News Gewährleistung trotz Root und Flash?

Leider schafft es ein Großteil der Leute nicht, Garantie und Gewährleistung auseinander zu halten:

Gesetzliche Gewährleistung:
.) Deckt sämtliche Mängel ab, die bereits bei der Lieferung vorhanden waren, aber erste später erkannt wurden
.) Betrifft nur den Verkäufer, falls dieser eine Firma ist
.) Trifft nur zu, wenn es sich beim Käufer um eine Privatperson handelt
.) Hat eine Laufzeit von 24 Monaten, wobei nach 6 Monaten der Käufer beweisen muss, dass das Gerät schon bei der Auslierung defekt war.
.) Ist gesetzlich vorgeschrieben und man kann auch im Vorheinein nicht darauf verzichten

Nicht abgedeckt werden Mängel wenn:
.) Diese erst nach der Lieferung auftreten auch innerhalb der ersten 6 Monate
.) Es sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelt
.) Es sich beim Käufer um eine Firma handelt
.) Diese erst später als 24 Monate nach dem Kauf erkannt werden

Garantie:
.) Ist eine freiwillige Vereinbarung
.) Wird üblicherweise vom Hersteller gegeben (Herstellergarantie), kann aber auch vom Verkäufer erfolgen (Händlergarantie)
.) Deckt überlicherweise auch Mängel ab, die erst während der Benutzung entstehen.
.) Die Fristen und Bedingungen sind frei wählbar. Hier kann der Hersteller/Händler sämtliche Bedingungen wie ein Verbot der Flashens, Öffnen des Gehäuses bei PCs, ausgenommen Verschleißteile, Garantieannahme nur von offiziellen Händlern, Ausschlussgründe bei Eigenverschulden (z.B. Notebook fallen gelassen) etc.


Beispiel Glühbirne:
.) Wenn man eine Glühbirne auf Vorrat kauft, und diese nach bis zu 6 Monaten reinschraubt, so ist das ein Gewährleistungsfall, wenn diese nicht funktioniert.
.) Nach mehr als 6 Monaten muss man beweisen, dass diese schon beim Kauf defekt war, was je nach Fehlerart mehr oder weniger schwierig wird.
.) Funktioniert die Glühbirne einwandfrei, brennt aber nach 3 Monaten durch, so ist das KEINE Gewährleistung.


Beispiel Smartphone:
.) Softwarefehler mit der orginalen Firmware können innerhalb von 24 Monaten geltend gemacht werden, da bei einem Softwarefehler es ziemlich eindeutig bewiesen werden kann, dass dieser vorher schon vorhanden war.
.) Softwarefehler bei anderer Firmware werden nicht abgedeckt, da der Händler diese Firmware in der Regel nicht an den Kunden verkauft hat.

.) Hardwarefehler mehr als 6 Monate nach Auslieferung werden dann abgedeckt, wenn diese schon bei Auslieferung vorhanden waren. Nach 6 Monaten fällt das sehr schwer zu beweisen und ist auch stark unglaubwürdig.
.) Bei Hardwarefehlern bis zu 6 Monaten muss der Hersteller beweisen, dass das Gerät problemlos funktioniert hat. Dies kann z.B. erfolgen, wenn der Benutzer in der Fehlerbeschreibung angegeben hat, dass das Gerät bis vor einer Woche noch funktioniert hat. Weiters kann z.B. festgestellt werden, ob der Benutzer das Gerät schon verwendet hat z.B. Kontakte eingespeichert hat.

.) Befindet sich eine andere Firmware auf dem Gerät, so ist das bereits eine Beweis dafür, dass das Gerät schon funktioniert hat und man wird sich schwer tun z.B. einen Totalausfall als Gewährleistung zu reklamieren, da das Gerät beim Flashen ja noch funktioniert haben muss ;)

Weiters muss bei einer gerooteten Firmware geklärt werden, ob der Fehler durch die neue Firmware entstanden ist oder nicht. Hierfür ist es meistens notwendig die originale Firmware wieder aufzuspielen, was in den meisten Fällen dazu führt, dass alle Daten weg sind. Stellt sich dann heraus, dass das Gerät mit originaler Firmware wieder funktioniert, handelt es sich nicht um eine Gewährleistung (und in den meisten Fällen auch um keine Garantie) und die Reperaturarbeiten können in Rechnung gestellt werden.

