GTX 570 Phantom Lüfter defekt

A

AppZ

Gast
Guten Morgen,

Ich bin seit ca. 3 Monaten stolzer Besitzer einer GTX570 Phantom von Gainward. Bisher lief die Grafikkarte einwandfrei. Seit dem Wochenende gibt die Karte bei jedem Kaltstart (wörtlich zu nehmen, wenn die Grafikkarte kalt ist) ein deutlich hörbares Rattern von sich. Diese konnte auf den hinteren der drei Lüfter zurückgeführt werden.

Sobald das System einw enig Last hat und die Grafikkarte entsprechend ein bisschen wärmer wird, stellt sich das Problem ein. Es sind von jetzt auf gleich keine störenden Ratter-Geräusche vorhanden. Wenn ich dann den PC aus mache und 10 min warte ist kein weiteres Rattern bei einem start zu hören.

Ich bin der Meinung dass ich die Karte trotzdem über meinen Händler zu Gainward schicken lassen sollte, allerdings habe ich bereits einige Male gehört dass der Gainward SUpport nicht umbedingt gut sein soll und auch mein Händler gab einen Säufzer vons ich als ich ihm meine Grafikkarte nannte... zusätzlich ca 3 Wochen Wartezeit.

Ist der SUpport von Gainward zu empfehlen oder sollte ich es erst noch mit anderen Dingen wie z.B. einer gründlichen Reinigung oder ähnlichem probieren?

Mit freundlichem Gruß
AppZ
 
Ich hatte bei meiner 580 Phantom das gleiche und bei mir war es ein Kabelbinder der sich in den lüfter verirrt hatte und kurz darauf hat sich der geklemmte lüfter gelöst

check off
 
denke mal Reinigung bring nix

einschicken fertig, dauert halt bis 6-8 Wochen eh du Sie zurück bekommst
 
Das hört sich sehr nach einem Gleitlagerschaden des hinteren Lüfters an.Kein Problem,deine karte hat ja noch Garantie.Und zwar über den Händler.Normalerweise sollte dieser bis zu 6 Monate persönlich dafür aufkommen,sprich du kannst mit ihm persönlich diese Angelegenheit regeln und er muss dir sofort einen Ersatz dafür geben.Ich hatte einen Garantiefall bei Home of Hardware,da wurde mir am Telefon das so suggeriert.Die kommen bis zum 6 Monat persönlich für Garantiefälle auf,alles was darüber geht,wird dann zum Hersteller geschickt.
 
Also eine Reinigung nach drei Monaten Nutzung ist doch eher kosmetischer Natur und sollte das Problem nicht beseitigen, kannst ja aber trotzdem mal mit Druckluft die Graka "durchpusten".

Parallel würde ich mich an den Support vom Hersteller wenden und das Problem schildern, vielleicht haben die eine scchnelle Lösung. Ansonsten wirst du wohl in den sauren Apfel beißen und die Karte einschicklen müssen.
Ergänzung ()

Ach ja, noch vergessen. Garantieabwicklung bis zu einer bestimmten Zeit über den Händler, dann über den Hersteller. Bei Zotac 2 Jahre Händler dann, wenn man die Garantie verlängert hat, bei Zotac direkt.

Ach ich lese es gerade, 6 Monate über Händeler, na dann viel Spass.
 
Hat den Gainward keinen direkten Support? Ich schicke so Sachen eigentlich immer direkt zum Hersteller geht schneller.
 
Gainward hat keinen direkten Support. Habe schonmal beim Händler angefragt wie das ablaufen würde. Ich würde die Grafikkarte vorbeibringen, die wird dann für mich eingeschickt. Laut Händler ca. 2-3 Wochen Wartezeit. Für die Übergangszeit würde mir eine 560 TI zur Verfügung gestellt werden. Trotzdem doch sehr ärgerlich...
 
Sgt.Slaughter schrieb:
[...]Kein Problem,deine karte hat ja noch Garantie.Und zwar über den Händler.Normalerweise sollte dieser bis zu 6 Monate persönlich dafür aufkommen,sprich du kannst mit ihm persönlich diese Angelegenheit regeln und er muss dir sofort einen Ersatz dafür geben.Ich hatte einen Garantiefall bei Home of Hardware,da wurde mir am Telefon das so suggeriert.Die kommen bis zum 6 Monat persönlich für Garantiefälle auf,alles was darüber geht,wird dann zum Hersteller geschickt.

Bitte nicht alles durcheinander werfen!

Du meinst die Gewährleistung und innerhalb derer in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt.

@AppZ: Wenn die Garantieabwicklung über Gainward wirklich so lange dauert, solltest du deinen Händler mal auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen und auf nen Tausch bestehen.
Wenn der noch Karten da hat, muss er die direkt tauschen.
 
Ihr müsst halt einfach bei einem gescheiten Onlineshop bestellen.
z.B. Hardwareversand, Mindfactory, Amazon

Mir wurde das Geld für meine alte 570, durch Hardwareversand, komplett zurücküberwiesen.
(nach 5 Tagen)
 
Wollte ich eben auch sagen. Sag dem Händler einfach, dass du deine Gewährleistung in anspruch nehmen möchtest. Sollte in den ersten 6 Monaten kein Problem sein.
 
Gainward bietet RMA an. Das kannst du nach den 6 Monaten nutzen. Dann schikcst du sie selber ein. Geht in den meisten Fällen auch schneller.

Doch vor Ablauf der 6 Monate gehts zum Händler und dieser MUSS sie umtauschen. Was er dann mit der "defekten" Karte macht, ist nicht dein Problem.

