Grundwehrdienst anrechnen Öffentlicher Dienst

rakisho

Lt. Junior Grade
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Servus Zusammen,
kurz und knapp:

Ich habe im Jahr 2010 meinen Grundwehrdienst absolviert, damals noch verpflichtend - habe dann einige Jahre meine Berufsausbildung gemacht und gearbeitet - jetzt Anfang des nächsten Monat wechsel ich in den öffentlichen Dienst.

Können diese 9 Monate Grundwehrdienst noch als Beschäftigungszeit angerechnet werden?
Meines Wissens nach geht das nicht, da solche Zeiten nur angerechnet werden können wenn man direkt nach dem Wehrdienst in den öffentlichen Dienst wechselt, bzw. der Zeitraum von einem Jahr(?) lange überschritten ist.

Ich hänge mich jetzt an den 9 Monaten nicht auf, aber es wäre trotzdem interessant zu wissen.

Vielleicht kann mir ja der eine oder andere weiterhelfen, vielen Dank und Grüße:
Rakisho
 
Warum und wieso sollte dies wichtig sein?

Du wirst dich doch auf deine neue Stelle mit einer Gehaltsangabe beworben haben ... Jahresbrutto. Wo dies dann tariflich eingegliedert wird und wie viel Berufsjahre da schon angerechnet sind, ist doch egal.

Ansonsten kann dir dies sicher dein zukünftiger Arbeitgeber beantworten, auch der öffentliche Dienst sollte sowas wie eine Personalabteilung haben. Frag doch mal nach! Die beißen nicht. ;)
 
Nein, können nicht angerechnet werden, ausbildungzeiten sind keine Arbeitszeiten. Wenn Du nach deiner Ausbildung, 1 Jahr gearbeitet hast, kannst Du ein Jahr anrechnen lassen, z.B. auf die Beamtung auf Probe oder auf die Erfahrungsstufen.
 

Wehrdienst und Grundwehrdienst ist ein Unterschied.

Und es kann angerechnet werden, auf die Erfahrungsstufen. Wenn es für die Tätigkeit nützlich ist.

Für die Bundeswehr als SaZ wurde mir der GWD (natürlich) und auch die Ausbildung als Mechatroniker für die Berechnugn der Erfahrungsstufe angrechnet plus die Berufstätigkeit.

Ebenso bei einem Klassenkameraden damit der als technischer Beamter mit einer höheren Erfahrungsstufe starten konnte, hier ebenso 9 Monate GWD, 3,5 Jahre Ausbildung und noch Meister.


Ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Beim Finanzamt kann man sich mit dem GWD sogar entscheiden ob man 9 Monate früher BaL wird oder eben auf die Erfahrungsstufen.
 
Gracias schon einmal für die Antworten. Ich werde mich natürlich auch noch an die Personalabteilung wenden.

Merci!
 
Aus meiner Sicht sollte die Anrechnung egal sein. Man bewirbt sich mit Jahresbrutto und die Personalabteilung gibt einen dann so viele Berufsjahre, dass Jahresbrutto und Berufsjahre übereinstimmen.

Wurde z.B. mit 10 Berufsjahren eingestuft wg. meines Gehalts, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt erst 5 Berufsjahre tatsächlich geleistet hab. Bin dann nach 1 Berufsjahr dann auch in Jahr 11 gerutscht ... obwohl dies effektiv erst Jahr 6 war.
 
Wäre mir neu das der ÖD nach Jahresbrutto geht, aber gut das mag es vllt geben.
 
@steveo86

Ich hab nicht beim ÖD gearbeitet. Aber auch dort bewirbt man sich auf eine Stelle mit der Angabe Jahresbrutto, oder nicht?

Wenn man also 45k in der Bewerbung nennt, dann lässt man sich doch nicht mit 30k abspeisen, "weil es die Tariftabelle nicht hergibt". Oder?
 
So läuft das im ÖD nicht. Üblicherweise wird die Entgeldgruppe für die ausgeschriebene Stelle in der Bewerbung genannt. Dabei gibt es keinen Verhandlungsspielraum seitens des Bewerbers, da die Entgeldgruppe durch Art und Umfang der Tätigkeit festgelegt ist. Bei einigen Ausschreibungen gibt es die Klausel "bis zu Entgeldgruppe X". Hier entscheidet dann der Bildungsabschluß des Bewerbers über die Eingruppierung.

Es gibt außerdem die Möglichkeit, bei entsprechender Berufserfahrung, direkt mit Entgeldstufe 3 statt 1 einzusteigen. Die Voraussetzungen hierfür sind aber sehr eng. Der Grundwehrdienst kann diese nicht erfüllen.
 
Richtig - die Entgeltgruppe ist meistens so gut wie festgelegt, ab und zu gibt es einen kleinen Spielraum "E10, E11". Man kann sich ja offene Stellen mal anschauen, meistens steht es in der Stellenbeschreibung bereits drin.

Die Entgeldstufe richtet sich dann nach Berufserfahrung, wobei ich jetzt weiß dass der Grundwehrdienst nicht dazu gerechnet wird und keine Auswirkung darauf hat.
 
Das kann man aber generell für den öD. nicht sagen.

Mir wäre der GWD (neben meiner Ausbildung) als SaZ für die A6 angerechnet worden, das hätte mir Stufe 2 oder 3 gebracht (Wobei die BW das alte System gekickt hat, da wurde er in der Tat nicht angerechnet sonder man wurde fiktiv auf den 21. Geburstag zurückgerechnet).

Und beim Finanzamt hätte ich die Wahl gehabt Anrechnen für die Erfahrungsstufe oder 9 Monate früher raus aus dem Status Beamter auf Probe.

Es kommt eben darauf an.
 
GWD wurde zumindest bislang angerechnet - mit den neuen Tarifverträgen könnte es evtl. jetzt anders laufen.
Aber die 9 Monate sind, wie Du selbst schon bemerkst, eher nachrangig - wichtiger wäre eine höher EG aushandeln zu können, aber das ist wohl in deinem Falle passe.
 
Ich bin auf jeden Fall zufrieden für den Anfang und immerhin kann man sich ja auch im ÖD weiterentwickeln.
 
Wenn Du meinst - für den ÖD muss man geboren sein - normale Leute halten das auf die Dauer eigentlich nicht aus.
 
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