Es steht natürlich jedem Hersteller (und auch Händler) offen in seinen Garantiebedingungen das Flashen von Handys zu erlauben. Genauso ist es ihm gestattet dieses zu verbieten, jedoch in einzelnen Fällen die Reparatur auf Kulanz durchzuführen, wenn die Kosten der Analyse und Streitereien die Kosten der Reperatur übersteigen. Dass das diverse Subfirmen anders handhaben kann gut möglich sein.
 
Was Apple eher nicht erwähnt: Parallel zur Garantie stehen uns als EU-Kunden sowieso zwei Jahre Gewährleistung zu. Auch wenn man direkt bei Apple kauft. Der Vertriebspartner, die Apple Retail GmbH, sitzt ja in DE.
Warum sollte Apple das erwähnen? Oder irgendein Hersteller? Das ist doch Gesetz!

*edit:
Wow. Danke @andr_gin für deine Mühe. Das ist hier echt gut untergebracht in dem Thread :)
 
Zuletzt bearbeitet:
dgschrei schrieb:
...Um es noch mal ganz klar zu sagen: Wenn er euch das Teil erstmal verkauft hat, muss es den Hersteller nach EU-Recht einen S****ß kümmern, was mit dem Gerät dann ist.
Da hast du so lange alles richtig gestellt und dann das. Wenn der Hersteller mir das Teil verkauft hat, ist er auch Gewährleistungspflichtig ^^ No offense :freaky:
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum sollte Apple das erwähnen? Oder irgendein Hersteller? Das ist doch Gesetz!

Verkäufer müssen auf ihre Gewährleistungspflicht hinweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verkäufer müssen nach dem Gesetz auf ihre Gewährleistungspflicht hinweisen. Wenn sie das irgendwie unter den Tisch kehren und stattdessen teure Garantieerweiterungen bewerben, ist das eigentlich auch irreführende Werbung.
Chris, wirklich, ich will hier keine Diskussion starten (nicht schon wieder), aber im Endeffekt sollten Käufer über Gewährleistung selbst bescheid wissen.
Aber völlig ungeachtet dessen: Die Garantieerweiterung hat doch erneut nix mit der Gewährleistung zu tun! Garantie deckt mehr ab und ist meist (im Fall Apple weiss ich das zufällig) vieeeeeel Kulanter. Auch bei Acer.
Das sind einfach 2 Baustellen.
Das ist so wie: "Ich hab ne gesetzliche Rente und eine private Altersvorsorge mit 10€/mon. Muss ich vielleicht weitere private abschließen?" Nicht ganz treffend, ich weiß, aber etwa diese Richtung. Ähnliches Thema aber 2 Baustellen.
 
andr_gin schrieb:
Ganz tolle Zusammenfassung

Wir brauchen eine Andere - Foren- Software. Du hättest ein + verdient für deinen Post! ;)

Allerdings schreibst du, dass:
Gewährleistung: .) Deckt sämtliche Mängel ab, die bereits bei der Lieferung vorhanden waren, aber erste später erkannt wurden

aber:
keine Gewährleistung: .) Mängel, die erst nach der Lieferung auftreten auch innerhalb der ersten 6 Monate


Das wiederspricht sich.
Bei meinem OneX ists auch so gewesen, dass es von jetzt auf gleich nicht mehr ging. Es war einfach TOT. Und das nach 4 Wochen. Dieser Fall fällt unter "Gesetzliche Gewährleistung" Da ich scheinbar eine mangelhafte Sache erhielt, die ohne mein zutun nicht mehr funktioniert. Um die Gewährleistung zu umgehen muss mir nachgewiesen werden, dass ich den Defekt hervorgerufen habe, auch wenn das Gerät zunächst lief. Denn wer sagt denn, dass nicht etwa ein Herstellungsfehrler den Defekt erst nach einiger Zeit verursacht hat. Deshalb ja auch die 6 Monate.

Und ja, die News ist mMn. inhaltsfrei. Probleme entstehen meines Wissens nach nicht währen der ersten 6 Monate sondern danach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewährleistung: .) Deckt sämtliche Mängel ab, die bereits bei der Lieferung vorhanden waren, aber erste später erkannt wurden

aber:
keine Gewährleistung: .) Mängel, die erst nach der Lieferung auftreten auch innerhalb der ersten 6 Monate

Nein, das widerspricht sich nicht. Mit "auftreten" meint er nämlich, dass der Mangel erst dann auftritt, davor war er nicht da.

Im Gegensatz dazu sind Mängel, die bei der Übergabe nur nicht erkannt worden sind, sehr wohl da, nur eben latent.

Um das geht es ihm.
 
ja stimmt. Da haben wir schon so eine präzise Sprache und hier ...
lass ich mich verwirren von "auftreten" (Magel wird nachtäglich zugeführt) und "erkennen" (Mangel war immer da, aber nicht ersichtlich).:rolleyes:

Jetzt passts. Und gut das es jetzt auch unter der News zu finden ist.
 
Giovanni schrieb:
Händler = Gewährleistung
Hersteller = Garantie

Falsch

Gewährleistung = Verkäufer (beim Kauf direkt beim Hersteller ist dieser der Verkäufer)
Garantie = Verkäufer und/oder Hersteller (freiwillig)
 
@andr_gin

.) Funktioniert die Glühbirne einwandfrei, brennt aber nach 3 Monaten durch, so ist das KEINE Gewährleistung.

Eine Glühbirne, die nach drei Monaten durchbrennt, ist kein normaler Verschleiß (der Hersteller macht eine Angabe über die durchschnittliche Lebensdauer) und es ist zu erwarten, dass eine extreme Abweichung nur bei einem Sachmangel auftritt. - Genau so kann man auch vor Gericht argumentieren.

Nur ist der Streitwert eben in solchen Fällen so gering, das keiner den Rechtsweg geht...

Hardwarefehler mehr als 6 Monate nach Auslieferung werden dann abgedeckt, wenn diese schon bei Auslieferung vorhanden waren. Nach 6 Monaten fällt das sehr schwer zu beweisen und ist auch stark unglaubwürdig.

Das ist überhaupt nicht unglaubwürdig und auch (je nach Problem) nicht unbedingt schwer zu beweisen, wenn das Gerät ungeöffnet und äußerlich unbeschädigt (keine Schäden, die etwa auf einen Sturz hindeuten etc.) ist. Ich habe damit selbst schon vor Gericht erfolg gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Toller "News", das weiß doch eigentlich jeder... Der Mehrwert durch so eine Feststellung liegt bei ~0
 
Zuletzt bearbeitet:
Darktrooper1991 schrieb:
Toller "News", das weiß doch eigentlich jeder... Der Mehrwert durch so eine Feststellung liegt bei ~0

du musst das so betrachten, im Sinne von Computerbase. Ein Thema wo jeder erklären will wie der Hase läuft bringt klicks, was dann Geld für Computerbase ist. Die News an sich ist ja uninteressant, allein wenn du dir die Kommentare anschaust wirst du es sofort merken.

Einfaches Geld verdient ;).
 
dgschrei schrieb:
Garantie ist eine komplett freiwillige Leistung des Herstellers und untersteht dementsprechend auch völlig dessen Willkür.
nur damit das nicht mißverstanden wird:
der hersteller darf sich seine garantieleistung definieren wie er will, aber darf sie nicht nachträglich ändern wie er lustig, d.h. rückwirkend auf ein bereits gekauftes gerät. der käufer darf sich auf die von hersteller spezifizierte garantie verlassen. sie ist bindend.
Ergänzung ()

Darktrooper1991 schrieb:
Toller "News", das weiß doch eigentlich jeder... Der Mehrwert durch so eine Feststellung liegt bei ~0

"eigentlich" weiß das OFFENSICHTLICH NICHT jeder. deswegen wird ja das thema immer und immer wieder aufgeworfen.

toller post ;)
 
.p0!$3n. schrieb:
Wir brauchen eine Andere - Foren- Software. Du hättest ein + verdient für deinen Post! ;)

Allerdings schreibst du, dass:
Gewährleistung: .) Deckt sämtliche Mängel ab, die bereits bei der Lieferung vorhanden waren, aber erste später erkannt wurden

aber:
keine Gewährleistung: .) Mängel, die erst nach der Lieferung auftreten auch innerhalb der ersten 6 Monate


Das wiederspricht sich.
Bei meinem OneX ists auch so gewesen, dass es von jetzt auf gleich nicht mehr ging. Es war einfach TOT. Und das nach 4 Wochen. Dieser Fall fällt unter "Gesetzliche Gewährleistung" Da ich scheinbar eine mangelhafte Sache erhielt, die ohne mein zutun nicht mehr funktioniert. Um die Gewährleistung zu umgehen muss mir nachgewiesen werden, dass ich den Defekt hervorgerufen habe, auch wenn das Gerät zunächst lief. Denn wer sagt denn, dass nicht etwa ein Herstellungsfehrler den Defekt erst nach einiger Zeit verursacht hat. Deshalb ja auch die 6 Monate.

Gewährleistung: Es ist ein Mangel vorhanden (z.B. Gerät funktioniert nicht). Dieser wird erst nach einiger Zeit bemerkt, war aber immer schon da.
Garantie: Es tritt ein Mangel nachträglich auf, der vorher nicht da war.

Im Falle des Handys kann man natürlich dahingehen argumentieren, dass eine Komponente des Handys mangelhaft war (z.B. ein Kondensator) und deshalb das Handy verfrüht gestorben ist. Ob man damit durchkommt, wird auf die Situation und den Richter ankommen. Bei 4 Wochen wird der Käufer vielleicht tatsächlich recht bekommen, dass es sich hier um eine mangelhafte Komponente handelt muss, darauf verlassen kann man sich jedoch nicht.

calluna schrieb:
@andr_gin

Eine Glühbirne, die nach drei Monaten durchbrennt, ist kein normaler Verschleiß (der Hersteller macht eine Angabe über die durchschnittliche Lebensdauer) und es ist zu erwarten, dass eine extreme Abweichung nur bei einem Sachmangel auftritt. - Genau so kann man auch vor Gericht argumentieren.

Die angegebene Leuchtdauer (1.000 Stunden sind ca. 1.5 Monate Tage btw.) ist ein durchschnittlicher Wert, der im Labor untersucht wurde. Dieser kann stark von Produkt zu Produkt, von Charge zu Charge und auch von der Einbausituation abhängen (stärkere/schwächere Stromschwankungen), Ein/Auschaltverhalten usw. Einen Anspruch vor vorzeitigen Verschleiß gibt es hier nicht.

Anderes Beispiel: Festplatten haben eine MTBF von 1 Mio. Stunden oder 1 von 100 Platten in einem Jahr. Fallen einem jetzt von 100 Platte im ersten Jahr 5 aus, hat man auch keinen Gewährleistungsanspruch (möglicherweise aber Garantieanspruch).

Das ist überhaupt nicht unglaubwürdig und auch (je nach Problem) nicht unbedingt schwer zu beweisen, wenn das Gerät ungeöffnet und äußerlich unbeschädigt (keine Schäden, die etwa auf einen Sturz hindeuten etc.) ist. Ich habe damit selbst schon vor Gericht erfolg gehabt.

