Gewährleistung (mangelhafte?) B-Ware als Ersatz?

tobi774

Lt. Junior Grade
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Update: Letztendlich ein Neugerät erhalten.

Hallo Forumgemeinde,

ich brauche einmal euren Rat. Ich habe im Mai diesen Jahres bei einem großen Elektronik-Händler einen Roborock S50 von Xiaomi für ca. 380€ gekauft. Anfang August hat der Staubsauger dann seinen Dienst verweigert, weil die Sensoren angeblich dreckig seien... Waren sie aber nicht, also ein Fall für die Gewährleistung.

Das Gerät wurde bis dato sehr wenig genutzt, vielleicht 30 Betriebsstunden. Ich habe dann (nachdem ich alles gereinigt und ordentlich verpackt habe) das Gerät über das Retourecenter des Elektronikhändlers zurückgeschickt. Jetzt nach ca. 5 Wochen habe ich endlich eine Ersatzlieferung bekommen und habe das Gerät natürlich sofort ausprobiert.
Als ich den Staubsauger dann in Betrieb genommen habe ist mir sofort aufgefallen, dass das Gerät viel lauter ist als mein altes. Selbst auf leisester Reinigungstufe gibt es ein Nebengeräusch, was es bei meinem ersten Gerät nicht gab. Ich kann nicht genau sagen was es für ein Geräusch ist... ich vermute es ist der Motor für den Antrieb oder der Ventilator oder so. Als ich dann die Seriennummer verglichen habe ist mir aufgefallen, dass ich ein anderes Gerät erhalten habe. Umkarton usw. waren auf jeden Fall gebraucht und waren mit einem Siegelband (vermutlich von der Werkstatt) verklebt.

Meine Frage an der Stelle ist jetzt: Muss ich, wenn ich mein Gerät zurückschicke, ein aufbereitetes Gerät (abseits von meinem eigenen) überhaupt akzeptieren? Ich hab ein fast unbenutztes Gerät zurückgeschickt und eventuell ein Gerät zurückbekommen was möglicherweise schon hunderte Stunden gelaufen ist. Der Staubsauger funktioniert zwar, aber wirklich zufrieden bin ich so nicht. Ich denke bei so einem Staubsauger ist die Mechanik auf eine bestimmte Lebensdauer ausgelegt und jetzt hab ich eventuell ein Gerät dessen Innereien eventuell viele Betriebsstunden hinter sich haben könnten.

Wie seht ihr die Sache? Muss ich das so akzeptieren? Habe ich Anspruch auf meine "eigene" Ware oder sogar Neuware? Kann bei so einem Staubsauger Lautstärke ein Mangel sein (nochmals retournieren)?

VG Tobias
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Ersatzgerät darf einen nicht schlechter stellen. Und natürlich kann man das auch wieder bei einem Mangel reklamieren, solange die Gewährleistung gilt.
Du hast Anspruch auf ein Ersatzgerät, das mindestens als B-Ware eingestuft ist, aber darf keine generalüberholte, aufbereitete Ware sein.
 
Warum sollte das kein aufbereitetes Gerät sein dürfen ?
Würde behaupten das ist zulässig, es muss aber natürlich in einem Zustand sein der gut ist.
Wenn das Gerät zu laut ist wieder reklamieren.
 
Natürlich darf es auch generalüberholt sein. Der Lieferant muss eine mangelfreie Sache gleicher Art und Güte liefern oder den Mangel reparieren (grundsätzlich). Nen repariertes Gerät ist ja auch nix anderes als generalüberholt...

Ob man das akzeptiert oder wieder reklamiert weil man einen Mangel findet ist ne andere Sache.
 
Neuware.

Wie kommt ihr auf die Idee B-Ware oder generalüberholt wäre im Rahmen der Gewährleistung zulässig?!
 
Steht im bgb was von neuware? Er darf nicht schlechter gestellt werden. Wird er das bei einem 5 monate alten gerät? Is ja keine rechtsberatung hier, ergo muss es ja nicht richtig sein. Wer verbindlich rechtlich sichere und korrekt antworten will muss zur rechtsberatung.
 
Da bei einem Sachmangel gar nicht erst die geschuldete Ware geliefert wurde, muss bei der Erstlieferung Neuware geliefert werden.

Natürlich nur, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. :)


Dass das in der Praxis von vielen Unternehmen ignoriert und teilweise renitent bestritten wird, ist aber leider ebenfalls so.
 
Gut, dieser Darstellung/Interpretation kann ich folgen. :p Ich muss aber auch gestehen, dass ich mit einem ordentlichen funktionierenden generalüberholten Gerät kein Problem habe weil ich der Meinung bin, dass das eben gleich gut ist, solange Gewährleistung etc. dabei nicht beschränkt werden. Halte ich halt für Ökologischer. Ist aber Ansichtssache.
 
Ich sehe das so wie du. Es gibt ja auch wirklich top generalüberholte Geräte.

B-Ware hingegen muss nicht sein. Insbesondere, da ja ein Sachmangel in der Gewährleistungsphase bedeutet, dass dem Käufer ohne sein Zutun sowieso schon Nachteile entstehen.
 
