Gleiches WLAN im ganzen Haus (überall LAN vorhanden) unkompliziert

Bei Helinets Performance würde ich mir über WLAN Leistung am wenigsten Sorgen machen. Der Speed der Abends ankommt ist unterirdisch (meist unter 25 % von 400 MBit/s, miss z.B. mal nach Frankfurt mit der App der Bundesnetzagentur und speedtest.net) und auch so bekommt man selbst die 400 MBit/s Downstream nur mit meist 4-6 gleichzeitigen Downloads an. Kommt davon wenn man für 30.000 Kunden nur 10 GBit/s Anbindung nach Frankfurt hat.

Zudem ist Helinet in Liquidation (seit dem 11.05.2022). Ich würde mir an deiner Stelle über einen alternativen Internetanbieter gedanken machen. Das Internet kann von heute auf morgen wegen nicht getätigter Zahlungen abgestellt werden. Rechne spätestens Mitte Juli damit. 30 Tage Zahlungsziel + eine kurze, vielleicht 2 wöchige Gnadenfrist.

Daher habe ich nicht nur wegen der abendlichen Performanceeinbrüche sondern auch wegen drohendem Komplettausfall seit Februar parallel eine Mobilfunkflat ohne Drossel am Laufen. Die liefert immerhin fast immer mindestens 250 MBit/s Download und 50 MBit/s Upload. Im Peak sogar über 300 MBit/s Download. Ping ist natürlich bei LTE nicht besonders. Ca. 30-60 ms :D.

Leider hat Helinet auf der Glasfaser ein staatlich gefördertes Monopol. Die wird man also dort nicht los. Leider.
Mich regt der Laden schon seit Jahren auf. Der "Service" ist bekanntlich unter aller ... .

Ich hoffe dass die endlich pleite gehen und ein ordentlicher Anbieter wie Telekom kommt und ich endlich 1 GBit/s für normale ca. 80 Euro/Monat statt 199,95 Euro/Monat bei Helinet (die sowie so nur zum winzigen Bruchteil ankämen) buchen kann.

Ich denke aber es wird eher auf Deutsche Glasfaser hinauslaufen, denn die Telekom wird an so einem kleinen Anbieter null Interesse haben. Da erwarte ich sogar noch Schlimmeres als bei Helinet. Am Abend eher einstellige MBit/s Werte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hört sich ja nicht gut an. Also von meinen 100 Mbit kommen sehr solide 89 Down / 48 Up, Latenz 12ms (Frankfurt) an, egal zu welcher Tageszeit. Reicht auch, um auf mehreren Geräten Videos zu streamen, zu spielen etc.

Ich hätte ja erwartet, dass Internet hinter Strom/Gas zur Grundversorgung gehört und dass auch bei einer Insolvenz unterbrechungsfrei weiter Internet da ist bis man halt ein neues Angebot bekommt / ein anderer den aktuellen Stand weiter führt wie gehabt.

Ich fand die Tarife auch recht teuer, aber wenn man mal ehrlich ist, hat man dafür ja auch den Glasfaseranschluss bekommen. Inzwischen habe ich TV und Telefon dort gekündigt und dadurch einen Tarif bekommen, den es offiziell gar nicht gibt - 10€ /Monat für 100 Mbit. Das ist dann eher so ziemlich der günstigste Tarif, den es gibt.

Aus Interesse: bei welchem Anwendungsfall kann man mit 400 Mbit was anfangen?
 
Venyo schrieb:
Das hört sich ja nicht gut an.
Entspricht auch nicht ganz der Wahrheit, siehe: HeLi NET wird von Grund auf saniert
Venyo schrieb:
dass auch bei einer Insolvenz unterbrechungsfrei weiter Internet da ist
Es handelt sich ja offenbar um Insolvenz in Eigenverwaltung (was gar nicht möglich sein sollte, wenn keine realistische Chance auf erfolgreiche Sanierung des Unternehmens bestünde).
Venyo schrieb:
bei welchem Anwendungsfall kann man mit 400 Mbit was anfangen?
Laut dem Flyer unseres Glasfaseranbieters kann man damit "Streamen bis der Arzt kommt". 😂
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Venyo
@Venyo

Deine Werte hören sich nach Vectoring VDSL 100 an. Der Upload ist vermutlich falsch gemessen. Der liegt normalerweise bei maximal 40 MBit/s netto.


Helinet hat bis auf ein paar weiße Flecken im Hammer Randbereich und einem Outdoor-DSLAM in Nordbögge, keine eigenen Outdoor-DSLAMs für VDSL. Die im Hammer Randbereich sind sogar nur per 400 MBit/s Richtfunk angebunden.

Die Outdoor-DSLAMs im Hammer Randbereich sind seit dem staatlich geförderten Glasfaser obsolet. Eigentlich dürften da keine Kunden mehr dran hängen.

In anderen Gebieten wird VDSL von Helinet per Telekom Bitstream bereitgestellt. Steht bei dir überhaupt HeLi Net als Anbieter bei z.B speedtest.net? Bei Easybell stand trotz Telekom Outdoor-DSLAM trotzdem Easybell.

