moquai
Banned
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Hallo,
so ein Abschlag wird auch gerne bei mangelfreier Ware gefordert, weil man sie angeblich über dem normalen Funktionstest in Gebrauch hatte.
Aber mir ging es nur um den direkten Unterschied vom "Umtauschrecht" bei mangelfreier Ware.
Meine Aussage "Wenn eine Ware Mängel hat, dann sind die gesetzlichen Regelungen gleich. Egal, wie man gekauft hat.", soll nur bedeuten, dass bei einem Mangel kein Unterschied besteht, auf welche Art man gekauft hat.
Denn kein Händler kann sagen, dass man ja im Laden gekauft hat und deshalb kein Recht auf Umtausch hätte.
Gekauft im Internet, per Telefon, Brief oder Mail: Es ist egal, die Rechtsansprüche bei mangelhafter Ware sind identisch.
Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf Rückgabe von mangelfreier Ware, wenn man diese direkt in einem Laden erworben hat.
so ein Abschlag wird auch gerne bei mangelfreier Ware gefordert, weil man sie angeblich über dem normalen Funktionstest in Gebrauch hatte.
Aber mir ging es nur um den direkten Unterschied vom "Umtauschrecht" bei mangelfreier Ware.
Meine Aussage "Wenn eine Ware Mängel hat, dann sind die gesetzlichen Regelungen gleich. Egal, wie man gekauft hat.", soll nur bedeuten, dass bei einem Mangel kein Unterschied besteht, auf welche Art man gekauft hat.
Denn kein Händler kann sagen, dass man ja im Laden gekauft hat und deshalb kein Recht auf Umtausch hätte.
Gekauft im Internet, per Telefon, Brief oder Mail: Es ist egal, die Rechtsansprüche bei mangelhafter Ware sind identisch.
Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf Rückgabe von mangelfreier Ware, wenn man diese direkt in einem Laden erworben hat.