GEZ als Auszubildender?

dB-Freak

Commander
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Hi, grad hatte ich Besuch von GEZ bzw. vom Bayrischenen Rundfunk:(
Wie es aussieht muss ich trotz Ausbildung und eigener Wohnung GEZ zahlen, meinte der Typ.
Wahrscheinlich werde ich auch BAB bekommen.

Auf der Seite der GEZ hab ich das hier gefunden...GEZ Gebührenbefreiung

Dort steht...
a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben .

Vorzulegende Unterlagen: BAföG-Bescheid

b. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben.

Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben.

Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III

Ich verstehe darunter, dass ich nichts zahlen muss, aber der Typ meine ich muss zahlen. Was ist nun richtig?
 
Na, wenn du BAB bekommst nicht. Wenn nicht, dann schon.

Ich würde mich nicht auf das verlassen, was die dir an der Haustür erzählen - die würden vermutlich auch sagen du musst zahlen, wenn du gar keine entsprechenden Geräte zu Hause hast.
 
Ok das hört sich gut an, werde dann so schnell wie möglich den Antrag stellen:D
 
Du muss aber solange zahlen, bis du den Bescheid und den Antrag einreichst. Soweit ich weiß, gilt das nicht rückwirkend. Wenn du also zB im Oktober bei der GEZ angemeldet bist/wirst und den Antrag auf Befreiung (mit dem entsprechenden Bescheid) erst im Dezember einreichst, musst du für Oktober und November zahlen, auch wenn du ab Oktober BAB bekommst.

Zumindest hatte meine Freundin und viele Kommilitonen das gleiche Problem - und die GEZ ist da stur und darf das wohl auch. Meine Freundin hatte es vrpennt den Antrag fürs neue Semster einzureichen. Prompt kam die Mahnung (aber ert nach 5 oder 6 Monaten). Während der gesamten Zeit gabs BAföG und die Befreiung hätte sie bekommen - aber ohne Antrag ging es nicht im Nachhinein - machte dann über 100€ sinnlose Gebühr.

Gruß

Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
Also der BAB Antrag gilt ab dem 01.09.2009, allerdings werde ich den erst jetzt abgeben da ich umgezogen bin. Und ich auch noch wissen musste wie es mit der Schule usw. abläuft.
Aber es sollte schon klappen, dass ich gar nichts zahlen muss?
 
Guten Morgen,

Ich kann da nichts verbindliches sagen... Nur bin ich sicher, dass die GEZ-Befreiung erst ab dem Datum des Antrags gilt. Und afaik wird ohne den Beleg, in diesem Fall der BAB-Bescheid, nichts bearbeitet.
Ich würde halt die Befreiung erst mal beantragen und ggf. den Bescheid nachreichen (verstehe deinen Text grad so, dass du BAB beantragt, aber noch nichts offizielles hast).

Mit Bescheid sollte die Befreiung sicher sein...

Gruß

Micha
 
Ja genau, BAB ist beantragt, aber aber noch keinen Bescheid bekommen.

Habe erstmal einen Vorsorglicher Antrag gestellt und reichen den BAB Bescheid dann nach;)
 
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