Wie dem auch sei. Ich vermute dass bei VDSL Bitstream ein anderer Zugang zum Internet genutzt wird als bei Glasfaser. Daher gelten da vermutlich die "Glasfaserverhältnisse" mit dem Zugangspunkt ftth-dyn-88-208-XXX-XXX.heliweb.de nicht. Kannst du selber bei z.B. cmd mit dem Befehl tracert 8.8.8.8 z.B. nachprüfen.

Außerdem hat ein Stream/Download bei Helinet, zumindestens außerhalb von Stoßzeiten maximal 114 MBit/s.
Um 400 MBit/s zu erreichen müssen je nach Server 4-6 Streams/Downloads gleichzeitig genutzt werden.
Das ist in der Praxis nur bei einigen Downloads umsetzbar. Finde dieses Trafficshaping alleine bereits sehr dreist. Als Mindestbandbreite sind 360 MBit/s, normal 380 MBit/s und maximal 400 MBit/s angegeben :D.

Wofür kann man 400 MBit/s nutzen? Für Downloads und Uploads. Ich kann auch 10 GBit/s noch sinnvoll nutzen. Es kann nie schnell genug gehen.

Wenn du in einem Telekomgebiet wohnst verstehe ich sowie so nicht warum du auf Helinet zurückgreifst. Ja, der Preis von 10 Euro ist natürlich verlockend. Obwohl ich mir das gar nich vorstellen kann.

Denn alleine die Vorleistungsgebühren an Telekom übersteigen 10 Euro/Monat massiv. Das wäre für Helinet ein Verlustgeschäft.

Bei Vertragsmittlern bei Telekom bekommt man auch günstig VDSL für 20 - 30 Euro/Monat. Bevor ich bei so einem Laden wie HeLi Net Kunde wäre würde ich auch 20 Euro/Monat mehr bezahlen. Alleine die Störung, die Minderleistung und der pampige, inkompetente "Support" gehen gar nicht.

Ich bin da nur weil die hier ein kabelgebundenes Monopol haben. Es gibt von Telekom nicht mal DSL 384.

@0-8-15 User

Das ist für mich eine Mogelpackung. Am 02.05.22 wurde das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Dortmund gestartet. Am 11.05.22 erfolgte die Liquidation:

11.05.2022

HRA 1881: HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG, Hamm, Hafenstraße 80 - 82, 59067 Hamm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (259 IN 4/22) vom 01.05.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eigenverwaltung ist angeordnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Von einer Liquidation in Eigenverwaltung habe ich noch nichts gehört.

Außerdem mussten alle Gesellschafter der Auflösung der Gesellschaft zugestimmt haben. Die haben keine Lust mehr jedes Jahr teilweise bis zu 1.X Mio. Euro Schulden auszugleichen.

Der Laden wird also bald gegen die Wand fahren. Liquidation bedeutet nämlich, dass die keine Kohle mehr haben und die Betriebsmittel u.a. verscherbelt werden müssen, um die Gläubiger zu bedienen.

Das am 02.05.22 eröffnete Insolvenzverfahren hört sich sowie schon nicht nach Eigenverwaltung an, auch wenn dort steht:

"Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 4/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1881 eingetragenen HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG, Hafenstraße 80 - 82, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2781 eingetragene HeLi NET Verwaltung GmbH, Hafenstraße 80-82, 59067 Hamm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Vollert, geschäftsansässig ebenda,


wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.05.2022, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.02.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 01.02.2022 bei Gericht eingegangen.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund , Tel. Nr.0231/589600 , Fax Nr. 023158960100.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.06.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.

Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Dortmund, Steinstraße 39, 44147 Dortmund, vertreten durch die Mitarbeiterin Roswitha Thoms und ersatzweise den Mitarbeiter Armin Albrecht
2. Mark Jäger, Kurt-Tucholsky-Straße 79, 59192 Bergkamen
3. Stefan Kipke, Schillerstraße 7, 59065 Hamm.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 26.07.2022, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

  • die Person des Sachwalters,
  • die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
  • die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
  • Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
  • die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
  • die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
  • die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
  • die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
  • die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
  • die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
  • und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.07.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
259 IN 4/22
Dortmund, 01.05.2022 "
 
Zuletzt bearbeitet:
@jons834 , ich versteh gerade nicht, warum du so viel mutmaßt. Dass ich Glasfaser habe ist Fakt. Ich habe kein VDSL. Ich habe den Glasfasertarif Platinum 100/50 (ohne TV ohne Telefon), keine Ahnung warum du allein wegen des Speed meinst, per Ferndiagnose völlig aus der Luft gegriffene Fehlschlüsse zu ziehen. tracert geht über den o.g. Glasfaser-Zugangspunkt. Ebenfalls keine Ahnung, warum du meinst ich würde in einem Telekom-Gebiet wohnen, ich habe doch gesagt, dass Glasfaser bei uns bis ins Haus verlegt wurde (von Helinet, deswegen war ich zwar auch nicht amused über die zunächst hochpreisigen Tarife, aber das wurde von "Glasfaser im Haus haben" aufgewogen). Ebenfalls keine Ahnung, warum du dir die 10€ nicht vorstellen kannst, warum sollte ich lügen? Hier ein Screenshot aus der Rechnung:
1654083308554.png

Ich denke auch nicht, dass das gewollt ist, aber solange ich den Tarif haben kann, werde ich nicht wechseln.

