Gewährleistung: Wer ist mein Ansprechpartner?

frontloop

Ensign
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Hi,

ich habe von 11 Monaten in einem Möbelhaus ein Leuchtensystem gekauft.
Ist ein Schienensystem, bei dem die Schiene zerteilt (lt. Hersteller durch einfaches Zersägen) werden kann und dann in eine Anschlussbox (Kontakte für die Schienen bzw. Klemmen für die Leitungen der Hausinstallation) gesteckt werden.

In die Schienen selbst werden dann die Leuchten eingeschoben.

1. Versuch durch mich ging schief. Habe beim Zusammenstecken irgendwie (ist alles recht billig verarbeitet, auch wenn der Preis alles andere als billig war) einen sauberen Kurzschluss produziert.

2. Versuch durch eine Elektrofirma: Nach langem rumgebastel und viel gefluche haben sie die Leuchte endlich zum leuchten gebracht. Aber vorher auch nochmal einen sauberen Kurzschluss produziert.

Seitdem hat das System einwandfrei funktioniert.
In der Anschlussbox stecken 2 Schienen (eben die zerteilte ursprüngliche Schiene) mit 2 Leuchten in der einen und 1 Leuchte in der anderen Schiene.

Seit kurzem funktioniert die einzelne Leuchte nicht mehr.
Wenn man an dem System "wackelt" kann man beliebige Kombinationen erreichen:

Lampe 1 (die einzelne) geht nicht, aber Lampe 2 und 3 (andere Schiene) gehen.
Lampe 1 und 3 gehen, Lampe 2 aber nicht (hä?)
Alle Lampen gehen nicht.

So hat das keinen Sinn und nachdem das System noch nicht mal 12 Monate alt ist, würde ich es gerne zurückgeben bzw. eine Reparatur verlangen.

Frage ist jetzt: Geht das überhaupt? Weil es ja ein selbst zusammengebautes (teilen der Schiene) System ist (laut Verkäufer im Möbelhaus "ohne Rücknahme, ohne Umtausch").

Und falls ich Ansprüche habe? Gegen wen? Den Elektriker? Das Möbelhaus? Den Hersteller?
An wen sollte ich mich sinnvollerweise zuerst wenden?

Wunschziel wäre, dass jemand kommt und das Teil wieder vernünftig zum leuchten bringt.

Edit: Ach ja, der Elektriker hat beim letzten mal schon deutlich seinen Unmut zum Ausdruck gemacht, und signalisiert, dass es mit dem Teil nichts mehr zu tun haben will. Auf Kulanz kann ich bei ihm also auf keinen Fall hoffen. Eher im Gegenteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt in Deutschland keine 2 Jahres Funktionsgarantie.
Das Produkt muss bei Übergabe Mangelfrei sein.
Insofern ist es fraglich ob du überhaupt ein Recht auf irgendwas hast.

Ansprüche an den Hersteller hast du nur, wenn der Hersteller eine Garantie gibt. Ansprüche an den Händler hast du nur, wenn du nachweißen kannst, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Ansprüche an den Elektriker hast du nur, wenn er seine Arbeit nicht Ordentlich gemacht hat.

--> Schau was beim Möbelhaus auf Kulanz geht, sonnst kauf ne neue Lampe.
 
Nun, ist das Teil mangelhaft oder die Installation?

Danach richtet sich dann wohl dein (erster) Ansprechpartner.
 
@JardelBenz:
Und woran erkenne ich, ob ich billig kaufe?
Deutscher Hersteller und Preis für Anschluss-Box, Schiene und 3 Pendelleuchten ohne Installation von 500 € ist nicht wirklich günstig.
Also ist hier weder Preis noch Hersteller(-Herkunft) ein Indiz.

@Idon: Weiß ich nicht genau. Im Endeffekt kann der Elektriker sagen: Das Teil ist Mist. Und der Hersteller kann sagen: Der Elektriker hat keine Ahnung.
 
Beim Fachmann kaufen.

Also z.B. bei deinem Elektriker, der sie installieren soll.
Oder den fragen, welche du kaufen sollst.
 
Gewährleistung=Händler
Garantie=Hersteller

Könnte in deinem Fall aber kompliziert werden, da das Möbelhaus an Privatpersonen verkauft, ist vorauszusetzten, dass sich diese Lampe auch von einer solchen installieren lässt. Falls das nicht geht hättest du zum Möbelhaus gehen müssen.
Da nun aber ein Fachmann dran war, muss der gewährleisten, das seine Arbeit sauber war. Nun kann man aber eventuell sagen, dass ein Fachmann eigentlich auch einen Mangel hätte erkennen müssen, den der Laie nicht erkennt (krumme Schienen), und die Installation entsprechend verweigern sollen, respektive tut er dass nicht, die Gewährleistung auf ihn abzuwälzen sei.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Praxis werden sich Verkäufer und Monteur gegenseitig die Schuld zuschieben. Damit ist der Fall dann regelmäßig zu Lasten des Käufers erledigt.
 
Das wäre aber kein Problem, das sich nicht mit 5000€ für einen Gutachter lösen lässt.
 
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