FRIDAY
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2001
- Beiträge
- 581
Hi,
man stelle sich vor, dass man einen Volumentarif benutzt und bei der nächsten
Rechnung feststellen muss, dass man einiges Nachzahlen darf, da etwas zu viel
Traffic verursacht wurde.
Des weiteren stelle man sich vor, dass der WLAN-Router, über den sich eingewählt
wird, im Originalzustand belassen wurde (sprich Firewall, sonstige
"Sicherheitsmaßnahmen" deaktiviert, auch das restliche LAN Sicherheitstechnisch
komplett "nackt" ist).
Nun könnte es ja sein, dass große Teile des Traffics durch fremde Personen
verursacht wurde, die sich illegal Zugriff zum WLAN verschafft haben.
Gibts es für den oben geschilderten Fall eigentlich bereits aussagekräftige
Gerichtsurteile, inwiefern der, den Router zu Verfügung stellende, Provider
für diese Kosten aufkommen muss, wenn eben die Sicherheitsmaßnahmen
des Routers im Auslieferungszustand nicht aktiviert waren, und aufgrund dessen
es fremden Personen möglich war auf fremde Kosten zu surfen?
Ich persönlich gehe ja vom Standpunkt aus "Unwissen schützt vor Strafe nicht",
aber wie sehen dies deutsche Gerichte?
man stelle sich vor, dass man einen Volumentarif benutzt und bei der nächsten
Rechnung feststellen muss, dass man einiges Nachzahlen darf, da etwas zu viel
Traffic verursacht wurde.
Des weiteren stelle man sich vor, dass der WLAN-Router, über den sich eingewählt
wird, im Originalzustand belassen wurde (sprich Firewall, sonstige
"Sicherheitsmaßnahmen" deaktiviert, auch das restliche LAN Sicherheitstechnisch
komplett "nackt" ist).
Nun könnte es ja sein, dass große Teile des Traffics durch fremde Personen
verursacht wurde, die sich illegal Zugriff zum WLAN verschafft haben.
Gibts es für den oben geschilderten Fall eigentlich bereits aussagekräftige
Gerichtsurteile, inwiefern der, den Router zu Verfügung stellende, Provider
für diese Kosten aufkommen muss, wenn eben die Sicherheitsmaßnahmen
des Routers im Auslieferungszustand nicht aktiviert waren, und aufgrund dessen
es fremden Personen möglich war auf fremde Kosten zu surfen?
Ich persönlich gehe ja vom Standpunkt aus "Unwissen schützt vor Strafe nicht",
aber wie sehen dies deutsche Gerichte?