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RTX 5080 Stromanschluss beschädigt Mindfactory lehnt Gewährleistung ab
- Ersteller microproz
- Erstellt am
Viel Erfolg.microproz schrieb:Erstmal muss ich noch abwarten,
Bei Kulanzreparaturen erkennt der Händler den Mangel nicht rechtlich an, was spätere Ansprüche erschweren kann.
Im Rahmen der Sachmängelhaftung startet die Gewährleistungsfrist für das reparierte Teil bei einer offiziellen Mängelbeseitigung (§ 439 BGB) neu. Bei Kulanz läuft die ursprüngliche Frist einfach weiter, sie wird lediglich um die Dauer der Reparatur gehemmt.
Da der Mangel nicht anerkannt wurde, müssen Käufer (nach Ablauf der ersten 12 Monate) weiterhin beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf bestanden hat.
@microproz ,
Du solltest jetzt unverzüglich reagieren (schriftlich), um Deine gesetzlichen Rechte aus der Sachmängelhaftung ) zu sichern.
Schreibe einen Widerspruch, per Einwurfeinschreiben, an den Verkäufer.
E
rkläre in dem Widerspruchsschreiben, dass Du die Reparatur nicht als freiwillige Kulanz, sondern als Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansiehst.
Ohne einen solchen Widerspruch riskierst Du, dass bei einem erneuten Defekt der Grafikkarte, nach Ablauf der ursprünglichen 2-jährigen Frist, keine Ansprüche mehr bestehen.
Im Rahmen der Sachmängelhaftung startet die Gewährleistungsfrist für das reparierte Teil bei einer offiziellen Mängelbeseitigung (§ 439 BGB) neu. Bei Kulanz läuft die ursprüngliche Frist einfach weiter, sie wird lediglich um die Dauer der Reparatur gehemmt.
Da der Mangel nicht anerkannt wurde, müssen Käufer (nach Ablauf der ersten 12 Monate) weiterhin beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf bestanden hat.
@microproz ,
Du solltest jetzt unverzüglich reagieren (schriftlich), um Deine gesetzlichen Rechte aus der Sachmängelhaftung ) zu sichern.
Schreibe einen Widerspruch, per Einwurfeinschreiben, an den Verkäufer.
E
rkläre in dem Widerspruchsschreiben, dass Du die Reparatur nicht als freiwillige Kulanz, sondern als Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansiehst.
Ohne einen solchen Widerspruch riskierst Du, dass bei einem erneuten Defekt der Grafikkarte, nach Ablauf der ursprünglichen 2-jährigen Frist, keine Ansprüche mehr bestehen.
Ich denke, dass Mindfactory sich nicht stur stellen und die Dinge so einfach darstellen kann, wie es ihnen in den Kram passt. Aber du hast schon recht, dachte auch dem zu Widersprechen. Deine Antwort hat mich darin bestärkt. Nicht dass das dann als stillschweigendes Einverständnis interpretiert wird! Besten Dank 👍Froki schrieb:Ohne einen solchen Widerspruch riskierst Du, dass bei einem erneuten Defekt der Grafikkarte, nach Ablauf der ursprünglichen 2-jährigen Frist, keine Ansprüche mehr bestehen.
Das kommt in der Praxis leider recht häufig vor und nicht nur von Mindfactory.microproz schrieb:Ich denke, dass Mindfactory sich nicht stur stellen und die Dinge so einfach darstellen kann, wie es ihnen in den Kram passt.
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