Hallo,
wir haben vor 14 Monaten ein Produkt bei einem Onlinehändler erworben und derzeit einen ausstehenden Gewährleistungsanspruch, der auch vom Onlinehändler akzeptiert wurden ist.
Die Verbraucherzentrale schreibt folgendes:
Da es sich bei dem Produkt um ein IP zertifiziertes Produkt handelt und die Wasserresistenz nach einer Reparatur in der Regel nicht mehr garantiert werden kann, möchten wir uns für eine Ersatzlieferung und nicht für die Reparatur entscheiden. Da wir das Produkt unter anderem wegen der IP Zertifizierung gekauft haben, wäre der Nutzen nach einer Reparatur für uns geringer.
Der Händler plädiert, dass nur eine Reparatur durch einen Partner in Frage kommt, weil das so vom internen System vorgegeben wäre. Desweiterem sei es für den Händler nicht mehr möglich, dass Produkt zu beschaffen, da es angeblich nicht mehr verfügbar wäre.
Wenn wir uns bei anderen Onlinehändlern umsehen, ist das Produkt aber eindeutig innerhalb weniger Werktage bei anderen Händlern lieferbar.
Wenn das Produkt für den Händler nicht mehr zu beschaffen ist, könnten wir dann per Recht eine Erstattung des Kaufbetrages verlangen, um das Produkt selbst bei einem anderen Händler zu erwerben, oder müssten wir eine Reparatur akzeptieren?
Liebe Grüße.
wir haben vor 14 Monaten ein Produkt bei einem Onlinehändler erworben und derzeit einen ausstehenden Gewährleistungsanspruch, der auch vom Onlinehändler akzeptiert wurden ist.
Die Verbraucherzentrale schreibt folgendes:
Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Sie sind nicht an Ihre Wahl gebunden, können also auch zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer darf dabei nicht ohne Ihr Einverständnis Fakten schaffen: Verlangen Sie eine Reparatur, darf er nicht einfach ein Ersatzgerät liefern. Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).
Da es sich bei dem Produkt um ein IP zertifiziertes Produkt handelt und die Wasserresistenz nach einer Reparatur in der Regel nicht mehr garantiert werden kann, möchten wir uns für eine Ersatzlieferung und nicht für die Reparatur entscheiden. Da wir das Produkt unter anderem wegen der IP Zertifizierung gekauft haben, wäre der Nutzen nach einer Reparatur für uns geringer.
Der Händler plädiert, dass nur eine Reparatur durch einen Partner in Frage kommt, weil das so vom internen System vorgegeben wäre. Desweiterem sei es für den Händler nicht mehr möglich, dass Produkt zu beschaffen, da es angeblich nicht mehr verfügbar wäre.
Wenn wir uns bei anderen Onlinehändlern umsehen, ist das Produkt aber eindeutig innerhalb weniger Werktage bei anderen Händlern lieferbar.
Wenn das Produkt für den Händler nicht mehr zu beschaffen ist, könnten wir dann per Recht eine Erstattung des Kaufbetrages verlangen, um das Produkt selbst bei einem anderen Händler zu erwerben, oder müssten wir eine Reparatur akzeptieren?
Liebe Grüße.