habe ne rechtliche frage zur onlinebestellung einer graka bei e-bug

habichtfreak

Captain
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hallo leute,

hab mich am we nach ner neuen graka umgesehen und über geizhals.at auf die HIS 3850 256MB gestoßen. bei norkit war sie am billigsten von denen ist aber meine letzte karte die seit dem ersten tag kaputt ist und norsk tauscht sie nicht um. also hab ich den zweitgünstigsten anbieter genommen. e-bug der name. lange rede kurzer sinn.

am 26.01. habe ich eine bestellung aufgegeben ( preis inkl. versand 126 euro ) als zahlungsart habe ich Vorkasse ausgewählt und das geld ist überwiesen. verfügbarkeit war zum zeitpunkt der bestellung "lieferbar in 48h". nachdem heute die 3870X2 raus kam hab ich mir gedacht schau ich mal nach wie sich das auf den preis der 3850 auswirkt. und was soll ich euch sagen. viva la inflation. 25 euro mehr kostet sie jetzt(heute). hab ich eben mal schnell ne status meiner bestellung angerufen und da steht weiterhin 126 als gesamtpreis. allerdings ist die karte nicht nur teurer sondern die verfügbarkeit hat sich auf "Jetzt vorbestellen" geändert. in anderen shops lese ich "wird erwartet am 31.02.2008" wenn ich das schon lese krieg ich nen hals. meine vermutung ist nun das ich die karte wahrscheinlich nicht bekomme, es sei denn ich lege 25 euro drauf. will den schwarzen peter nicht an die wand malen aber hab ähnliche vorgehenweise von anderen gehört.hat jemand mit sowas erfahrung? steht mir die karte vor dem nächsten weihnachtsfest zu? oder werden die mich hängen lassen bis ich aufgebe um meinen preis zu kämpfen?

mfg hb
 
Ebug und Norskit gehören übrigens zusammen ;)
Impressum:

(norsk-it)
e-tail GmbH
norskit.com
Am Rothenberg 1
D-31061 Alfeld
(ebug)
BUG Computer Components AG
An der Bundesstr. 1
D-31061 Alfeld/Godenau

Bei Geizhals.at sind auch ähnliche Bewertungen/Noten zu finden
 
Hättest Dich mal vorher schlau machen sollen, Norskit ist doch der gleiche Anbieter wie E-Bug.
 
wenn du eine Auftragsbestätigung bekommen hast, sthet dir die Karte auch zu dem Preis zu.
 
Grundsätzlich sollte man nur bestellen, wenn der Artikel auch wirklich auf Lager ist. Sowas wie "Lieferbar in 48h" heißt nicht lagernd, aber man kommt wohl schnell ran.
Im Grunde genommen ist e-bug zuverlässig, was die Lageranzahl betrifft, aber dann muss da auch wirklich ne Zahl stehen.
Leider locken ja viele Online-Händler mit niedrigen Preisen-und am Ende wartet man und wartet-und es passiert nix.
 
dogio1979 schrieb:
wenn du eine Auftragsbestätigung bekommen hast, sthet dir die Karte auch zu dem Preis zu.

Falsch. Wurde schon auch schon tausendmal erklärt. Die verschicken nur Auftragseingangsbestätigungen. AGBs lesen ..

Hättest Dich mal vorher schlau machen sollen, Norskit ist doch der gleiche Anbieter wie E-Bug.

Praktisch haben sie offenbar einiges gemeinsam, sind aber eigenständige Unternehmungen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist es eine echte Auftragsbestätigung und keine Eingangsbestätigung ist meine Aussage richtig und ich verbitte mir das "Falsch".
 
Ja, richtig. Tut mir leid. Falsch klingt immer so hart. Deine Aussage [wenn du eine Auftragsbestätigung bekommen hast, sthet dir die Karte auch zu dem Preis zu.] ist natürlich wahr.
Allerdings gehst du sehr wahrscheinlich von einer falschen Prämisse aus.

Es ist sehr sehr unwahrscheinlich, dass er eine Auftragsbestätigung mit einer Vertragsbindungsabsicht erhalten hat. Die Aufforderung, das Geld zu überweisen, ist auch keine Auftragsbestätigung.

