News Glasfaserausbau: Telekom bemängelt „Amtsschimmel“ in Freiburg

1. Man darf also bei einem Antrag nur die 16 MBit Adressen aufführen und muss die 50 oder mehr MBit ausklammern, weil man sich als Gemeinde sonst ins eigene Fleisch schneidet?
2. Fragt man für die ganze Gemeinde ohne Adressliste an, guckt der Antragsprüfer per Netzkarte und lehnt ab, sobald er irgendwo 50 oder mehr MBit sieht?
Mich würde das Prozedere interessieren. Wenn adressgenau gefordert ist, müsste das ja bei Antragsablehnung für die ganze Gemeinde so rückgemeldet werden. "Abgelehnt, weil nicht adressgenau" oder ein ähnlicher Wortlaut.
 
Es muss im Antrag so angegeben werden, dass man nur die Haushalte auflistet, für die man die Förderung beantragt. Wenn der Antragsteller nur pauschal die Gemeinde reinschreibt und dort einzelne Haushalte schon über der Schwelle liegen, wird halt abgelehnt. Als Ablehnungsgrund heißt es dann auch nicht "zu ungenau", sondern eher "nicht förderfähig, weil einige angegebene Haushalte die Voraussetzungen nicht erfüllen".

Deswegen macht man im Vorfeld ein sogenanntes "Markterkundungsverfahren", um genau festzustellen, welche Haushalte wie angebunden sind und reicht dann das Ergebnis mit dem Förderantrag ein.

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Quelle: https://www.breitbandausschreibungen.de/downloadFile/Doc/10320_Markterkundung LRO.pdf
 
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Wilhelm14 schrieb:
1. Man darf also bei einem Antrag nur die 16 MBit Adressen aufführen und muss die 50 oder mehr MBit ausklammern, weil man sich als Gemeinde sonst ins eigene Fleisch schneidet?
2. Fragt man für die ganze Gemeinde ohne Adressliste an, guckt der Antragsprüfer per Netzkarte und lehnt ab, sobald er irgendwo 50 oder mehr MBit sieht?
Mich würde das Prozedere interessieren. Wenn adressgenau gefordert ist, müsste das ja bei Antragsablehnung für die ganze Gemeinde so rückgemeldet werden. "Abgelehnt, weil nicht adressgenau" oder ein ähnlicher Wortlaut.
Förderverfahren folgen einem bestimmten Prozess, der letztlich von der EU vorgegeben ist. Dazu gehört, dass als erstes eine Markterkundung durchgeführt wird, wo die IST-Versorgung zugrundegelegt wird (definiert insbesondere durch die Daten des Breitbandatlases). In der Markterkundung können dann Fehler angezeigt werden, und Anbieter können einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anmelden, für das gesamte Gebiet oder Teilbereiche, für die nächsten 36 Monate. Die Adressen die gemäß den Daten nach Markterkundung noch die Voraussetzung für eine Förderung erfüllen können ausgeschrieben werden.

Das Prozedere kann man z.B. ganz gut am bayrischen Förderverfahren nachvollziehen, weil die einzelnen Schritte dort schön aufgelistet werden.

Am Beispiel der Gemeinde Ascha:
  1. Start Markterkundung: Karte des IST-Stands (nach den verfügbaren Informationen, also wohl Breitbandatlas). Für jede Adresse für die die Markterkundung durchgeführt wird (sind ja nicht alle Adressen) wird die Versorgung angegeben, wobei alles kleiner 100 Mbit/s (rote und gelbe Punkte) für Privathaushalte förderfähig ist gemäß aktuellem Förderprogramm
  2. Rückmeldung Markterkundung: Meldungen zu einem geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbau gab es nicht, aber es gab Meldungen zu Fehlern in der Verfügbarkeit
  3. Beginn Ausschreibung: Ausgeschrieben werden die türkisen/blauen Adressen. Aufgrund der Rückmeldung aus der Markterkundung sind offensichtlich einige ursprünglich förderfähige, gelbe (<100 Mbit/s) Adressen rausgefallen, weil für diese Adressen mehr als 100 Mbit/s verfügbar sein sollen
Die Adressen bekommt man als interessierter Anbieter natürlich auch als Liste (sowohl für Markterkundung als auch für Ausschreibung), wie man auf der oben schon verlinkten Hauptseite zu dieser Ausschreibung nachlesen kann.

