Hallo zusammen 
Mal eine kleine Rechtsfrage, fiktiv geschrieben natürlich
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Unternehmen A lässt bei Agentur B eine Broschüre erstellen und drucken. Die Agentur erstellt das Layout und setzt Lizenzfreie Bilder ein, der Druck findet ebenfalls über die Agentur statt. Die Gestaltungskosten werden natürlich dem Unternehmen durch die Agentur (neben den Druckkosten) in Rechnung gestellt.
Hat Unternehmen A nun das Recht die offenen Dateien (also die gesamte Broschüre) kostenfrei anzufordern um damit z.B. zu einer anderen Agentur gehen zu können? Es wurden keine speziellen Abmachungen getroffen (Verträge o.ä.), nur eine Rechnung existiert.
Mittlerweile hat Agentur B auch Insolvenz angemeldet.
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Was sagt ihr dazu?
Ich würde sagen dass das Unternehmen kostenfrei die offenen Dateien anfordern kann denn in der Rechnung wurde die Gestaltung ja bezahlt.
Mal eine kleine Rechtsfrage, fiktiv geschrieben natürlich
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Unternehmen A lässt bei Agentur B eine Broschüre erstellen und drucken. Die Agentur erstellt das Layout und setzt Lizenzfreie Bilder ein, der Druck findet ebenfalls über die Agentur statt. Die Gestaltungskosten werden natürlich dem Unternehmen durch die Agentur (neben den Druckkosten) in Rechnung gestellt.
Hat Unternehmen A nun das Recht die offenen Dateien (also die gesamte Broschüre) kostenfrei anzufordern um damit z.B. zu einer anderen Agentur gehen zu können? Es wurden keine speziellen Abmachungen getroffen (Verträge o.ä.), nur eine Rechnung existiert.
Mittlerweile hat Agentur B auch Insolvenz angemeldet.
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Was sagt ihr dazu?
Ich würde sagen dass das Unternehmen kostenfrei die offenen Dateien anfordern kann denn in der Rechnung wurde die Gestaltung ja bezahlt.
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