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Suxxess
Admiral
- Registriert
- Feb. 2005
- Beiträge
- 7.252
Wenn man sich auf den Kompromis einlässt, dann ist man selber Schuld. Laut Gesetz steht ihm ein Soforttausch zu. Wenn ihm die Ersatzkarte reicht, dann ist es seine Entscheidung.
Wahrscheinlich würde ich mich auch auf die Ersatzkarte in der Übergangsphase einlassen.
Nur ändert das ja nichts an der Rechtslage, oder meinst du mein Berufsschullehrer hat mich damals angelogen?
Nach den 6 Monaten hast du Recht, dann wäre das so wie von dir beschrieben.
@Hansdampf12345
Epic fail und You made my day
Und 18 Monate Gewährleistung
Daher hat saeftel in der Hinsicht völlig Recht.
Wahrscheinlich würde ich mich auch auf die Ersatzkarte in der Übergangsphase einlassen.
Nur ändert das ja nichts an der Rechtslage, oder meinst du mein Berufsschullehrer hat mich damals angelogen?
@Hansdampf12345
Epic fail und You made my day
6 Monate MindestgarantieNicht nur langsam, sondern auch FALSCH!
Du erklärst es zwar richtig, benutzt aber das falsche Wort. Gewährleistung =! Garantie
Und 18 Monate Gewährleistung
Daher hat saeftel in der Hinsicht völlig Recht.
Zuletzt bearbeitet:
Hansdampf12345
Commodore
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- Nov. 2005
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- 4.165
@Popel1: Dann schau mal in die Gesetzestexte. Der Käufer hat die Wahl, ob er nachgebessert haben möchte oder neue Ware. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn neue Ware unverhältnismässigen Aufwand oder Kosten für den Verkäufer bedeuten würden.
Popel1
Lieutenant
- Registriert
- Apr. 2011
- Beiträge
- 624
Ich kenne die Gesetzestexte, ich habe mit solchen Fällen leider viel zu oft beruflich zu tun.
Der Käufer hat das Recht auf eine einwandfreie Ware, der Verkäufer muss für diese Sorgen. Er hat 2 mal das Recht auf Nachbesserung, danach kann der Käufer den Kaufvertrag wandeln. Ich hatte nicht selten das Problem das ein gekaufter Artikel nach wenigen Tagen defekt war in mein Leben, nur auf Druck (und dann Kulanz) des Händler wurde ein sofort Tausch durchgeführt.
Selbst wenn die Warte gerade im Laden gekauft wurde und du direkt zurückgehst, kann der Händler es reparieren lassen und du wartest ein paar Wochen auf die reparierte Ware. Man hat kein prinzipiellen Anspruch auf neu Ware.
ps. saeftel hats auch schon genau auf den Punkt gebracht.
Bringt bitte nicht einzelne erlebte Kulanzleistungen von einigen Firmen mit Deutschen Recht durcheinander.
Wie oft ich erlebte habe das einige sagen das es in Deutschland ein generelles zweiwöchiges Umtauschrecht gibt, nur weil es Saturn und Media Markt machen
Der Käufer hat das Recht auf eine einwandfreie Ware, der Verkäufer muss für diese Sorgen. Er hat 2 mal das Recht auf Nachbesserung, danach kann der Käufer den Kaufvertrag wandeln. Ich hatte nicht selten das Problem das ein gekaufter Artikel nach wenigen Tagen defekt war in mein Leben, nur auf Druck (und dann Kulanz) des Händler wurde ein sofort Tausch durchgeführt.
Selbst wenn die Warte gerade im Laden gekauft wurde und du direkt zurückgehst, kann der Händler es reparieren lassen und du wartest ein paar Wochen auf die reparierte Ware. Man hat kein prinzipiellen Anspruch auf neu Ware.
ps. saeftel hats auch schon genau auf den Punkt gebracht.
Bringt bitte nicht einzelne erlebte Kulanzleistungen von einigen Firmen mit Deutschen Recht durcheinander.
Wie oft ich erlebte habe das einige sagen das es in Deutschland ein generelles zweiwöchiges Umtauschrecht gibt, nur weil es Saturn und Media Markt machen
Zuletzt bearbeitet:
Suxxess
Admiral
- Registriert
- Feb. 2005
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- 7.252
@Popel1
Dann hast du dich bei den Läden verschaukeln lassen. Natürlich weigern sich einige Läden, aber diese sind im Unrecht. Beim nächsten mal verlange den Geschäftsführer und bestehe auf deinem Recht!
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
Sollte das mit dem Geschäftsführer nicht funktionieren, sprich er lehnt das ab. Dann verweigert er dir die Nachbesserung => Du kannst dein Geld zurückverlangen und zwar in voller Höhe.
Dann hast du dich bei den Läden verschaukeln lassen. Natürlich weigern sich einige Läden, aber diese sind im Unrecht. Beim nächsten mal verlange den Geschäftsführer und bestehe auf deinem Recht!
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
Nun stehe ich im Geschäft und möchte meine Rechte als Kunde wahrnehmen. Was sind meine Rechte?
Zunächst haben Sie im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit, zwischen einem neuen Gerät und einer Reparatur des alten Gerätes zu wählen. Sie als Kunde haben dabei die freie Wahl. Selbst wenn der Verkäufer sagt, dass nur eine Reparatur möglich ist, so sollten Sie sich darauf nicht einlassen. Ist das von Ihnen gekaufte Produkt noch erhältlich, so haben Sie ein Recht auf Lieferung neuer Ware.