Ich hatte bisher nie ein Problem mit Gainward =)
 
Ich werde erstmal die 560 TI als Ersastzgerät nehmen und dann auf meine 570 Phantom bei Gainward warten... Wenn es wirklich 3 Wochen dauert kann ich die Zeit auch mit der 560 TI überbrücken.

Könntet ihr mir aber bitt enochmal erklären was es mit der 6 Monats Frist aufsich hat? Ich habe die Ware vor Ort gekauft, zählt das dann auch? Kann ich einfach verlangen dass ich die Karte gegen eine gleichwertige umtausche weil die alte defekt ist?
 
Bei den ersten 6 Monaten der gesetzlichen Gewährleistungsdauer muss der Händler/Hersteller dir beweisen, dass an der Karte kein Mangel vorlag. Nach 6 Monaten wärts du prinzipiell in der Beweispflicht. Letzteres ist bei Grafikkarten meist sowieso egal, da die Hersteller auf die Karten mittlerweile ja sogar mehrere Jahre volle Garantie anbieten. Dies gilt alles natürlich ab dem Zeitpunkt, wenn du die Ware bezahlt und abgeholt hast im Laden. Bei Versand ab Erhalt, also Übergabe durch den Spediteur.
 
Bei einem Kauf vor Ort hast du 6 Monate Garantie auf den Artikel, d.h. der Händler müsste dir nachweisen wenn ein Schadensfall entsteht, dass du diesen verursacht hast (in der Praxis nicht machbar ausser Gewalteinwirkung). Liegt ein Fall Garantiefall vor hat der Händler das Recht auf zweimalige Nachbesserung des Artikels (einschicken, oft FREIWILLIG aber tauschen das ist aber KEIN muss). Danach kann man sein Geld (Zeitwert) verlangen.
Nach den 6 Monaten bis zu den gesetzlichen zwei Jahren gilt eine Gewährleistung und damit eine Beweisumkehr. Das heisst der Händler KANN von dir verlangen zu beweisen, dass der Fehler von Anfang angelegt war (wird er aus Kulanz und Kundenbindung oft nicht tun) . Wie im Garantiebereich schwer zu beweisen, deshalb Augen auf vor Schnäppchen.
Jede weitere Garantie des Herstellers läuft über diesen.
Im Online-Handel hast du zusätzlich 14 Tage Rückgaberecht ohne Nennung von Gründen

edit: da war ich zu langsam
 
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Haben sie die selbe Grafikkarte noch bei sich im Regal? Ja oder nein? Falls ja kannst du den sofortigen Tausch der Karte gegen eine neue Karte aus dem Regal verlangen. Vielen Dank für die angebotene Leihkarte, aber geben Sie mir doch bitte einfach eine neue Karte aus dem Regel.

Der Händler muss das machen das ist dein Recht! (Innerhalb von 6 Monaten wenn es für den Händler keinen erheblichen Aufwand bedeutet) Also lass dich nicht verschaukeln...

@saeftel

Im Gesetz steht ein "Nach seiner Wahl", er sollte daher direkt auf eine neue Karte aus dem Regal bestehen und nicht nachbessern lassen. ( Die Wahl was gemacht werden soll hat der KUNDE nicht der Verkäufer! )

( http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html Absatz 1 )
 
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Nennt sich auch Beweislastumkehr.

So besagt § 476 BGB, dass bei Schäden, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang an einer Sache zeigen, vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Dies bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb von sechs Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war. Gäbe es diese Norm nicht, müsste der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag, da er sich auf diese Tatsache als Anspruchsvoraussetzung beruft. Zu beachten ist jedoch, dass die Beweislast bezüglich des Mangels weiterhin der Käufer trägt. Er muss beweisen, dass die Sache mangelhaft ist. Die Vermutung in § 476 ist nur eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr

@Suxxess: Das sehe ich anders. Man muss hier die verhältnismäßigkeit sehen. Eine neue Karte kann man nicht verlangen. §439 Abs. 3 BGB. Denke wegen eines defekten Lüfters muss er nicht direkt eine neue karte rausrücken.
 
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Absatz 3 gilt wenn man etwas speziell angefertig hat oder z.B. bei einem Unikat bei dem der Händler das reparierte Gut später überhaupt nicht mehr verkaufen kann. Bei einer 0815 Grafikkarte trifft das nicht zu und die Karte ist noch lieferbar zu einem normalen Preis.

Wäre das jetzt eine Geforce 285, die nur noch ein Händler für 600 € hätte oder so. Dann würde der Absatz greifen aber so ja nicht.
 
Ich hab emir das jetzt durchgelesen und nirgendwo gefunden, dass er die Karte tauschen muss! Er mus slediglich Ersatz beschaffen, was mit der GTX560 TI gemacht wird und ebend sich um ein neues gleichwertiges Gerät kümmern, was er mit einschicken der Karte tut.

Von daher werde ich dass soweit machen und hoffen, schnell meine Reparierte/neue 570 GTX Phantom in Händen zu halten.
 
@ Suxxess
Wie willst du das in der Praxis umsetzen?
Klar schadet sich der Händler wenn er den Kunden verärgert, aber der Kunde kann auch nicht ins Lager gehen und den Ersatz selbst rausholen, so er einen hat.
Was ich geschrieben habe ist das womit man rechnen kann.
 
saeftel schrieb:
Bei einem Kauf vor Ort hast du 6 Monate Garantie [...]

edit: da war ich zu langsam

Nicht nur langsam, sondern auch FALSCH!
Du erklärst es zwar richtig, benutzt aber das falsche Wort. Gewährleistung =! Garantie ;)
 
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