Händler macht Probleme, Brauche Rat!

James_Zigo

Cadet 1st Year
Registriert
Okt. 2012
Beiträge
14
Hallo CB Community ,

Ich habe mich hier Registriert da ich dringend hilfe brauche.
Mir wird die Reklamation meines FX 8150 verweigert wegen Physikalischen schaden.

Ich habe die CPU bei einem Online-händler gekauft (FortKnox) und von einer Computer-Fachwerkstatt einbauen lassen. Die hatten mich dann angerufen und mir mitgeteilt die CPU sei Defekt(wurde verbaut war aber nicht funktionstüchtig). Darauf hin habe ich die CPU direkt zum Händler geschickt , dieser hat ihn mir 2 Tage darauf zurückgeschickt mit dem Schreiben , dass Sie nicht Umtauschen wegen "Phisikalischen" schaden.

Habe nun ein paar mal dort Angerufen (bei Fortknox) jedoch lassen die garnicht mit sich reden und bestehen darauf das ich mich and die Fachwerkstatt wende, und ob ich denn dokumentiert habe dass der Schaden schon bei Anlieferung vorhanden war.

Ist es nicht so das Fortknox beweisen muss das die CPU in einwandfreiem Zustand war ? Der schaden kann doch auch passiert sein als Die den ausgepackt haben.

Bei der Fachwerkstatt habe ich nix unterschrieben ( gibts ja oft wegen vorbehalt usw.) jedoch eine Quittung für die anzahlung des Zusammenbaus habe ich erhalten mit Stempel und Unterschrift

Der Schaden kann also nur bei der Fachwerkstatt oder beim Händler entstanden sein.


Vielen Dank schonmal.

Mfg
Zigo_James
 
Siegel war nicht mehr dran ,aber die Fachwerkstatt hatte das Teil verbaut. Die hätten es ja nich mit verbogenen Pins einbauen können.
 
Siegel müssen beim Boxed dran sein, sonst war er schonmal offen.
Die Fachwerkstatt kann den auch mit verbogenen Pins eingebaut haben. Wenn man nicht drauf achtet und einen Boxed auspackt, geht man davon aus das der in Ordnung ist.

Da du einen offenen boxed verbaut hast, kann niemand mehr sagen wo der Fehler entstanden ist, sowas schickt man eigendlich zurück.
 
Die wollen aber einfach nicht umtauschen.
Wie sieht das aus wenn ich denen ne Frist setze per Einschreiben .
 
@Benzer
willst du damit andeuten, dass wenn jemand zu einer Fachwerkstatt kaputte Bremsen bringt und sagt: "Hier, bauen Sie mal ein" dass einem die Fachwerkstatt das Auto dann ohne Kommentar übergibt? Ich denke wohl eher die sichern sich ab, indem sie dir nen Wisch geben auf dem steht: "Kaputte Bremsen eingebaut, Auto fahruntüchtig."

Wäre doch fahrlässig. Ebenso fahrlässig wie einen Prozessor einzubauen bei dem die Pins verbogen sind oder?
 
Die müssen aber. Eine Frist ist nicht verkehrt. Genau aus diesem Grund gibt es die Gewährleistung. Wenn die Ware bei Übergabe defekt ist. Genau aus diesem Grund gibts die Beweislastumkehr, damit der Kunde in den ersten sechs Monaten, einfacher diese durchsetzen kann. Schick die Ware zurück mit dem Vermerk Defekt erhalten. Brauchst gar nicht zuviel zu sagen, wie z.B. Fachwerkstatt oder ähnliches. Je nach Zeitraum verlange dein Geld wieder oder aber Reparatur/Austausch.

Weigert sich der Händler, musst du eben einen Anwalt nehmen. Kannst dies auch dem Händler so mitteilen.
 
Die Pins waren bei der Fachwerkstatt noch ok das bestätigen die mir auch schriftlich . Der Händler sagt aber dass das wohl denen passieren seien muss,und ich mich an denen wenden soll. Die Pins waren erst nach Reklamation verbogen.
 
Wieso kaufst du, wenn du keine Ahnung hast wie man es einbaut, im Netz und lässt es dann von einer zweiten Firma einbauen? Wieso hast du nicht komplett im Fachgeschäft gekauft? Um 10€ zu sparen, oder wieso? Sowas kommt jetzt dabei raus.
Und der Händler muss nix zurück nehmen. Ich kann mir kein Auto kaufen, es zerkratzen und dann einen Umtausch verlangen. Du bist in der Beweislage. Hättest höchstens sofort probieren können das Teil als "beschädigt bei Lieferung" zurückzusenden. Jetzt wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben.
 
Tja also ist hier nun Aussage Fachwerkstatt gegen Aussage Händler;

Lass Dir zunächst (für deine Akten) den schriftlichen Bestätigung der Fachwerkstatt geben, dass die PIN bei Einbau nicht beschädigt waren.

Nun geht es um Beweislast; die liegt beim Verkäufer. Fordere den Verkäufer also auf, den Beweis zu erbringen, dass der Defekt erst nach Übergabe zugefügt wurde.

