BaseUser
Ensign
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- Feb. 2005
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Hallo Zusammen,
ich habe bei einem Versandhändler Ware bestellt, welche anscheinend mit GLS versendet wird.
Diese Ware wurde nun von GLS freundlicherweise in einem Paketshop abgeliefert, welcher 8 Kilometer entfernt von der eigentlichen Zustelladresse liegt. Auf Anfrage erhielt ich folgende E-Mail:
DAS sehe ich etwas anders.
Meine Frage hierzu: Bin ich verpflichtet das Paket in einem 8 Kilometer entfernten "Paketshop" (ist ein Handyladen) abzuholen?
Der Grund, warum ich Ware über das Internet bestelle, ist die Anlieferung zu mir nach hause - bei 8 Kilometern kann ich die Sachen auch selber holen...
Natürlich werde ich ich die Angelegenheit noch mit dem Händler versuchen zu klären, aber dennoch würde mich die rechtliche Lage interessieren - es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte!
Im übrigen habe ich auch schon im Internet etwas nachgesehen: Bei GLS scheint es Gang und Gebe zu sein, Pakete nicht "direkt" anliefern zu wollen:
http://railomotive.com/2009/11/wie-sich-gls-eine-paketzustellung-vorstellt/
Wie gesagt, werde ich versuchen die Situation mit dem Versender freundlich zu klären, würde mich aber trotzdem für die rechtliche Lage interessieren.
Grüße
Base User
Hihi... der Thread ist auch interessant...
http://de.reclabox.com/beschwerde/8...-gls-paket-shop-und-nicht-an-die-soll-adresse
ich habe bei einem Versandhändler Ware bestellt, welche anscheinend mit GLS versendet wird.
Diese Ware wurde nun von GLS freundlicherweise in einem Paketshop abgeliefert, welcher 8 Kilometer entfernt von der eigentlichen Zustelladresse liegt. Auf Anfrage erhielt ich folgende E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihrem Absender gewählte Versandart enthält keine besonderen Zustelloptionen, daher darf der Fahrer bei einem erfolglosen Zustellversuch Ihr Paket alternativ zustellen. Ihr Paket wurde bei
<Adresse entfernt>
hinterlegt. Da nun die Zustellung für uns erfolgreich ausgeführt wurde, können wir Ihnen ausschließlich die Möglichkeit der dortigen Abholung Ihrerseits oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person anbieten. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Für Rückfragen mailen Sie bitte die Ticketnummer aus dem Betreff über Ihre Antwortfunktion (wenn möglich gerne mit Protokoll).
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen konnten.
[...]nun die Zustellung für uns erfolgreich ausgeführt wurde[...]
DAS sehe ich etwas anders.
Meine Frage hierzu: Bin ich verpflichtet das Paket in einem 8 Kilometer entfernten "Paketshop" (ist ein Handyladen) abzuholen?
Der Grund, warum ich Ware über das Internet bestelle, ist die Anlieferung zu mir nach hause - bei 8 Kilometern kann ich die Sachen auch selber holen...
Natürlich werde ich ich die Angelegenheit noch mit dem Händler versuchen zu klären, aber dennoch würde mich die rechtliche Lage interessieren - es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte!
Im übrigen habe ich auch schon im Internet etwas nachgesehen: Bei GLS scheint es Gang und Gebe zu sein, Pakete nicht "direkt" anliefern zu wollen:
http://railomotive.com/2009/11/wie-sich-gls-eine-paketzustellung-vorstellt/
Wie gesagt, werde ich versuchen die Situation mit dem Versender freundlich zu klären, würde mich aber trotzdem für die rechtliche Lage interessieren.
Grüße
Base User
Ergänzung ()
Hihi... der Thread ist auch interessant...
http://de.reclabox.com/beschwerde/8...-gls-paket-shop-und-nicht-an-die-soll-adresse