Wenn das Gerät ungeöffnet ist, dann ist es eindeutig. Jedoch wird in 99% der Fälle ein gravierender Mangel bei einem gekauften Handy nicht erst nach mehr als 6 Monaten auffallen, weil die meisten Leute ihr Handy nicht ein halbes Jahr daheim herum liegen lassen, bis sie es das erste Mal benutzen. Deshalb gibt es ja die Beweislastumkehr ;)

Dese schrieb:
nur damit das nicht mißverstanden wird:
der hersteller darf sich seine garantieleistung definieren wie er will, aber darf sie nicht nachträglich ändern wie er lustig, d.h. rückwirkend auf ein bereits gekauftes gerät. der käufer darf sich auf die von hersteller spezifizierte garantie verlassen. sie ist bindend.

Damit hast du Recht. Deshalb hat auch so gut wie jeder größere Hersteller in seinen Garantiebedingungen alle möglichen Ausschlussgründe drin, die er vielleicht einmal brauchen könnte, ob er diese nun durchsetzt oder nicht.
Beispiel mein Fahrrad hat auch 3 Jahre Herstellergarantie ausgenommen Verschleißteile, wobei bis auf den Rahmen alles ein Verschleißteil ist ;)
Ich schätze einmal, dass Samsung und Co. schon irgendwo festgelegt haben, dass man die Firmware nicht verändern/tauschen darf.
Ergänzung ()

Merle schrieb:
Chris, wirklich, ich will hier keine Diskussion starten (nicht schon wieder), aber im Endeffekt sollten Käufer über Gewährleistung selbst bescheid wissen.
Aber völlig ungeachtet dessen: Die Garantieerweiterung hat doch erneut nix mit der Gewährleistung zu tun! Garantie deckt mehr ab und ist meist (im Fall Apple weiss ich das zufällig) vieeeeeel Kulanter. Auch bei Acer.
Also ich denke er spielt hier auf das Gerichturteil an, dass Apple seine Garantiepakete falsch beworben hat.

Hier hat Apple es so dargestellt, als ob man ohne Garantieerweiterung nur den 12 monatigen Standard Garantieanspruch hätte und nur mit der Erweiterung 2 Jahre. Das hat das Gericht als irreführende Angaben angesehen und Apple dazu verdonnert das richtig zu stellen. Diese Ansicht muss jedoch nicht jedes Gericht teilen. Genauso wenig kann man die Situation auf alle anderen Händler pauschalieren.
 
Also ich finde das gut. denn was hat eine andere software mit einem defekt in der hardware zutun? nicht wirklich viel. die hersteller und händler spielen hier sehr gut die unwissenheit der "normalen" bürger aus.
 
@andr_gin

Die Lebensdauer von Glühbirnen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Es dürfte wohl klar sein, dass man etwa bei einer Studio-Glübirne keine Gewährleistung über einen Zeitraum von mehreren Monaten erwarten kann, bei einer bestimmten Osram mit weit über 1000h dagegen schon - zumal eine Glühbirne nicht 24/7 leuchtet.

Außerdem geht es um das Prinzip, dass die Gewährleistung auch bei Gegenständen, die verschleißen, greift - wenn der Verschleiß nicht "normal" ist.


Jedoch wird in 99% der Fälle ein gravierender Mangel bei einem gekauften Handy nicht erst nach mehr als 6 Monaten auffallen

Die Statistiken von Versicherungen technischer Geräte sagen da etwas anderes aus. Und es gibt Mängel, etwa nicht perfekte Lötstellen, strukturelle Probleme im Chip etc. die sich erst nach gewisser Zeit / Nutzung auswirken.