Der Beweisversuch könnte z.B. sein, dass es sich um einen versiegelten boxed-Prozessor handelte. Hier könntest Du behaupten, dass das Siegel gebrochen war.
Die Beweispflicht liegt auch hier wieder beim Verkäufer, dies könnte er ggf. durch ein Wareneingangs-Protokoll erbringen.

Letzendlich (wenn der Verkäufer sich stur stellt) muss ein Richter entscheiden, ob die Bestellung eines boxed-Prozessor als Beweis genug ersehen wird. Ob eine Pflicht deinerseits bestand die Versiegelung des boxed-Prozessor zu prüfen und ggf. direkt zu reklamieren (vor Einbau) wird wohl auch Richter entscheiden müssen.
Ergänzung ()

apups schrieb:
. Ich kann mir kein Auto kaufen, es zerkratzen und dann einen Umtausch verlangen.

Der Vergleich hinkt etwas; Fernabsatz beinhaltet ja das man die Ware vorher nicht begutachten kann. Wenn also die Versiegelung am Produkt in Ordnung war kann es durchaus sein das die Fachwerkstatt den Schaden verursacht hat.

Eventuell bestehen also Ansrpüche gegen die Fachwerkstatt und nciht gegen den Verkäufer. Die Beweisführung muss halt vor Gericht geleistet werden und nicht im Laden oder sonst wo.

Entweder die jeweilige Seite akzeptiert die Angaben oder nicht. Im Streitfall entscheidet halt ein Richter
 
apups schrieb:
Du bist in der Beweislage. Hättest höchstens sofort probieren können das Teil als "beschädigt bei Lieferung" zurückzusenden. Jetzt wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben.

Das ist völliger Unsinn. In den ersten 6 Monaten ist, wie oben schon erwähnt, der Händler/Hersteller in der Beweispflicht. Erst nach Ablauf der 6 Monate tritt die Beweislastumkehr ein und erst dann liegt die Beweispflicht beim Kunden.

Auch, dass das Produkt bereits geöffnet wurde und einem Fachhändler zur Montage überreicht wurde, ändert nichts an dieser Tatsache. Ein Gerät aus dem Onlinehandel darf zu Kontrollzwecken geöffnet werden. Ein Öffnen der Packung führt zu keinerlei Gewährleistungsverlust.

Ergo muss der Händler das Paket vorläufig sehr wohl zurücknehmen.

Anschließend gilt es zu klären, bei wem das Verschulden liegt. Diese Aufgabe obliegt aber dem Händler und nicht dir. Schlimmsten Falls führt das zu einem Rechtsstreit.


Gruß Kuddel
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dir die Werkstatt bestätigt das die Pins bei ihnen noch in Ordnung waren dann ist der Händler was die Gewährleistung angeht raus. Jetzt geht es darum zu beweisen wer was gemacht hat, was schwer sein dürfte.
Hier im Forum kommst du damit nicht weiter. Kannst dich bei einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale dazu beraten lassen. Ich halte die Chancen allerdings für gering.

@ Apups: Mach dich mal bekannt mit der Gewährleistung. Dein Beispiel ist im übrigen "sehr überzeugend und nachvollziehbar".
 
@Onkelhitman:

Nein, aber wenn du Bremsen mit Haarriss zur Werkstatt bringst, weder dir noch der Werkstatt fallen die Haarrisse auf und beim bremsen reißt die Scheibe - wer soll dann für den Fehler gerade stehen?
(Irgendwie hinken Autobvergleiche immer...)

@James_Zigo: Wie wurde die CPU denn zurück geschickt? In Originalverpackung?

Wenn der Händler beweisen kann das er dir eine neue, versiegelte Boxed CPU geschickt hat - ist er sehr wahrscheinlich raus.

Entscheidend ist zu klären wo die Pinne verbogen wurden, hast du die CPU in einwandfreiem Zustand vom Händler zurück bekommen? Oder haben die dir direkt die CPU in OVP gegeben und du hast diese verschickt ohne zu prüfen?

Wenn der Händler noch nichts von der Werkstatt weiß, würde ich erstmal darauf pochen das der Händler beweisen muss das die Pinne bei Auslieferung gerade waren, und nix von der Werkstatt sagen.
 
Der Händler weiß von der Werkstatt , und von denen hab ich die CPU in der Ovp zurück bekommen . Von physikalischen Schaden wurde nix gemeldet.
 
Dass der Händler hier in der Beweislast ist, mag in der Theorie vielleicht stimmen, aber wird hier absolut egal sein. Die werden ihm sagen er soll es beweisen und wenn er auf sein Recht pocht muss er zum Anwalt. Da wird in jeder Anwalt der was auf sich hält auslachen und nach Hause schicken. Wir reden hier über einen Streitwert von 150 Euro und mindestens 3 potentiellen Verursachern des Schadens.
 
Kuddel schrieb:
Das ist völliger Unsinn. In den ersten 6 Monaten ist, wie oben schon erwähnt, der Händler/Hersteller in der Beweispflicht. Erst nach Ablauf der 6 Monate tritt die Beweislastumkehr ein und erst dann liegt die Beweispflicht beim Kunden.

Das ist natürlich auch nicht richtig, siehe hierzu bitte §476!
 
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