Andererseits stehen die auch oft zu Ihren Angeboten. Nur Geduld.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich weiß, was du meinst, und der Unterschied ist mir durchaus bewusst. Aber gerade bei Vorkasse ist es rechtlich nicht ganz ohne, später nochmal Geld nachzurordern.
 
bennog. schrieb:
Weshalb sollte jemand von einem Geld verlangen dürfen, wenn kein Kaufvertrag besteht?

Genau das ist ein wichtiger Punkt. Der Verkäufer hat in dem Moment noch keinen Anspruch auf die Bezahlung. Die Bezahlung erfolgt im Voraus, also bevor der Vertrag entsteht.
Entsprechend hat der Käufer auch noch keinen Anspruch auf die Lieferung.
Entscheidend ist, wann der Verkäufer den Kaufvertrag annimmt, und das geschieht regelmäßig erst mit der Lieferung (steht in den AGBs)

//Edit: Norsk It benutzt zum Beispiel Formulierungen wie Bestellbestätigung und [Sollten Sie per Vorkasse bei uns bestellt haben überweisen Sie bitte den offenen Betrag
schnellstmöglich folgendermaßen an: ...]


Worte wie "Rechnung", "Vertragsbestätigung", "Auftragsbestätigung" werden dabei mit gutem Grund nicht benutzt.
 
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Fragwürdig, Denn die Aufforderung das Geld zu Überweisen kann als konkldentes Handeln betrachtet werden, womit er quasi auf das Angebot des Käufers eingeht,
 
Meine Meinung dazu:

Es ist eindeutig durch die AGBs geregelt. Der Kaufvertrag entsteht erst durch den Versand.

Vorher die Daten für die Vorabzahlung mitzuteilen ist schlüssig, da die erfolgte Zahlung eine Bedingung darstellt, die der Verkäufer erfüllt haben möchte, bevor er der Kaufvertrag abschließt. Das ist objektiv eindeutig.

Bei einer konkludenten Handlung schließt du durch das Verhalten einer Person indirekt auf seinen Willen. Man kann hier aber nicht davon aufgehen, dass der Verkäufer ein Interesse hat, sich durch die Zusendung der Zahlungsinformationen an einen Kaufvertrag zu binden. Der Verkäufer will sich ja zu seiner Sicherheit gerade erst binden, nachdem er das Geld erhalten hat. Man kann nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer sich jedes mal schon an einen Kaufvertrag binden will, wenn er nur Zahlungsdaten verschickt. Das wäre eine Verschlechterung seiner Position. Des Händler hat gerade ein Interesse daran, sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern. Würde er schon einem Kaufvertrag zustimmen, bevor er die Zahlung erhalten hat, also mit Versand der Aufforderung, hätte der Kunde schon vor Vollendung der Bezahlung ein Recht auf die Lieferung. Das ist nicht Wille des Verkäufers. Es kommt kein Kaufvertrag zustande.

Dieses Verhalten ist bei Vorkassegeschäften auch üblich.

Der Käufer ist auch ohne Kaufvertrag schon hinreichend geschützt. Es besteht schon ein vorvertragliches Schuldverhältnis.

Die Zahlung erfolgt vorvertraglich.
 
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Dann argumentiere aber bitte mit Gesetzen und nicht mit AGBs. Denn AGBs die den Käufer schlechter stellen als das gesetz sind unzulässig.
Und bei weiten sind nicht alle AGBs gesetzeskonform wie einst der Verbraucherschutz bei Mobilfunkanbietern festgestellt hat. Oder wars Stfung Warentest?
 
Wieso? Ich will das doch nicht verallgemeinern. Hier gelten doch die AGBs. Ist doch ein konkretes Beispiel. Darüber hinaus ist es auch der übliche Vorgang.

Ich sehe keinen Grund, warum der Verkäufer den Willen gehabt haben soll zu diesem Zeitpunkt schon einen Kaufvertrag zu schließen. Das wurde nicht artikuliert, die Zahlungsaufforderung ist üblich und passt schlüssig zu dem Willen, den Vertrag erst später zu schließen, und in den AGBs wurde die Vertragsschließung auch ausdrücklich verneint. Es ist eindeutig.

