Grafikkarte: Kundenretoure wohl bekommen, behalten/Preisnachlass fordern?

Einfallslos2023

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Guten Abend.
Hier wurde eine GPU geordert, Neuware, was dann ankam sah eher nach schon einmal gefahren aus, Widerrufsrecht sei dank.
Laufen tut sie dann erst einmal, man hat es ihr aber direkt angesehen, von Verpackung über Schutzfolie bis zum Polster.
Anbei einige Bilder
Würdet ihr euch da einen Kopf machen wenn sie läuft?
Und wenn nicht einen Preisnachlass fordern?
Als B Ware wäre sie im Shop 20 Euro billiger gewesen.
Oder sogar sagen auch wenn sie läuft, wer weiß ob sie der Vortester schon mal overclocked hat oder wie man das nennt und auf alle Fälle zurück?
 

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Solange sie funktioniert würde ich mich nicht verrückt machen. Garantie und Gewährleistung hast du auch wie bisher. Würde sie halt ausgiebig testen um zu schauen ob es nicht ein Mängel gibt.
Ob es Rabatt gibt!? Probiere es aus.
 
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Auch benutze Ware darf als Neuware verkauft werden, solange sie ordnungsgemäß funktioniert, sie keine Schäden hat und die Verpackung unbeschädigt ist, daher denke ich, wenn Du überhaupt Rabat bekommst, dann nur aus reiner Güte vom Händler (rein Rechtlich muss er es aber nicht machen [wobei ich natürlich nur die Bilder beurteilen kann]).
 
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Ja und die Wahrscheinlichkeit dass sie einer wie ne CPU dreifach bestellt und die behalten hat die am meisten mitmacht und die hier schon Mal "gesprochen" wurde was ihr dann zum Verhängnis wird wäre bisschen hypochondrisch ne?
 
Einfallslos2023 schrieb:
Würdet ihr euch da einen Kopf machen wenn sie läuft?
nein, warum auch?

Einfallslos2023 schrieb:
Und wenn nicht einen Preisnachlass fordern?
kannst du probieren, wird sich aber wahrscheinlich niemand drauf einlassen.
rein "rechtlich" ist das trotzdem Neuware, selbst wenn sie schonmal genutzt wurde. Wobei mir das nicht danach aussieht, ausgepackt ja.

Einfallslos2023 schrieb:
Als B Ware wäre sie im Shop 20 Euro billiger gewesen.
dann darf sie aber "optische Mängel" haben, die die Funktion nicht beeinträchtigen, also z.B. Kratzer.
 
Ich bin bei sowas auch empfindlich und würde es aus den von dir genannten Gründen zurückgehen lassen. Du weißt nie, ob die Karte nicht schonmal gelaufen ist und unter welchen Umständen. Garantie hin oder her, aber bei Elektrobauteilen egal welcher Art würde ich immer auf unversehrte Verpackungssiegel bestehen.
 
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Zwirbelkatz schrieb:
Welche hast du denn erworben?

Hat sie Spulenfiepen? Das könnte ein Grund für eine Rückgabe gewesen sein.
Da ist was dran. Braucht es da 100e FPS für?
Abgeriegelt auf 60 nicht und ungedrosselt heulen die Lüfter mit 2700rpm da hört man kaum noch Spulen denke ich.
Asus rx6600 dual.
Ergänzung ()

Boimler schrieb:
Ich bin bei sowas auch empfindlich und würde es aus den von dir genannten Gründen zurückgehen lassen. Du weißt nie, ob die Karte nicht schonmal gelaufen ist und unter welchen Umständen. Garantie hin oder her, aber bei Elektrobauteilen egal welcher Art würde ich immer auf unversehrte Verpackungssiegel bestehen.
Ja die gelöste Folie sieht halt so aus als wäre sie Mal mit Folie eingebaut gewesen und dabei eben an der einen Kante schon gelöst.
Sonst klebt die ja ganz gut.
 
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Check auf jeden Fall die Garantie unter https://www.asus.com/de/support/warranty-status-inquiry/

Wenn die Karte soweit in Ordnung und zu deiner Zufriedenheit ist, würde ich den Preisnachlass anfragen/einfordern und dabei auch durchaus durchblicken lassen, dass du sie sonst zurück schickst (ob du das dann im Endeffekt auch wirklich machst oder nicht kannst du immer noch entscheiden).
Alleine durch den gesparten Rückversand und Verwaltungsaufwand sollte das dem Shop die 20€ wert sein.


pcblizzard schrieb:
Auch benutze Ware darf als Neuware verkauft werden, solange sie ordnungsgemäß funktioniert, sie keine Schäden hat und die Verpackung unbeschädigt ist, daher denke ich, wenn Du überhaupt Rabat bekommst, dann nur aus reiner Güte vom Händler (rein Rechtlich muss er es aber nicht machen [wobei ich natürlich nur die Bilder beurteilen kann]).
Mit der Rechtsprechung gilt, dass Sachen dann gebraucht sind, wenn sie vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurden und deshalb mit einem höheren Sachmängelrisiko behaftet sind (OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014, Az.: 4 U 102/13).

Wenn ein Artikel als „neu“ deklariert wird, ist aus Sicht eines durchschnittlich informierten und verständigen Kunden davon auszugehen, dass der Artikel fabrikneu ist. Als fabrikneu kann eine Ware jedoch nur gelten, wenn sie noch nicht benutzt worden ist, durch Lagerung keinen Schaden erlitten hat und nach wie vor in der gleichen Ausführung hergestellt wird (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.04.2014, Az.: 1 U 11/13). Auf den Zustand der Verpackung kommt es dabei nicht primär an.

=> Sobald die Karte in einem PCIe-Slot gesteckt hat, ist sie nach diesen Definitionen nicht mehr neu
 
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es wird allerhöchste zeit, dass man diese rücksenderei gesetzlich einschränkt.
 
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highwind01 schrieb:
=> Sobald die Karte in einem PCIe-Slot gesteckt hat, ist sie nach dieser Definition nicht mehr neu
naja, das hat der Hersteller auch zum testen. Dann würde es faktisch überhaupt keinen Neuwaren geben
 
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Ich würde auf jeden Fall auf mein Recht bestehen und Preisnachlass fordern. Geöffnet und ausgepackt ist nicht mehr neu und dafür habe ich auch bezahlt. Weiß nicht warum es andere so locker sehen.
 
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chris12 schrieb:
es wird allerhöchste zeit, dass man diese rücksenderei gesetzlich einschränkt.
Hier geht's ja nicht um Modeartikel, die in drei verschiedenen Größen gekauft wurden, um sie im Anschluss zurückzusenden und wo die Rücksendung mit Vorsatz geschieht. Ein offensichtlich gebrauchter Artikel, der als Neuware verkauft wird, darf zurückgegeben werden.
 
Kazuya91 schrieb:
Geöffnet und ausgepackt ist nicht mehr neu und dafür habe ich auch bezahlt.
nein, das ist falsch!
 
@Mickey Mouse
Nach deiner Ansicht ist es falsch. Nach meiner Ansicht nach nicht.
 
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Boimler schrieb:
Hier geht's ja nicht um Modeartikel, die in drei verschiedenen Größen gekauft wurden, um sie im Anschluss zurückzusenden und wo die Rücksendung mit Vorsatz geschieht. Ein offensichtlich gebrauchter Artikel, der als Neuware verkauft wird, darf zurückgegeben werden.
Glaube mir, ich habe schon ein paar Mal von Usern gelesen (einmal auch hier), die sich 3-4 exakt die gleichen CPU-Modelle bestellt und diese Übertaktet haben. Die, die sich am besten Übertakten ließ, wurde behalten, die anderen 2-3 wurden einfach zurückgeschickt.
 
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Einfallslos2023 schrieb:
und ungedrosselt heulen die Lüfter mit 2700rpm da hört man kaum noch Spulen denke ich.
Die solltest du auf jeden Fall drosseln. Die 6600 gibt ja fast "nix" an Wärme ab.
Wäre zumindest das erste was ich machen würde :D
Mit Spulenfiepen muss man leider leben.
 
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highwind01 schrieb:
=> Sobald die Karte in einem PCIe-Slot gesteckt hat, ist sie nach diesen Definitionen nicht mehr neu
Du musst die Urteile und vorallem auch die Sachverhalte auch richtig lesen.

highwind01 schrieb:
Mit der Rechtsprechung gilt, dass Sachen dann gebraucht sind, wenn sie vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurden und deshalb mit einem höheren Sachmängelrisiko behaftet sind (OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014, Az.: 4 U 102/13).
1. Ging es hierbei darum, dass der Händler bei "B-Ware" die Gewährleistung um 1 Jahr reduzieren wollte, was er nur darf, wenn sich der Artikel um Gebrauchtware handelt. Mit dem hier vorliegenden Fall hat dein zitierter Fall also erstmal nichts zu tun.
2. Selbst wenn es was mit dem hier vorliegenden Fall was zu tun hätte, ist das Zuführen der gewöhnlichen Verwendung eine Voraussetzung dafür, dass es sich um Gebrauchtware handelt - keine Äquivalenz.

highwind01 schrieb:
Wenn ein Artikel als „neu“ deklariert wird, ist aus Sicht eines durchschnittlich informierten und verständigen Kunden davon auszugehen, dass der Artikel fabrikneu ist. Als fabrikneu kann eine Ware jedoch nur gelten, wenn sie noch nicht benutzt worden ist, durch Lagerung keinen Schaden erlitten hat und nach wie vor in der gleichen Ausführung hergestellt wird (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.04.2014, Az.: 1 U 11/13). Auf den Zustand der Verpackung kommt es dabei nicht primär an.
"Zur irreführenden Werbung mit als "neu" angebotenen Kugellagern, die tatsächlich vor mehr als 20 Jahren hergestellt und zwischenzeitlich unter unbekannten Bedingungen gelagert wurden."
https://openjur.de/u/705413.html

Bei dem "fabrikneu" geht es offensichtlich nicht darum, dass sie schonmal aus der Verpackung genommen wurden :rolleyes:

Deine Urteile belegen deine Aussage in keinster Weise.

Edit:
Hier mal was was näher an dem dranliegt, was du widerlegen wolltest:
https://openjur.de/u/321711.html
Urteilsbegründung schrieb:
Grundsätzlich wird die Eigenschaft eines Kaufgegenstandes als „neu“ nicht dadurch aufgehoben, dass er von einem potentiellen Käufer eingehend studiert wird, was bei technischen Geräten auch einen Test der vorhandenen Funktionen einschließt. Die rein abstrakte Befürchtung des Klägers, das Telefon könne dadurch z.B. einen Virusbefall o.ä. erlitten haben, ist insoweit unerheblich. Wie sich etwa auch aus dem § 357 Abs. 3 BGB Rechnung tragenden Mustertext der Belehrung in Anlage 2 der BGB-Informationspflichten-Verordnung 14 ergibt, ist mit „Ingebrauchnahme“ nicht schon die bloße Überprüfung eines Gegenstandes im Rahmen der Kaufentscheidung gemeint, sondern erst dessen eigentumsgleiche Nutzung durch den Käufer. Allein aus der Eingabe der Daten kann aber nicht geschlussfolgert werden, dass der Gegenstand tatsächlich in Gebrauch genommen worden ist, zumal der Kläger nicht dargetan hat, dass eine sinnvolle Prüfung der hier fraglichen Funktionen ohne entsprechende Dateneingabe möglich gewesen wäre, oder sonstige Auffälligkeiten etwa Kratzer o.ä. vorhanden waren.
 
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Ja irgendwie hat der frame lock nicht gegriffen und obwohl in Games immer die 60 da stand ist die Karte gerannt. Gerade so Games mit unreal engine in cutscenes teils lauter als im Game. Habe dann in Adrenalin 60 gesetzt und seitdem greift es und bei 2000rpm ist Schluss und noch Ruhe
Ergänzung ()

Kazuya91 schrieb:
@Mickey Mouse
Nach deiner Ansicht ist es falsch. Nach meiner Ansicht nach nicht.
Er hat schon recht. Auspacken drehen und wenden wie im Laden etc.
Aber die Folie schon ab an einer Seite und nicht mehr klebend weil vom Lüfter wohl schon Staub drunter gepustet ist halt mehr als angeschaut wie im Laden ne.
OK ist auch spät.
Danke euch für die Ansichten bisher und bin weg für heute Abend.
 
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