mx34
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Aug. 2009
- Beiträge
- 287
Hi,
ich wurde von der GEZ angeschrieben, laut Brief schon zum zweiten mal, obwohl das der erste mir bekannte Brief ist. Sie schreiben das ich Gesetzlich verpflichtet bin mich bei der GEZ anzumelden. Ich wohne noch zuhause, und meine Mutter ist bei der GEZ angemeldet. Ich besitze weder ein Radio noch ein TV Gerät welches die Öffentlich Rechtlichen Medien nutze. ;-)
Was ist nun zu tun ? Ich werde keiner Abzockerfirma mein hart erarbeitetes Geld überweisen für Leistungen die ich noch nie genutzt habe und auch niemals nutzen werde. (und nein ich schaue keine EM WM).
Auf dem zum Ausfüllenden Brief steht unten kleingedruckt ein Paragraf der lautet:
*** Das Bedeutet doch das ich keine Auskunbftpflicht habe, da ich ja kein Radio und kein "TV" im Sinne der Nutzung der Öffentlich Rechtlichen habe. Kann ich das so Auslegen oder wäre das Betrug ?
Darf ich Keine Angaben machen ?
Muss ich bezahlen da ja meine Mutter bezahlt.
Können sie mir Nachweißen das ich ein TV Gerät besitze ?
Angenommen der TV in meinem Zimmer gehört meiner Mutter, steht hier nur ausgestreckt rum wäre das so OK ?
Oder habt ihr andere Ideen.
Fakt ist ich werde keine Geld an diese Mafia überweißen. Was die Abziehen ist Betrug !
ich wurde von der GEZ angeschrieben, laut Brief schon zum zweiten mal, obwohl das der erste mir bekannte Brief ist. Sie schreiben das ich Gesetzlich verpflichtet bin mich bei der GEZ anzumelden. Ich wohne noch zuhause, und meine Mutter ist bei der GEZ angemeldet. Ich besitze weder ein Radio noch ein TV Gerät welches die Öffentlich Rechtlichen Medien nutze. ;-)
Was ist nun zu tun ? Ich werde keiner Abzockerfirma mein hart erarbeitetes Geld überweisen für Leistungen die ich noch nie genutzt habe und auch niemals nutzen werde. (und nein ich schaue keine EM WM).
Auf dem zum Ausfüllenden Brief steht unten kleingedruckt ein Paragraf der lautet:
Die Pflichten eines Rundfunkteilnehmers ergeben sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Zu ordnungsgemäßen Erhebung der Rundfunkgebühren sind Sie gemäß §4 Abs. 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags verpflichtet, die Fragen zum Bereithalten von Rundfunkgeräten zu beantworten; das gilt auch, wenn Sie als Rundfunkteilnehmer bereits bei der GEZ gemeldet sind. ***Nur wenn Sie weder Radio noch Fernseher noch ein anderes empfangstauglichesd Gerät habven, besteht keine gesetzliche Auskunftpflicht.*** Falsche Angaben können zur Bestrafung führen (z.B. § 263 StGB-Betrug)
*** Das Bedeutet doch das ich keine Auskunbftpflicht habe, da ich ja kein Radio und kein "TV" im Sinne der Nutzung der Öffentlich Rechtlichen habe. Kann ich das so Auslegen oder wäre das Betrug ?
Darf ich Keine Angaben machen ?
Muss ich bezahlen da ja meine Mutter bezahlt.
Können sie mir Nachweißen das ich ein TV Gerät besitze ?
Angenommen der TV in meinem Zimmer gehört meiner Mutter, steht hier nur ausgestreckt rum wäre das so OK ?
Oder habt ihr andere Ideen.
Fakt ist ich werde keine Geld an diese Mafia überweißen. Was die Abziehen ist Betrug !