Der ganze Förderprozess ist also von Anfang an adressbezogen.
 
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capitalguy schrieb:
ich habe eine frage was den glasfaserausbau betrifft, was beutet in diesem zusammenhang "mindertiefe"?
die telekom möchte es, die stadt nicht, aber in frankreich ist die bauweise die regel.
was also ist mit einer "mindertiefe" gemeint?
Das ist, wie tief die Leitungen verlegt werden. Standard ist 60cm, in Straßen auch mal 80cm oder noch tiefer. Mindertiefe heißt, das man eben nicht so tief verlegen möchte und damit weniger Aufwand hat. Kann man machen, aber mit zu flacher Verlegung hat auch jeder Anbieter schon Probleme gehabt, weil die wenigsten Baggerfahrer mit sowas rechnen.
 
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capitalguy schrieb:
in frankreich ist die bauweise die regel.
was also ist mit einer "mindertiefe" gemeint?
Du weißt das es in Frankreich die Regel ist, aber nicht was damit gemeint ist?
 
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Nore Ply schrieb:
Du weißt das es in Frankreich die Regel ist, aber nicht was damit gemeint ist?
ich habe das nur in dem telekom-video gesehen, da wurde gesagt es sei in frankreich die regel, in deutschland hätte man es gerne, aber nicht erklärt was das überhaupt ist.

was ich sagen kann, in den elsässischen dörfern liegt schon fast überhall glasfaser.
 
Dann aus dem Kopf und gnadenlos ungenau:
(Edit: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/P...ik-breitbandausbau.pdf?__blob=publicationFile bei Interesse)

Es gibt in Deutschland wie für alles so auch für das Verlegen von Kabeln Vorschriften. Diese sollen als Gerüst dafür dienen das die verschiedenen Interessengruppen miteinander auskommen. Im vorliegenden Fall geht es um Fernmeldekabel, Strom und anderes lassen wir mal außen vor.
Traditionell werden diese Kabel in einer Tiefe von mindestens 60cm verlegt. Bei Bahngleisen die unterführt werden und ähnlichem auch gerne mehr, ansonsten 60cm. Das ist ein Kompromiss zwischen den steigenden Kosten bei steigender Tiefe und Mitnutzern einer Fläche die nicht bei jedem Spatenstich vorher ein zweijähriges Erkundungsverfahren starten wollen um sich abzusichern.

Mindere Verlegetiefe meint erstmal genau das, die "übliche" Tiefe wird unterschritten. Das prominenteste Beispiel dafür ist vermutlich das Trenching, bei dem kein klassicher Kabelgraben mehr ausgehoben sondern nur noch mit einer Fräse (oder einem sehr schmalen Bagger) ein Schlitz ausgehoben wird. Der Aufwand dafür ist sehr viel geringer, das Kabel oder Lehrrohr wird in den Schlitz gelegt und dann quasi vergossen.

Ich habe das bewußt soweit mir möglich neutral formuliert. Die Diskussion über die Vor- und Nachteile sollte bei Bedarf in einem eigenen Thread geführt werden da das Verlegen in Mindertiefe weder auf Freiburg noch auf Telekom beschränkt ist.
 
Nore Ply schrieb:
Es gibt in Deutschland wie für alles so auch für das Verlegen von Kabeln Vorschriften.
Leider scheint es die Vorschrift bei der letzten Straßensanierung nicht gegeben zu haben für ein Leerrohr für Glasfaser mit einzubauen welches man dann dazu nutzen muss.
 
Wie sehe eine solche Vorschrift aus?

Wer würde gesetzlich dazu verpflichtet ein leeres Rohr (als Netzfragment) zu verlegen und dies zu bezahlen?

Und das auch noch losgelöst von einer Zielnetzplanung mit entsprechenden Kenntnissen zu notwendigen Rohrkapazitäten (Art und Anzahl).

Könnte ja nur die Kommune selbst betreffen.
 
Könnten wir bitte beim Thema bleiben?
 
Sind wir doch
 
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