Ich würde dir eine andere Einstellung empfehlen. Wild aus der Luft gegriffen Dinge zu vermuten, weil sie nur dann ins eigene Weltbild passen ist zwar groß in Mode, aber trotzdem falsch.
 
Weil normalerweise die Bandbreite bei Helinet Glasfaser symmetrisch ist, dachte ich es sei VDSL ;).

Auch dein merkwürdiger Pl@tinum 100 MBit/s Tarif, der normalerweise das 5-fache kostet.

Wild aus der Luft gegriffen ist das nicht, denn anhand der Informationen die du genannt hast war meine Annahme sehr realistisch.

Wenn dein Glasfaser über den gleichen Zugangspunkt geht, mache mal abends zwischen 19 und 0 Uhr ein paar Speedtests. Am besten mit der Desktop App oder dem Webseitentest der Bundesnetzagentur oder zum Clouviderserver in Frankfurt per speedtest.net.

Keine Ahnung warum Helinet dir so einen günstigen Tarif anbietet. Normalerweise sind die nicht so günstig. Ich bezahle ~50 Euro/Monat und selbst der 200 MBit/s Tarif ohne Telefonflat kostet ~40 Euro/Monat.

Du kannst froh sein, dass die wohl bald keine Nachforderungen mehr stellen werden (können), wenn ihnen der Fehler auffallen sollte :D.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Sorry, mein Fehler" scheint einfach bei manchen aus dem Wortschatz gestrichen zu sein. Anhand aller Informationen, die ich genannt habe, war deine Annahme völlig aus der Luft gegriffen, weil du viele meiner Informationen schlicht ignoriert hast.
 
Ist für uns beide irrelevant, also lass uns zurück zum Thema kommen. Ich bin nur auf diesen Thread gestoßen, weil ich Helinet gegoogelt habe. Da dachte ich mir ich bin so nett und informiere dich über eine eventuelle Abschaltung in naher Zukunft.

Bezüglich deines Threadanliegens. Ich habe eine 5590, vielleicht auch etwas für dich. Mit der und AVM Repeatern kannst du dann deine Etagen meshen. Damit sollte dein Problem gelöst sein. Selbstverständlich kannst du auch jedes andere Meshsystem verwenden.

Abgesehen davon verursacht die Helinet ONT einen langsameren Seitenaufbau. Alleine deswegen empfehlenswert eine Fritz!Box mit SFP-Modul zu verwenden.

Da das von Helinet beauftragte Unternehmen für Installation des ONT den Glasfaser APL (oder wall mounted fiber optic termination box) abgesperrt hat brauchst du eine SC/PC Kuppelung und ein Patchkabel von SC/PC auf SC/APC mit 9/125 µm Singlemode. Am besten noch ein Tool fürs Reinigen der Stecker und Buchsen (der Kuppelung und vom SFP Modul). Aber ist eigentlich auch egal. Die SC/APC Buchsen wurden vor dem Einstecken des Servicetechnikers auch nicht gereinigt. Bei mir waren nicht mal Staubschutzkappen drauf. Ist zwar nicht professionell, aber für den 1 GBit/s Link wird es vermutlich reichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Venyo schrieb:
Aus Interesse: bei welchem Anwendungsfall kann man mit 400 Mbit was anfangen?
Für den wo dir die Zeitersparnis den Aufpreis wert ist.

Das muss jeder für sich entscheiden, allerdings ist eine "dickere" Leitung umso interessanter je mehr Nutzer diese Verwenden. Ein Patch für ein Spiel kann heute auch mal 70 oder mehr GB klein sein, Homeoffice oder Homeschooling, (mehrfaches) Videostreaming, Upload in die Cloud und am Besten noch alles parallel kann bei einer (zu) kleinen Leitung zumindest nervig sein.
 
Normalerweise sollten bei Glasfaser 1 GBit/s (zumindestens beim Download) Standard sein.
Natürlich macht das nur bei ordentlichen Anbietern Sinn. Nicht bei Helinet :D

Am Anfang hatten die vergessen die Drossel reinzumachen. Da hatte man bis zu 936 MBit/s. Aber ohne x Streams nur 50-70 MByte/s (400-560 MBit/s). Helinet will dafür 199.95 Euro/Monat. Für eine Leistung die sich entweder auf 400 MBit/s Niveau oder kaum drüber bewegt. Bei meinen 400 MBit/s habe ich ohne x gleichzeitige Downloads bestenfalls auch nur ~114 MBit/s :D.

Ramschanbieter und Tarife mit hohen Bandbreiten funktioniert leider nicht praktikabel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben