Grafikwebseite

iiiPlayer

Lt. Commander
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Mai 2011
Beiträge
1.201
Hi,

ich habe schon länger eine Homepage auf der ich meine Bilder präsentiere. Nun will ich dort auch meine "Grafikerdienste" anbieten.
Ein Gewerbe muss ich ja nicht anmelden, da es eine freiberufliche Tätigkeit ist.

Sonstige Infos: Ich bin volljährig und Schüler/Student.

Muss ich irgendetwas beachten?
Irgend eine besondere Angabe im Impressum? Oder irgendwo irgendwas anmelden?

Danke für eure Hilfe :)


Gruß,

iiiPlayer
 
iiiPlayer schrieb:
Ein Gewerbe muss ich ja nicht anmelden, da es eine freiberufliche Tätigkeit ist.
Da wäre ich vorsichtig....
Auf jeden Fall musst du dich beim Finanzamt melden und eine freiberufliche Tätigkeit beantragen. Vor 10 Jahren waren Programmierer, Webdesigner und Grafiker noch durchweg Freiberufler, in den letzten paar Jahren ist die Haltung da aber ziemlich gekippt. Kann durchaus sein, dass dir dein Sachbearbeiter beim Finanzamt eiskalt sagt: Is nich, das isn Gewerbe.

Muss ich irgendetwas beachten?
Irgend eine besondere Angabe im Impressum? Oder irgendwo irgendwas anmelden?
In erster Linie: Das Impressum muss halt korrekt sein. Wenn du nur eine reguläre Steuernummer hast, dann muss die soweit ich weiß nicht mit rein. Wenn du eine USt-ID hast, dann MUSS sie hingegen rein.

Sollte das Finanzamt sagen, dass du doch ein Gewerbe führen musst, dann muss halt noch der ganze Register-Kram mit rein.
 
Mach es auf Honorarbasis - solange du eine gewisse jährliche Grenzen nicht überschreitest, ist das dann dein Kaffee.
In Österreich darfst du als Privatperson bis zu einer jährlichen Summe von 730€ Honorarnoten ausstellen. (ohne steuerrechtliche Konsequenzen)

(PS: Da du als Privatperson keiner Aufzeichnungspflicht unterliegst, wird es sehr schwierig werden, dir ein eventuelles steuerrechtliches Vergehen anzuhängen)

Das soll kein Aufruf zum Steuerbetrug sein!!
 
Deutsches Recht unterscheidet sich massiv vom österreichischen. Hier ist nix mit Honorar. Es gibt durchaus Tätigkeiten auf Honorarbasis, aber auch die müssen korrekt beim Finanzamt angemeldet werden. Außerdem gibt es eine relativ enge Auswahl an Tätigkeiten, die man per Honorar abrechnen kann. Dazu gehören z.B. Anwälte, Ärzte oder Lehrkräfte. Soweit ich weiß gehören Grafiker hier NICHT dazu.

Und was die Aufzeichnungen angeht: Du zeichnest es evtl. nicht auf, wohl aber dein Gegenüber. Wenn ich z.B. für einen Verein mal wieder Kleinkrams an der Webseite mache, dann erhält der Verein eine Rechnung nebst Quittung über erfolgte Barzahlungen. Der Verein wird aber alle seine Ausgaben angeben, dementsprechend weiß das Finanzamt, was du eingenommen hast.
 
So lange du unter dem Grundfreibetrag bleibst musst du tatsächlich nichts versteuern, das hat aber nichts damit zu tun, dass du deine Tätigkeit beim FA anmelden musst.
Anders sieht es mit den Grenzen für Kindergeld und der Krankenkasse aus, wenn du noch bei deinen Eltern mitversichert bist. Diese Grenzen liegen unter dem Grundfreibetrag. Wenn du nicht aufpasst kann es also passieren, dass du über die Kindergeldgrenze kommst. Dann werden die Gezahlten Beträge rückwirkend für das Jahr wieder zurückgefordert. Aupassen also ;-)
 
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