Ich habe ins BGB geguckt. Das stehen die Mindeststandards drin, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Händler können aber auch über die geforderten Leistungen hinaus gehen, was ja auch von manchen gemacht wird, um sich von anderen mit besserem Service abzuheben. Anspruch auf eine bessere Behandlung hat man aber nicht.
 
@deo

Der gesetzliche Mindeststandard in der Gewährleistung ist die Verschaffung der vereinbarten Sache in der vereinbarten Qualität. Das ist regelmäßig Neuware.

Wenn du dich für das Thema interessierst, wird dir in den üblichen BGB-Kommentaren die Herleitung genau erklärt.
 
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Danke für die zahlreichen Antworten. Ich bin mit dem Händler in Kontakt, genaueres erfahre ich Morgen.

Als Gedankenbeispiel, warum ich mich mit so einem Verfahren nicht zufrieden geben möchte (mal abseits vom vermeintlichen Defekt):

Ihr kauft euch einen Fernseher nutzt ihn innerhalb von ein paar Monaten wenig, vielleicht 100 Stunden und habt dann einen Defekt. Nach ein paar Wochen bekommt ihr ein Austauschgerät, welches möglicherweise noch ein paar Monate älter ist, aber einen guten Eindruck macht. Das Gerät ist allerdings bereits mehrere Tausend Betriebstunden gelaufen und nur der Defekt wurde repariert. Damit wärt ihr zufrieden?

Bei so einem Saugrobotor ist die Abnutzung quasi vorprogrammiert. Wenn die einzelnen Komponenten für gut befunden wurden, aber bereits mehrere hunderte Stunden gelaufen sind dann ist aus meiner Sicht die Gefahr höher, dass eins dieser Teile den Dienst irgendwann quittiert (es ist eben abgenutztER). Daher finde ich es an dieser Stelle schon gerechtfertigt zumindest mein eigenes Gerät wiederzuerhalten oder eben ein Neugerät. Was im Gesetz steht ist eine Sache, was ich bei dem Händler letztendlich erreiche eine andere. Solche Umstände führen in meinem Denken jedoch dazu irgendwann nur noch bei Amazon zu bestellen. Da hab ich innerhalb der Gewährleistung immer ein Ersatzgerät oder den vollen Kaufpreis zurückerhalten auch nach fast 23 Monaten.
 
Ich würde mir in dieser Situation ausschließlich ein Neugerät gefallen lassen. Die Gesetzeslage und die dazugehörige Rechtsprechung halte ich für hervorragend einschätzbar, ich könnte mein Risiko also exakt berechnen.

Wer sich anderweitig zufrieden geben mag, der kann das natürlich gerne tun. :)
 
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Der Vollständigkeit halber ein kurzes Update:

Nachdem ich mich auf einer sozialen Plattform beschwert und anschließend mit dem Service des Unternehmens geschrieben habe, gab es jetzt endlich ein Neugerät. Hartnäckig bleiben hilft also.
 
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Idon schrieb:
Neuware.

Wie kommt ihr auf die Idee B-Ware oder generalüberholt wäre im Rahmen der Gewährleistung zulässig?!
Auf was für Ideen Menschen (in dem Fall du(!)) kommen.....Neuware.....euch würde ich als Händler direkt aus meiner Kundendatenbank löschen. Woher kommt diese Anspruchshaltung? Manchmal muss man sich wirklich fragen.....
 
Scythe1988 schrieb:
Auf was für Ideen Menschen (in dem Fall du(!)) kommen.....Neuware.....euch würde ich als Händler direkt aus meiner Kundendatenbank löschen. Woher kommt diese Anspruchshaltung? Manchmal muss man sich wirklich fragen.....
Würde ein Händler so darauf reagieren, wenn ich bei einem Sachmangel mein instand gesetztes Gerät oder Neuware verlange, würde ich diesen Händler bei mir auch löschen. Ich weiß schon, warum ich Amazon so viel Geld in den Rachen schmeiße.
 
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@Scythe1988

Die Anspruchshaltung kommt direkt aus dem BGB.

Wer bist du, dass du anderen ihre klaren Rechte verwehren möchtest und dabei auch noch Leute wie mich angehst, die im Gegensatz zu dir über Fachwissen verfügen?

Und keine Angst: Wer mich als Händler bescheißen will, indem er mir meine Rechte verwehrt, bei dem kaufe ich sicher nicht mehr ein. Nachdem ich zu meinem Recht gekommen bin.
 
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Prophetic schrieb:
Würde ein Händler so darauf reagieren, wenn ich bei einem Sachmangel mein instand gesetztes Gerät oder Neuware verlange, würde ich diesen Händler bei mir auch löschen. Ich weiß schon, warum ich Amazon so viel Geld in den Rachen schmeiße.

Genau das. Auch wenn jetzt eine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, ich war knapp 7 Wochen ohne Gerät und musste hinterher telefonieren, schreiben und mich ärgern. Das nächste mal zahle ich lieber den Amazonaufpreis und hab Ruhe. Da hätte die ganze Aktion maximal 2 Wochen gedauert, eher weniger...

Und ich kann nicht verstehen wie man ein anderes Gerät als sein eigenes akzeptieren kann. Das hätte ich selbstverständlich auch repariert zurückgenommen, weil ich weiß wie vorher mit umgegangen wurde. Bei einem "fremden" Austauschgerät weiß ich das nicht. Da hab ich keinen Bock drauf.
 
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