dB-Freak
Commander
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- Mai 2008
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Hi, grad hatte ich Besuch von GEZ bzw. vom Bayrischenen Rundfunk
Wie es aussieht muss ich trotz Ausbildung und eigener Wohnung GEZ zahlen, meinte der Typ.
Wahrscheinlich werde ich auch BAB bekommen.
Auf der Seite der GEZ hab ich das hier gefunden...GEZ Gebührenbefreiung
Dort steht...
Ich verstehe darunter, dass ich nichts zahlen muss, aber der Typ meine ich muss zahlen. Was ist nun richtig?
Wie es aussieht muss ich trotz Ausbildung und eigener Wohnung GEZ zahlen, meinte der Typ.
Wahrscheinlich werde ich auch BAB bekommen.
Auf der Seite der GEZ hab ich das hier gefunden...GEZ Gebührenbefreiung
Dort steht...
a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben .
Vorzulegende Unterlagen: BAföG-Bescheid
b. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben.
Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben.
Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III
Ich verstehe darunter, dass ich nichts zahlen muss, aber der Typ meine ich muss zahlen. Was ist nun richtig?