GEZ in der Ausbildung?

tetris²

Lt. Commander
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Dez. 2007
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1.133
Hey..
ich beginne am 1.8. eine Ausbildung (duales Studium) und benötige auch ein Auto.

Nun stellt sich für mich die frage ob ich GEZ Gebühren bezahlen muss.

Nun habe ich hier(GEZ) gelesen, das ich für außerhalb des elterlichen Haushaltes bereitgestellte Geräte bezahlen muss.
Ich werde für die dauer der Ausbildung bei meinen Eltern noch wohnen bleiben.

Zählt aber mein KFZ auch zum elterlichen Haushalt oder fallen da nun gebühren für mich an?

Vielen Dank schon einmal in Vorraus.

Bei Fragen, mich fragen:)

LG tetris
 
Wenn du im elterlichen Heim wohnst und Einkommen hast, musst du theo. zahlen.
Dabei spielt das Auto keine Rolle, sonder die Fernsehgebühr (Kfz + Radio enthalten) wird fällig, da du ja auch den Fernseher deiner Eltern nutzen könntest. (Wenn sie denn ein angemeldetes Gerät besitzen) Ansonsten halt nur die Raiogebühr.
 
Wenn die Eltern aber schon GEZ für den Fernseher zahlen, muss er ja nicht nochmal für die gleichen Geräte zahlen, oder?
 
Wenn du keine eigene Geräte hast, musst du nicht zahlen.
Ansonsten ist es der GEZ egal, ob du in der Ausbildung bist oder nicht. Du musst dann zahlen, wenn du Empfangsgeräte besitzt.
Bin auch in der Ausbildung und ist total egal.
 
Das ist ne gute Frage..

sonst müsste ich ja 53,94€ pro Quartal für GEZ zahlen! Das ist viel!

Edit:
okay..
also muss ich für mein Auto (hat ja nen Radio) die 17,xx€ pro Quartal zahlen oder?

Also ist nur der Besitzer gebührenpflichtig, richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist viel, aber das ist den egal.
Das ist ja der Dreck an der GEZ, besonders, da das Programm auf den öffentlich Rechtlichen total für den Arsch ist.
 
aber weil ich keinen fernseher besitze muss ich auch nur für das radio in meinem Wagen zahlen, das doch jetzt richtig oder?:D

das wärn dann 17.28€ pro Quartal, das geht ja noch^^
 
Richtig..
Ausser du bekommst Bafög, dann kannst du eine Befreiung beantragen, die aber auch bei jedem Neuantrag (bafög) erneut gestellt werden muss.
Wenn deine Eltern für einen TV zahlen, musst du diesen nicht erneut angeben.
 
okay..
super dann wäre das geklärt:)

Danke an alle^^
 
Spielt keine Rolle wem der Fernseher gehört, es zählt da alleine die Tatsache, dass er die Möglichkeit hat den Empfang mit zu nutzen! Das Auto-Radio spielt da primär keine Rolle, denn das kann man über die Eltern laufen lassen, indem man das Auto auf ein Elternteil anmeldet.

Wenn du also dein eigenens Einkommen während der Ausbildung hast, das den Betrag von 279 EUR mtl. überschreitet, musst du zahlen! Wie gesagt theoretisch....:D


13. Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?

Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2009 287 Euro.

Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.

Quelle: GEZ FAQ-Seite
 
es gibt im Netz >GEZ Forum<, frage doch da mal direkt ;-)
 
okay.. also muss ich theoretisch die vollen Gebühren bezahlen!

super danke für die Klärung^^
 
13. Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?

1 Fernseher = 1x Gebühr. Auf wen läuft das Auto? Angemeldet auf die Eltern? Dann zahlt diese Person auch nur einmal.
Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Und auch nur dann.

Ebenso:
Muss ich mein Radio im privaten Kraftfahrzeug anmelden?

Ja, wenn Sie bisher noch kein Radio im Privathaushalt angemeldet haben.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Folgendes:

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.

Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.

Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Radio-/Fernsehempfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer (für Baden-Württemberg siehe die Informationen des SWR).

Lass dich nicht verunsichern.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja

der wagen wird nun auf meine eltern angemeldet und alles wird beim alten bleiben..

danke für die hilfe^^
 
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