Der entscheidende Punkt ist jedenfalls, das bei einem Hardware-Schaden an einem ungeöffneten Gerät davon auszugehen ist, dass dieser Mangel schon von Anfang an vorlag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich finde dass ein "gebricktes" Gerät (falsche/defekte ROM vom Nutzer aufgespielt; ja, das lässt sich recht zuverlässig bestimmen ob das durch den Nutzer und nicht durch die normale Update-Routine passiert ist) nicht vom Hersteller/Händler repariert werden muss.

Hardwaredefekte jedoch schon. Wenn zum Beispiel die Scheibe vom Display kaputtgeht. Kommt ja nicht selten vor.

(Mein S2 hat jetzt ein Jahr ohne Sturz überlebt - toi toi toi. *auf Holz klopf* :D)
 
calluna schrieb:
@andr_gin

Die Lebensdauer von Glühbirnen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Es dürfte wohl klar sein, dass man etwa bei einer Studio-Glübirne keine Gewährleistung über einen Zeitraum von mehreren Monaten erwarten kann, bei einer bestimmten Osram mit weit über 1000h dagegen schon - zumal eine Glühbirne nicht 24/7 leuchtet.

Außerdem geht es um das Prinzip, dass die Gewährleistung auch bei Gegenständen, die verschleißen, greift - wenn der Verschleiß nicht "normal" ist.

Nur weil der Verschleiß höher ist, als man es erwartet, heißt das noch lange nicht, dass man einen Anspruch auf Gewährleistung hat.
Klar sind Verschleißteile auch inbegriffen, sofern der Defekt durch einen Mangel entstanden ist, der bereits beim Verkauf vorlag.

Die Statistiken von Versicherungen technischer Geräte sagen da etwas anderes aus. Und es gibt Mängel, etwa nicht perfekte Lötstellen, strukturelle Probleme im Chip etc. die sich erst nach gewisser Zeit / Nutzung auswirken.

Die Statistiken gehen von Garantiefällen aus, nicht von Gewährleistungsfällen.
In deinem Fall musst du nachweisen, dass ein Mangel (defekte Lötstelle) vorhanden ist (auch unabhängig von den 6 Monaten). Kein Mangel = Keine Gewährleistung. Kannst du das nicht nachweisen und das Ding funktioniert einfach nur aus unerfindlichen Gründen nicht, dann handelt es sich um keinen Gewährleistungsfall, da der Mangel "geht nicht" bei Auslieferung noch nicht da war.

Der entscheidende Punkt ist jedenfalls, das bei einem Hardware-Schaden an einem ungeöffneten Gerät davon auszugehen ist, dass dieser Mangel schon von Anfang an vorlag.

Das wird in der Regel so sein, da ohne Verpackung keiner den Mangel prüfen konnte, wobei ich hier einmal stark die Frage stellen darf, woher du dann weißt, dass das Ding hinüber ist (wenn nicht von außen erkennbar).

Vradash schrieb:
Ich persönlich finde dass ein "gebricktes" Gerät (falsche/defekte ROM vom Nutzer aufgespielt; ja, das lässt sich recht zuverlässig bestimmen ob das durch den Nutzer und nicht durch die normale Update-Routine passiert ist) nicht vom Hersteller/Händler repariert werden muss.

Hardwaredefekte jedoch schon. Wenn zum Beispiel die Scheibe vom Display kaputtgeht. Kommt ja nicht selten vor.

Softwaredefekte müssen nicht repariert werden, da die Software dem Kunden ja nicht verkauft wurde. Da ist gegebenenfalls der Händler der alternativen Firmware (falls vorhanden) gewährleistungspflichtig. Holt man sich die gratis aus dem Netz, muss man sich selbst darum kümmern.

Defekte Displays müssen dann durch die Gewährleistung getauscht werden, wenn sie bei der Auslieferung schon defekt waren bzw. wenn man nachweisen kann, dass es sich um einen Mangel handelt, durch den das Display defekt wurde. Nur die Aussage "das muss das Ding aushalten" wird nicht reichen. Es ist kein Hersteller verpflichtet, seine Smartphones so auszulegen, dass sie eine gewisse Stoßsicherheit bieten. Das regelt dann alleine der Markt, wenn die Dinger wie beim IPhone ständig hin sind.
Anderenfalls greift lediglich die Garantie, wobei es hier in den meisten Fällen einen Ausschlussgrund gibt, falls es sich um eine mechanische Beschädigung handelt.