Die Argumentation, dass der Käufer benachteiligt wird, greift auch nicht. Die Schutzinteressen des Verkäufers überwiegen. Gerade der Verkäufer würde massive Nachteile haben, wenn er mit jeder Vorkassebestellung direkt einen Kaufvertrag abschließen würde. Unabhängig von den AGBs hatte der Verkäufer also kein Interesse, hier schon einen rechtsbindenden Vertrag zu schließen. Selbst wenn der Käufer benachteiligt würde, spielte das keine Rolle.
Ein Kaufvertrag kam aus diesem Willensmangel nicht zustande.

Dieser Kauf ist auch nicht mit einem Ebay Kauf auf Vorkasse zu verwechseln. Bei Ebay-Vorkasse Kaufverträgen handelt es sich um Zug-um-Zug Geschäfte.
 
Naja mag rechtlich hinkommen, aber der Käufer ist schon benachteilgt.
Ich überweise 150 Euro und drei tage später sagt der Verkäufder "ätsch, wenn du die Ware haben willst, dann mach nochmal 50 Tacken locker, sonst kriegste sie nicht"
Klar man hat dann ein Recht auf Rückerstattung, aber das ist nur mit Ärger und Zeitverlust verbunden sowie dem zeitweisen Fehlen von liquiden Mitteln.

Ein Händler wird ja auf diese Weise quasi eingeladen, Lock-Angebote inline zu stellen.
Mag rechtlich ja alles hinkommen, scheiße ist es trotzdem :)
 
Vor allem, wenns dann nen Monat (oder auch länger) dauert, bis man als Käufer das Geld zurückbekommt. Ich kenn mich nur am Rande mit so Krempel aus - aber nach meinem Verständnis, kommt spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem der Händler das Geld hat, ein Kaufvertrag zustande.

Aber, im Umkehrschluss gedacht: Ich bestelle an Tag.A und überwiese gleich das Geld. Am nächsten Tag senkt der Verkäufer den Verkaufspreis. Und jetzt? Bekomm ich Geld zurück?

OT: Hm, eigentlich war ich auf der Suche nach der Antwort auf "Reicht mein BeQuiet DP pro 430 für ne HD3870X2?" ... wenn nich wirds wohl ne GTS-512.
 
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Moralisch scheint das schon doof.

Vermutlich geht das auch nicht, da er dabei wahrscheinlich gegen Wettbewerbsrecht verstoßen würde. Ob ein Kaufvertrag zustande kam, ist ja nicht die einzige Frage.
Die Diskussion ging ja hauptsächlich darum, ob schon der eigentliche Kaufvertrag geschlossen wurde. Das ist wohl nicht der Fall.


Aber der Verkäufer geht ja außerdem schon ein schuldrechtliches Verhältnis ein, auch wenn noch kein Kaufvertrag geschlossen wurde. Er kann sich also trotzdem Schadensersatzpflichtig machen, wenn er schuldhaft die Karte nicht liefert oder einfach den Preis erhöht. Der Käufer genießt ja schon einen Vertrauensschutz. Der Käufer hat nur noch keine Ansprüche aus dem Kaufvertrag.

In den AGBs steht in diesem speziellen Fall auch, dass der Kaufpreis zu dem Zeitpunkt der Bestellung gilt.

Ein Händler wird ja auf diese Weise quasi eingeladen, Lock-Angebote inline zu stellen.
Die Antworten dazu liegen im Wettbewerbsrecht und nicht im privaten Schuldrecht. Dazu müsste jemand anders mal was sagen. Allerdings hat man als Kunde keine Möglichkeiten sich aufs Wettbewerbsrecht direkt zu berufen.

Ich bestelle an Tag.A und überwiese gleich das Geld. Am nächsten Tag senkt der Verkäufer den Verkaufspreis. Und jetzt? Bekomm ich Geld zurück?

Nein, das Angebot ging ja von dir aus, und der Verkäufer nimmt es an. Der Kaufvertrag kommt mit dem alten Preis zustande, wenn der Verkäufer annimmt. Du kannst ja dein Angebot einfach widerrufen und eins mit dem neuen Preis abgeben, wenn du es früh genug merkst.
 
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