Gewerblicher oder Privater Autokauf?

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Bumbelbee

Gast
Und zwar hae ich folgendes Problem,

habe mir am gestern einen VW Passat 1.8T gekauft! Heute nun macht es nach 16 Kilometer nen ruckler und das Auto fuhr nur noch 40 kmh. Bin dann zum VW Händler und der atestierte mir einen Turboladerschaden!

Dies war für mich erstmal ein Schock! Kosten belaufen sich auf 1200€ zur Reperatur! Daraufhin bin ich zum Autoverkäufer und wollte mit ihm Sprechen was sich da machen lässt, dieser wimmelte mich gleich ab und sagte er wäre Privatverkäufer und da ist nichts zu machen!


Nun verhält sich das bei dem Mann (welcher sogar in meiner Straße Wohnt) dass er jeden Monat mind. 3 Autos verkauft und auch nen eigenen Platz besitzt wo er diese Fachmännisch anbietet! Er geht aber nebenbei noch einer ganz normalen Tätigkeit nach!


Nun ist meine Frage ob er nun Händler ( Gewerblich) verkauft oder nicht? In meinen Augen ist das doch ein Gewerbe wenn ich im Monat mehrere Autos verkaufe, die ich selbst nie auf mich zugelassen habe und selbst gefahren bin?

An wen kann ich mich hierbei am besten wenden?
 
Hallo,

wenn du Beweise hast das der Verkäufer ein Gewerbe betreibt würde ich einen Anwalt aufsuchen.
Falls du im ADAC bist , würde ich da mal nachfragen ob für diesen Fall auch eine Rechtsberatung
frei ist.

Gruß BRM1
 
wenn er "nebenbei" noch einer ganz normalen tätigkeit nachgeht, wird er auch nur diese dem finanzamt gemeldet haben - um regressansprüchen durch seinen autohandel von vornherein aus dem weg zu gehen.
und den platz wird er auch nicht selber besitzen, da sei dir mal sicher.
ich denke ohne professionelle rechtsberatung hast du schlechte karten, leider.
 
Hast du einen Kaufvertrag?
Das mit den Privatverkauf ist ja nicht immer so,das man etwas "gekauft wie gesehen" akzeptiert.
Was meinst du mit Gewerbe?So einfach ist es auch nicht,das du nun meinst es ist ein Händler.
Könnte vielleicht für das Finanzamt von Interesse sein...
 
Die EU hat doch ein Gesetz erlassen, das auch ein Privatverkäufer 1 Jahr Gewährleistung geben muss, oder?
 
Schau Dir mal den § 15 EStG Satz 1 an:

"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb."

und Satz 3:

"Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."

Wenn die 4 farblich hervorgehobenen Merkmale erfüllt sind, dann liegt ein Gewerbebetrieb im Sinne des EStG vor. Der Staat will schließlich Steuern kassieren. Für mich wäre bei 3 Autos jeden Monat die Bedingungen erfüllt, das ist schließlich nicht wenig.

Entscheide selber wie Du es bewertest. Ich würde auf jeden Fall Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Mindestens würde ich aber prüfen lassen, ob er den Mangel beim Verkauf kennen musste. Dann hast Du gute Chancen, dass er die Reparatur bezahlen muss bzw. Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst.
 
Erst locker bleiben - red nochmal mit dem Mann - dass sein Status als "privat" eher auf tönernen Füßen steht, wird er selber wissen...
...und du hast auf der anderen Seite den vermutlich eher günstigen Kaufpreis im Vergleich zum freundlichen VW-Händler auch gerne mitgenommen oder? ;)

Tritt'st ihm bisschen auf die Zehen, drohst mit Anwalt oder besser Finanzamt.
Dann holst dir nen Lader aus dem freien Teilhandel, nicht aus der VW-Apotheke. Ihr einigt euch in der Mitte. Du hast nen neuen Lader (wäre wahrscheinlich eh früher oder später mal verreckt) und alles is gut.
Ich weiß jetzt nicht welches Modell du genau brauchst, aber die kleinen Lader der 150PS Version sicht recht preiswert.
http://cgi.ebay.de/K04-015-Turbolad...ile_Zubehör?hash=item1e5af1f840#ht_2714wt_900
 
1. schriftlicher Kaufvertrag vorhanden ?
2. falls ja, wer steht als Verkäufer im Vertrag ?
2. auf wen war das Auto zugelassen ?
3. Zeugen beim Kauf anwesend gewesen ?
 
Meine Vorredner haben recht.

Und, nein, "DIE EU" hat kein Gesetz geschaffen, das einem privaten Verkäufer eine Garantie/Gewährleistung aufbrummt.

Einzig und alleine ein verschwiegener/versteckter Mangel wurde strafbar.

Zum Turboschaden:
Komischer "Zufall"
Ich glaube der Turbo wurde notdürftigst repariert(Keramikfett...) und hat eben nur ein bissl mehr als die Probefahrt überstanden.

Oder dem VW Mechaniker würde ich auf den Zahn fühlen, ob der Turbo selbst hin ist, oder nur z.B der Unterdruckschlauch zur Geometriesteuerung einen Marderschaden aufweist.

"Turbo kaputt" ist so eine 08/15 Angabe... die verdienen am Turbo 800 Euro und dabei ist es nur ein Kabel oder Schlauchschaden.

So ähnlich wie bei der Scheibenwaschflüssigkeit um 5 Euro... auch wenn nur ein Fingerhut voll abging.
 
Zuerst mal Diagnose in einer alternativen, am besten freien, Werkstatt erstellen lassen. Ich kenne aus eigener Erfahrung Händler, die statt eines kaputten Unterdruckschlauches für 10€, einen neuen Turbo für 1000€ "diagnostiziert" haben.
Auch mit kaputtem Turbo fährt jedes Auto schneller als 40 km/h würde ich mal behaupten.


/edit: bin offenbar nicht der einzige mit einer solchen Erfahrung.:D
 
Zuletzt bearbeitet:
So ich danke euch erstmal! Ich habe vorhin nochmal mit ihm geredet und er hat sich entuschldigt ( Stressiger Arbeitstag ect) Er will morgen mit mir in Autohaus um zu klären was defekt ist und wieviel es Kostet und dann entscheiden ob er mir mein Geld komplett zurück gibt oder aber die Reperaturkosten übernimmt!

Danke euch für eure Tipps!
 
Wurde denn die Gewährleistung ausgeschlossen?

Wenn ja, wie genau?

Möglicherweise kommt es auf die Unternehmereigenschaft überhaupt nicht an, denn der Privatverkäufer haftet grds. genau wie der Unternehmer für Sachmängel.
 
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