(Mein S2 hat jetzt ein Jahr ohne Sturz überlebt - toi toi toi. *auf Holz klopf* :D)

Mein XCover ist schon mehrmals hinunter gefallen und hat noch überhaupt nichts. Deshalb habe ich mir auch die Outdoor Edition zugelegt. Bei einem 5.5" Note bzw. einem IPhone würde das wahrscheinlich anders aussehen.
 
Ribery88 schrieb:
Die News ist gerade nicht klar ausgedrückt und deshalb sollte man beim Posten sich klarer ausdrücken! Wenn du tatsächlich nur die Gewährleistung meinst, dann hättest du im Nachsatz den direkten Kauf beim Hersteller sagen müssen

unsinn, wenn er gewährleistung schreibt, meint er vllt. ziemlich sicher auch diese, ergo dein eigentor
Ergänzung ()

andr_gin schrieb:
Nur weil der Verschleiß höher ist, als man es erwartet, heißt das noch lange nicht, dass man einen Anspruch auf Gewährleistung hat.
Klar sind Verschleißteile auch inbegriffen, sofern der Defekt durch einen Mangel entstanden ist, der bereits beim Verkauf vorlag.

falsch, anspruch hat jeder käufer bei jedem b2c verkauf, diese kann nicht ausgeschlossen werden
Ergänzung ()

andr_gin schrieb:
Leider schafft es ein Großteil der Leute nicht, Garantie und Gewährleistung auseinander zu halten:

Gesetzliche Gewährleistung:
.) Betrifft nur den Verkäufer, falls dieser eine Firma ist

falsch, auch bei verkauf von privat an privat, kann jedoch ausgeschlossen werden

Nicht abgedeckt werden Mängel wenn:
.) Diese erst nach der Lieferung auftreten auch innerhalb der ersten 6 Monate

falsch, da bei auftreten des mangels innerhalb der 1. 6 Monate davin ausgegangen wird, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des kaufes bestand

.) Es sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelt

falsch s.o.


Beispiel Glühbirne:

.) Funktioniert die Glühbirne einwandfrei, brennt aber nach 3 Monaten durch, so ist das KEINE Gewährleistung.

doch, s.o.

Firmware in der Regel nicht an den Kunden verkauft hat.

.) Bei Hardwarefehlern bis zu 6 Monaten muss der Hersteller beweisen, dass das Gerät problemlos funktioniert hat. Dies kann z.B. erfolgen, wenn der Benutzer in der Fehlerbeschreibung angegeben hat, dass das Gerät bis vor einer Woche noch funktioniert hat. Weiters kann z.B. festgestellt werden, ob der Benutzer das Gerät schon verwendet hat z.B. Kontakte eingespeichert hat.

das beweist nicgt, dass nicht schon ein versteckter mangel zum zeitpunkt des kaufes bestand, somit s.o.

.) Befindet sich eine andere Firmware auf dem Gerät, so ist das bereits eine Beweis dafür, dass das Gerät schon funktioniert hat und man wird sich schwer tun z.B. einen Totalausfall als Gewährleistung zu reklamieren, da das Gerät beim Flashen ja noch funktioniert haben muss ;)

siehe eins drüber
 
Wer es macht, hat halt pech, wenn er die Garantie in Anspruch nehmen will -.- LG und Samsung zum Beispiel sind da knall hart ^^

Man kann es ja auslesen, ob gerootet wurde oder nicht -.- Schön finde ich es nicht, was die Hersteller da abziehen, aber zum anderen wissen die ja auch nicht was man angestellt hat... CPU Takt etc...
 
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