GTX 1080 für 493,90€ bei ebay mit Sofort Kauf erworben von gewerblichem Verkäufer

itm

Commodore
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Hallo zusammen,

Ich habe heute bei ebay eine PNY Geforce 1080 (non Ti) geschossen von einem gerwerblichen Verkäufer.
Jetzt Wideruft der Verkäufer den Verkauf (Kurz zusammen gefasst: Nicht lieferbar...) kann ich auf mein Recht bestehen, da ein Irrtum wohl kaum vorliegt, ich glaube einfach da hofft jemand vom Mining Hype zu Profitieren?


tmkoeln
 
Einfach eBay einschalten, wenn's weiterhin Probleme gibt. Wenn der Händler da schon einige Pünktchen hat wird er sich keine Probleme wegen eines Artikels einhandeln wollen.
 
Ich habe ihm jetzt erstmal geschrieben das ich warten will bis sie verfügbar ist, und mit Hinweis auf seine AGBs
§ 3
Zustandekommen des Vertrags
Der Verkäufer gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über den Erwerb eines Artikels ab, in dem er einen Artikel im Angebotsformat „Auktion“ oder „Sofort-Kaufen“ einstellt. Dieses Angebot kann innerhalb der vom Verkäufer bestimmten Frist ange-nommen werden durch Abgabe eines Gebots. Bei Auktionen wird das Angebot über die Bie-ten-Funktion, bei „Sofort-Kaufen“ durch Klicken der Schaltfläche abgegeben. Die Annahme durch den Verkäufer erfolgt bei „Sofort-Kaufen“ durch eine Bestätigung des Verkäufers. Wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt, erlischt das Gebot des Käufers. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach dem höchsten Gebot.
Ergänzung ()

Warum kann ich diese Transaktion bei ebay nicht mehr bewerten es ist unter Probleme klären aufgeführt aber nicht unter Käufe?
 
Die Annahme durch den Verkäufer erfolgt bei „Sofort-Kaufen“ durch eine Bestätigung des Verkäufers.
Der Verkäufer hat ja nicht bestätigt und somit nicht angenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob diese Klausel aber Bestand hat?
 
Der Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, gerichtet auf den Erwerb einer Sache gegen Entgelt zustande.
Bei Auktion gibt der Bieter mit seinem Gebot das "Angebot" ab
Worauf der Verkäufer eben eingehen kann oder nicht.
 
Die Annahme durch den Verkäufer erfolgt bei „Sofort-Kaufen“ durch eine Bestätigung des Verkäufers.

Lies am besten die aktuellen Ebay-AGB. Nach meinen (nicht aktuellen) Erinnerungen hat ein Ebay-Verkäufer normalerweise nicht das Recht, einen abgeschlossenen Sofortkauf oder Auktionsgewinn zu stornieren.

Solche Klauseln kann er im eigenen Shop verwenden, aber Ebay-Verkäufe sind m.W. grundsätzlich sofort verbindliche Kaufverträge.
 
Zuletzt bearbeitet:
acty schrieb:
Der Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, gerichtet auf den Erwerb einer Sache gegen Entgelt zustande.
Bei Auktion gibt der Bieter mit seinem Gebot das "Angebot" ab
Worauf der Verkäufer eben eingehen kann oder nicht.

Es handelt sich aber nicht um eine reguläre Auktion sondern um Kauf von Neuware mittels Sofort Kauf (Kauf von Neuware mittels Sofort Kauf klingt für mich schon mal nach der Willenserklärung vom Verkäufer zu dem Preis zu liefern)...
 
Das Ebay Angebot ist nichts anderes als eine sog. invitatio ad offerendum - also eine Einladung an dich, ein Angebot an den Verkäufer abzugeben.

Dieses Angebot hat der Verkäufer nicht angenommen.

Grund für diese Konstellation: Der Verkäufer sichert sich so ab. Bestellen gleichzeitig zB. 300 Leute, der Verkäufer kann aber nur 5 Karten liefern, läuft er Gefahr mit Schadensersatzansprüchen überhäuft zu werden.

Ergebnis: Du hast keine Chance da was zu machen. Möglicherweise ist die Karte wirklich nicht lieferbar, weil eben alle verkauft.
 
hast denn auch schon gezahlt?

Das du das nicht mehr bewerten kannst, liegt wohl daran, dass der Verkäufer das unter "Probleme klären" aufgelistet hat.

Zum Widerruf kann es auch gekommen sein, dass sich dein Kauf und der aktuelle Lagerbestand gekreuzt haben. Ist ja alles möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
inge70 schrieb:
hast denn auch schon gezahlt?

Das du das nicht mehr bewerten kannst, liegt wohl daran, dass der Verkäufer das unter "Probleme klären" aufgelistet hat.

Zum Widerruf kann es auch gekommen sein, dass sich dein Kauf und der aktuelle Lagerbestand gekreuzt haben. Ist ja alles möglich.

Ja ich habe mit Paypal gezahlt... Mache ich bei ebay eigentlich immer (insbesondere bei Neuware und Preisen über 400€)
 
Plumpsklo schrieb:
Das Ebay Angebot ist nichts anderes als eine sog. invitatio ad offerendum - also eine Einladung an dich, ein Angebot an den Verkäufer abzugeben.

Dieses Angebot hat der Verkäufer nicht angenommen.

Grund für diese Konstellation: Der Verkäufer sichert sich so ab. Bestellen gleichzeitig zB. 300 Leute, der Verkäufer kann aber nur 5 Karten liefern, läuft er Gefahr mit Schadensersatzansprüchen überhäuft zu werden.

Ergebnis: Du hast keine Chance da was zu machen. Möglicherweise ist die Karte wirklich nicht lieferbar, weil eben alle verkauft.

Du machst dir das etwas zu einfach. Man stellt bei ebay die Anzahl der verfügbaren Teile ein. Wenn 300 bestellen, dann hat er 300 Karten angeboten. Ansonsten wäre nach 5 Verkäufen automatisch Schluß.
Der Verkäufer hat ein Angebot gemacht und der TE hat dieses angenommen, war ja keine Preisvorschlag von Seiten des TEs, sondern ein Sofortkauf zu Konditionen die der Verkäufer gemacht hat.
Rechtlich gabs da doch schon einige Fälle. Der Verkäufer muss liefern, wenn ich mich recht erinnere, außer es war ein offensichtlicher Fehler, wie 3,59Euro statt 359 Euro oder so etwas.
 
@rg88

Es war genau eine offeriert auf ebay...
 
Du kannst jetzt auf Erfüllung des Vertrages bestehen.

Wenn er sich weigert wäre dann der Schadensersatz möglich (mehrkosten der gleichen Karte bei anderem Händler).

Ob sich das allerdings alles lohnt wage ich zu bezweifeln.

Grüße

(Alle Informationen natürlich nur auf Basis Deiner Informationen und unter ausschluss einer Haftung meinerseits).
 
tmkoeln schrieb:
Ja ich habe mit Paypal gezahlt... Mache ich bei ebay eigentlich immer (insbesondere bei Neuware und Preisen über 400€)

es gibt im endeffekt jetzt nur zwei Wege, entweder sich mit dem Verkäufer kurzschließen und nachfragen ob es noch weitere Lieferungen der Ware geben wird oder eben geld zurück und woanders suchen.
 
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