Gibt es eine Win Xp Version nur für Packard Bell?

Also Leutz.

Eure Tipps sind ALLE rechtlich gesehen NICHT statthaft. Microsoft hat die Lizenzbestimmungen im Februar letzten Jahres geändert.

Es ist richtig, dass diese Recovery-Versionen eine vollwertige Kopie von Windows beinhaltet, die allerdings vom Hersteller per Preinstallations Kit, auf das System abgestimmt worden ist (Treiber, Startbildschirm, Anmeldemenü usw.)

FAKT ist aber, und da könnt Ihr noch so viel herumdiskutieren, das die EULA dieser Version eine Installation auf einem anderen Rechner schlicht nicht zu läßt.

Auch wenn er seinen Key (und genau um den geht es) mit einem anderen Rechner benutzt, macht er sich strafbar, da auch der Auszug einzelner Dateien aus dem Gesamtpaket nicht zulässig ist!


Ich selber bin Händler und Microsoft Partner und kenne mich dementsprechend was Lizensierungen angeht aus.

Er braucht eine neue Version von Windows XP, fertig.

BtT.

Preise für eine Home-Edition: 72 EUR für eine PRO ca. 139 - 149 EUR, die MCE-Version 119 (ist eine PRO mit Multimedia-Center Erweiterung, würde ich nehmen).

Zum Thema Ebay, ich würde keine Hardware dort kaufen, lieber bei Alternate oder anderen Versandhäusern. Aber das musst Du wissen.
 
Dummerweise sieht das Deutsche Recht diese Lizenzierung wie Microsoft es einem vormacht im Privatgeschäft nicht vor, die können also schreiben was sie wollen, mit seinem gekauftem XP (und das ist es) kann man machen was man will solange es nur auf einem PC installiert ist.
 
@Pistenrüpel,

1. Ist diese Aussage falsch, weil die Lizensierungsbestimmungen für den dt. Markt gelten, sprich ich rede nicht von der US-Amerikanischen Besimmungen, die noch viel schärfer sind, sondern von den Deutschen und die besagt, dass es eben nichtt so ist.

2. Möchte ich gerne wissen auf welcher rechtlichen Grundlage Du Deine Aussage basierst!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Unnötiges Komplettzitat entfernt. Bitte Regeln lesen.)
Morgen Leon, ich fürchte das Pistenrüpel hier Recht hat mit seinem Statement.

Auf welcher rechtlichen Grundlage? Auf dieser, einem Urteil des BGH, wonach MS keine OEM-Version (und das ist ja hier der Fall) zusammen mit einer bestimmten Hardware "bundeln" darf.

Zitat: "Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei."

Auf deutsch, MS kann die Inst. auf anderen PCs 10-mal in der EULA verbieten, es hat keine Gültigkeit für Privat (!)-Personen!
Das OS kann auch auf anderen Rechnern installiert werden, vorausgesetzt natürlich, das die Lizenz-Bestimmungen eingehalten werden (Pro Lizenz nur auf 1 Rechner).

Etwas anderes ist es, wenn Lizenz-Verträge bei MS abgeschlossen wurden, z.B. eine Volumen-Lizenz mit SA, hier ist so eine "Weiterverwendung" Ausdrücklich ausgeschlossen und man hat dafür Unterschrieben (!);).

Weitere Links:

- Wikipedia, unter "Sonderfälle in der Computerbranche"
- Heise, Meldung ist vor dem BGH-Urteil

Das BGH-Urteil von 2000 bezieht sich zwar auf W2k, es hat sich aber nichts geändert, somit ist es auch für XP & Nachfolger gültig!

my2cents

PCB
 
Die Recovery Versionen sind aber keine OEM Version in diesem Sinne.

Ich werde jetzt mal Microsoft anschreiben und nachfragen, was jetzt stimmt und was nicht.
 
Naja, das kann Ich dir wahrscheinlich genauso gut sagen!:D

Wenn du MS fragst, dann Bestehen die natürlich auf ihre EULA, ist ja klar! Die haben das ganze nämlich IMO auch geschickt gelöst:

Das Urteil verbietet nur die "gängige" Praxis von MS und hebt einige Klauseln der EULA auf!
Zum Ändern der EULA, also dem Text, sind sie aber nicht verdonnert worden. Also wird die einfach so gelassen wie sie ist.
Wenn ein User dazu was nachliest, dann dort zuerst, und das ist dann Fakt für denjenigen, wenn er keine Kenntnis des BGH-Urteils hat!;)
Und MS ist auch nicht zu einem entsprechenden Hinweis verurteilt worden, also gilt für meisten die MS-EULA im Original!

Der Fakt, dass selbst du als Händler (soll jetzt kein Vorwurf sein:) ) davon keine Kenntnis hast / hattest, zeigt ja IMO nur, wie gut MS das einfach ignoriert und Gras darüber wachsen lässt!:cool_alt:

Das BGH-Urteil sollte an der Stelle auch als "Beweis" reichen, um von einer Anfrage an MS abzusehen! Weil darüber kann sich nicht mal der liebe Billieboy hinwegsetzen!:D

PS: Recovery-Versionen sind in dem Sinne OEM's, als das der Hersteller sich gegenüber MS verpflichtet, sie nicht einzeln an Endkunden zu verkaufen. Nur zusammen mit der HW, und das ist ja genau die OEM-Definition von Microsoft im ursprünglichen Sinne! "Richtige" OEM heißen seit dem Urteil auch plötzlich OEM for System Builder (OSB)!;)

PCB
 
Ich habe, als ich noch Windows benutzt habe, mein OEM XP Home von meinem Medion PC auf einem neuen PC installiert (der alte war defekt) und hab das so auch der MS Hotline bei der Aktivierung geschildert, hab mein Windows aktiviert bekommen und das wars :)

David
 
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