten, auf der Rückseite zerkratzen Bildschirm wieder. Ich war sowas von verärgert, ich hätte zum Meuchelmörder werden können. Denn das NB war im Handel über 1500€ teuer und im Plus für 1300€ zu haben, weshalb es innerhalb eines Tages in allen Plusfilialen meiner Stadt ausverkauft war und ich es mir aus einer anderen Stadt besorgen ließ (bekam's auch nur mit Glück, weil der Besteller es nicht abholte. Trotzdem ist dies natürlich sehr viel Geld. Darüber hinaus hat der Angestellte Depp meinen vier Buchstaben langen Nachnamen falsch geschrieben, obwohl dieser sehr einfach ist und ich ihn zweimal buchstabiert habe (nunja, er hatte auch leichte Probleme mit der deutschen Sprache). Des weiteren befand sich in dem Notebook nun eine lose Schraube, die ich zum Glück nach langem Rumprobieren aus einer der Lüfteröffnungen rausbekommen habe (was in aller Welt haben die versucht und nicht gekonnt festzuschrauben?!).
Nach dem gab es jedoch keine Probleme.
Ich hoffe blos, dass es NB noch lange hält. Da es aus der Spitzenproduktion der Gericomprodukte stammt, dürfte es im Vergleich zu ihren anderen Produkten qualitativ gut sein (Blockbuster Advance).

Dir rate ich definitiv, auf Deinem Recht, welches Du von dem Gesetzgeber hast, zu bestehen und es einzufordern.

Edit: Ich find es übrigends bedauerlich, dass nahezu jeder asiatische Hersteller Ware höherer Güte herstellt als dieser europäische. Nicht gerade sehr vorbildlich... Diese traurige Tatsache wundert mich jedoch nicht: Ich las in einem Bericht, in dem der Gericomchef zu Wort kam, wie es bei Gericom so zugeht. Da war von lauter betrügerischer Mitarbeiter die Rede, die Gelder einstecken, Sachen klauen, während des Dienstes Geschlechtsverkehr treiben..... für mich ist Gericom ein Sauhaufen.
Aber vielleicht übertreibe ich, geleitet von meiner durch negative Erfahrung entstandenen Abneigung gegen das Unternehmen. Vllt gibt's ja welche, die vollkommen begeistert sind von den (Dienst-)Leistungen Gericoms...
 
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Hi,

@Sidolin
Es gibt keine Gesetztliche Garantie - Garnatie ist freiwillig - Gesetztlich geregeld ist lediglich die Gewährleistung von 24 Monaten, wobei Gewärleistung bedeutet das Fehler des Produktes die bereits beim Kauf vorhanden wahren kostenfrei Repariert/ersetzt werden müssen. Die beweispflich ob der Schaden schon beim Kauf vorhanden war liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer (da bekommt man noch Ohne Probleme was) und den den anderen 18 Monaten bei dem Käufer (sprich wenn dann nur auf Kulanz - da es quasi fast nie zu beweisen ist das zB das Display bereits einen Feher beim Kauf hatte).

Gericom ist ein Billiganbieter - verbaut billige Komponenten und hat einen Schlechten Service. Das ist nicht immer negativ - wenn jemand viel Leistung um wenig Geld sucht ist das das richtige - jedoch darf man sich dann weder über schlechte Qualität oder gerigem Service wundern.
 
Heute ist wieder, trotz Abmeldung, eine Werbe-Email vom Gericom- Saftladen gekommen,

Dort steht wortlich:Für alle Produkte gilt 24 Monate Garantie mit Pick-up & Return Service.

Das ist eigentlich ein Grund für eine Unterlassungsklage oder Abmahnung wegen falscher Angaben. Als Käufer kann ich nirgens erkennen, dass Teile des angepriesenen Gerätes keine 24 Monate Garantie haben. Also bewußte Irreführung des Kunden.

Anhang anzeigen 82836
 
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