Gewährleistung und Garantie bei einem Privatverkauf

Samurai01

Cadet 4th Year
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März 2009
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Hi,

wenn ein neuer Artikel von Privat(1) bei einem Unternehmen eingekauft wurde und dann wieder von Privat(1) an Privat(2) weiterverkauft wird. Wie sieht es dann mit der Gewährleistung und der Garantie aus?

1. Kann dann Privat(2) Gewährleistungsansprüche mit der Rechnung von Privat(1) an das Unternehmen stellen?

2. Kann sich dann Privat(2) mit der Rechnung von Privat(1) die Garantie des Herstellers inanspruch nehmen?
 
P2 kann sich zunächst bzgl. der Haftung wegen Sachmängeln an P1 halten.

Dieser kann seine Rechte gg. U an P2 abtreten, das schränkt aber seine persönliche Haftung ggü. P2 nicht ein.

Grds. können auch Garantieansprüche abgetreten werden aber hier kommt es maßgeblich auf die Garantiebestimmungen an.
 
wenn P1 einen neuen Artikel an P2 verkauft und P2 nun feststellt, das der Artikel nicht frei von Sachmängeln ist, dann kann P2 den P1 dafür haftbar machen
einzige Ausnahme wäre wohl, wenn P1 den Artikel als "defekt" verkauft
 
Doc Foster schrieb:
Dieser kann seine Rechte gg. U an P2 abtreten.

Und wie kann P1 seine Rechte abtreten?

Wenn ich das dann richtig Verstanden habe ist es ja so eine Art Kette, das der Unternehmer wiederum bei dem jeweiligen Hersteller/Verkäufer die Gewährleistung einklagen kann oder?
 
Beide müssen sich einig sein, dass die Rechte aus dem Kaufvertrag übergehen sollen, genauso unkompliziert also wie der Semmelkauf beim Bäcker.

Wie der Unternehmer das dann mit seinem Lieferanten regelt, muss den Käufer nicht wirklich interessieren.
 
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