Hab ich n guten Moni geschenkt bekommen?

Hallo,

so ein Abschlag wird auch gerne bei mangelfreier Ware gefordert, weil man sie angeblich über dem normalen Funktionstest in Gebrauch hatte.
Aber mir ging es nur um den direkten Unterschied vom "Umtauschrecht" bei mangelfreier Ware.

Meine Aussage "Wenn eine Ware Mängel hat, dann sind die gesetzlichen Regelungen gleich. Egal, wie man gekauft hat.", soll nur bedeuten, dass bei einem Mangel kein Unterschied besteht, auf welche Art man gekauft hat.

Denn kein Händler kann sagen, dass man ja im Laden gekauft hat und deshalb kein Recht auf Umtausch hätte.
Gekauft im Internet, per Telefon, Brief oder Mail: Es ist egal, die Rechtsansprüche bei mangelhafter Ware sind identisch.

Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf Rückgabe von mangelfreier Ware, wenn man diese direkt in einem Laden erworben hat.
 
...und es besteht auch kein Rechtsanspruch auf Umtausch bei mangelfreier Ware, wenn man es per Internet gekauft hat, lediglich auf Rückgabe!!!
 
Wollen wir jetzt mit Wortklauberei beginnen? Jeder weiß wohl, was in der Umgangssprache mit Umtausch gemeint ist. Denn was denkst Du, warum ich "Umtauschrecht" in Anführungszeichen gesetzt habe?
 
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