Sie sollten zunächst darauf bestehen, dass Sie genau das gleiche Produkt noch einmal erhalten, aber in neuem und funktionsfähigen Zustand. Ist der Kauf schon einige Monate her, so kann es in unserer schnelllebigen Zeit durchaus passieren, dass der gewünschte Artikel längst nicht mehr in den Regalen steht und nicht mehr produziert wird. Was dann? Ist die Lieferung einer neuen Ware trotzdem möglich? Ja, in einem derartigen Fall können Sie ein vergleichbares Produkt verlangen, das vom Preis und den Eigenschaften her ähnlich ist.
(Eine Reparatur sollten Sie dann verlangen, wenn Ihnen sehr viel an dem erworbenen Produkt liegt. Haben Sie beispielsweise besonders schöne Schuhe gekauft, und sind diese bereits eingelaufen, so kann es für Sie empfehlenswert sein, diese reparieren zu lassen, anstatt komplett neue zu wünschen. Ein Umtausch ist hier nicht empfehlenswert.)
Wenn der Verkäufer Ihnen ein solches Produkt nicht bereitstellen kann, dann müssen Sie leider auf die zweite Möglichkeit zurückgreifen, nämlich die Reparatur der defekten Ware.
Sollte das mit dem Geschäftsführer nicht funktionieren, sprich er lehnt das ab. Dann verweigert er dir die Nachbesserung => Du kannst dein Geld zurückverlangen und zwar in voller Höhe.
A
AppZ
Gast
Ich habe mir den Link mal genau durchgelesen, danke dafür.
Ich gehe mal davon aus das eine GTX570 Phantom nicht veraltet und somit verfübar ist. Dementsprechend muss der Händler, wenn ich es verlange, eine neue GTX570 Phantom oder ein vergleichbares Gerät als Austausch bieten.
Sehr interessant, ich dachte man muss dem Händler, sofern er sich für eine Reparatur entscheidet freie Hand lassen, im Text steht aber dass der kunde zwischen Reparatur und Neuware wählen kann...
Ich werde Ihn einfach mal fragen, wie das mit Neuware aussieht.
Ich gehe mal davon aus das eine GTX570 Phantom nicht veraltet und somit verfübar ist. Dementsprechend muss der Händler, wenn ich es verlange, eine neue GTX570 Phantom oder ein vergleichbares Gerät als Austausch bieten.
Sehr interessant, ich dachte man muss dem Händler, sofern er sich für eine Reparatur entscheidet freie Hand lassen, im Text steht aber dass der kunde zwischen Reparatur und Neuware wählen kann...
Ich werde Ihn einfach mal fragen, wie das mit Neuware aussieht.
Hansdampf12345
Commodore
- Registriert
- Nov. 2005
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- 4.165
Popel1 schrieb:Ich kenne die Gesetzestexte, ich habe mit solchen Fällen leider viel zu oft beruflich zu tun.[...]
Aber Ahnung hast du offensichtlich KEINE.
Wenn du noch verrätst, wo du damit beruflich zu tun hast, wäre das nett, dann kann man dich meiden
@AppZ: Das sagen die Leute, die sich auskennen, ja schon die ganze Zeit
Lediglich, wenn Neuware unverhältnismäßig wäre, muss man sich mit der Reparatur zufrieden geben (z.B. wenn das Licht bei nem Auto kaputt ist).
Edit: Hier hast du auch mal den kompletten Gesetzestext mit den passenden Paragraphen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Auch für dich sehr interessant Popel1
Zuletzt bearbeitet:
Popel1
Lieutenant
- Registriert
- Apr. 2011
- Beiträge
- 624
Komm mal runter Hansdampf12345, man muss ja nicht gleich frech werden. So Sprüche wie "dann kann man dich meiden" kannst Du Dir auch sparen. Unverschämt...
§ 439 (1) besagt das der Verkäufer die Ware reparieren muss, oder für (gleichwertigen) Ersatz sorgen muss. Das ist nicht gleichzusetzen das er sich eine Neuware aus dem Regal nehmen kann, sondern das der Verkäufer ihm ein gleichwertiges Ersatzgerät stellen kann. Das könnte zb auch ein Gerät aus einer RMA sein.
§ 439 (1) besagt das der Verkäufer die Ware reparieren muss, oder für (gleichwertigen) Ersatz sorgen muss. Das ist nicht gleichzusetzen das er sich eine Neuware aus dem Regal nehmen kann, sondern das der Verkäufer ihm ein gleichwertiges Ersatzgerät stellen kann. Das könnte zb auch ein Gerät aus einer RMA sein.
Hansdampf12345
Commodore
- Registriert
- Nov. 2005
- Beiträge
- 4.165
Das ist nicht unverschämt. Wer angibt mit solchen Sachen beruflich zu tun zu haben, und dann faktisch vollkommen falsche Dinge von sich gibt, dem sollte man auf dieser beruflichen Ebene dann wohl besser aus dem Weg gehen.
Klar kann er die Karte auch gegen einen Vorführer oder ne bereits reparierte Karten tauschen. Es geht aber wohl eher darum, dass er auf den Tausch bestehen kann.
Und im Alltag sieht das nun mal so aus, dass man sich neue Ware mitnehmen kann, weil kaum ein Laden reparierte Geräte auf Lager liegen hat, sondern eben Neuware.
Klar kann er die Karte auch gegen einen Vorführer oder ne bereits reparierte Karten tauschen. Es geht aber wohl eher darum, dass er auf den Tausch bestehen kann.
Und im Alltag sieht das nun mal so aus, dass man sich neue Ware mitnehmen kann, weil kaum ein Laden reparierte Geräte auf Lager liegen hat, sondern eben Neuware.
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