Händler macht Probleme, Brauche Rat!

Wer rechnet denn schon damit das die Fachwerkstatt etwas noch kaputter zurückgibt . Und kein normaler Mensch macht ein Foto von einer verpackten CPU und dokumentiert dann wie er sie auspackt.

Ab jetz werde ich das so machen aber mit sowas hätte ich niemals gerechnet .

Außerdem kann es auch dem Händler bei der Untersuchung passiert sein.
MfG
James
 
Aber mal eine Frage etwas abseits dazu. Nehmen wir an, der Kunde bekommt eine CPU mit Haarriss. Er baut sie ein. PC läuft nicht. Er schickt das Dingen zurück, die verweigern die Annahme wegen Haarriss. Was dann? Weder der Eine, noch der Andere kann beweisen, dass der Zustand nicht schon vorher so war, oder durch den Einbau erfolgt ist. Wer muss dann haften?
 
der Händler innerhalb der ersten 6 Monate
 
@Onkelhitman: In dem Fall wird man wohl den Hersteller kontaktieren müssen. Sagt dessen Qualitätskontrolle das die CPU in Ordnung war, wird der Kunde wohl drauf sitzen bleiben, da eine mechanische Beschädigung im Regelfall keine Gewährleistung ist.

@James_Zigo: Leider gibt es bei PC "Fach-"Werkstätten solche und solche...
Du hättest, als die Werkstatt dir die CPU mit der Bemerkung "defekt" zurück gab. Die CPU anschauen müssen und dann am besten vorm Versenden den Zustand dokumentieren sollen.

Jetzt stehst du als "Täter" da und weißt leider gar nichts.

Das Schreiben der Werkstatt könnte man auch als Lektüre aufs Klo legen... genau so viel ists Wert.
 
ThomasK_7 schrieb:
der Händler innerhalb der ersten 6 Monate

Jain, es kommt immer auf den Fall an! Die ersten sechs Monate sind kein Freifahrtschein, wie es so einige denken!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie schon erwähnt war die CPU auch schon defekt als die Pins nicht verbogen waren.

Irgendwas muss ich doch machen können.
 
apups schrieb:
Da wird in jeder Anwalt der was auf sich hält auslachen und nach Hause schicken. Wir reden hier über einen Streitwert von 150 Euro und mindestens 3 potentiellen Verursachern des Schadens.

und der Preis für den dümmsten Satz des Tages geht an dich! Ich gratuliere dir. Welcher Anwalt der was von sich hält kümmert sich um Streitfälle von 150,- Euro, wie arm. :freak:

Ribery88 schrieb:
Jain, es kommt immer auf den Fall an! Die ersten sechs Monate sind kein Freifahrtschein, wie es es so einige denken!

exakt genau so wie einige denken das die Gewährleistung nach den ersten sechs Monaten unmöglich ist.

@ TE: Setze dem Händler eine Frist. Kannst noch den Beleg mit dazu legen in der dir bestätigt wird das die Pins noch in Ordnung waren beim Fachmann. Sollte der Händler nicht wollen, bleibt dir nur der Gang zum Anwalt übrig. Auch bei einem Streitwert von nur 150,- Euro.
 
Xyn schrieb:
exakt genau so wie einige denken das die Gewährleistung nach den ersten sechs Monaten unmöglich ist.

Dann zeige doch mir bitte die Stelle wo ich gesagt habe, dass nach 6 Monate die Gewähleistung unmöglich ist?! Nochmal für dich, solange der Mangel beim Gefahrenüberang vorhanden gewesen ist, hat der Käufer Gewährleistungansprüche, ansonsten nicht!!!
 
@Ribery88

Es wurde auf einen konkreten Fall hin gefragt.
Wenn der Kunde sofort, wie von Onkelhitman gefragt, nach Einbau reklamiert, dass die CPU nicht geht und später festgestellt wird, dass es sich um einen Haarriss handelt , dann haftet der Händler, welcher sich meist wiederum beim Großhändler bzw. Hersteller schadlos halten kann, sofern dort erst vor kurzem bezogen.
 
@Thomas

Ja da habe ich tatsächlich den Post von Onkelhitman nicht richtig gelesen, mt dem konkreten Fall hast du Recht! Sorry!
Dachte das wäre Allgemein gewesen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
komisch wer sagt das ich dich meine Ribery88? Ich habe nur allgemein gesprochen wie du. :cool_alt:

Im übrigen TE, kannst mal den CPU Hersteller selbst anschreiben/kontaktieren und ihm diesen Fall erklären. Kannst sagen das die CPU nicht funktioniert und ihm anschreiben das der Händler das Gewährleistungsrecht vergweigert weil er verbogene Pins endeckt hat, welche nicht von dir stammen. Das du davon ausgehst das es vor Ort beim Händler geschehen sein muss, nichtsdestotrotz die CPU schon vorher nicht funktioniert hat, was du durch eine Fachwerkstatt bestätigen kannst. Vielleicht hast du Glück und der Hersteller zeigt sich kulanter und kundenorientierter als der Händler.
 
Danke Das ihr versucht mir zu helfen .

Wie kann ich Kontakt zu AMD nehmen. Bei denen auf der Homepage finde ich keine Kontakt Möglichkeiten .

MfG
James
 
Xyn schrieb:
und der Preis für den dümmsten Satz des Tages geht an dich! Ich gratuliere dir. Welcher Anwalt der was von sich hält kümmert sich um Streitfälle von 150,- Euro, wie arm. :freak:



exakt genau so wie einige denken das die Gewährleistung nach den ersten sechs Monaten unmöglich ist.

@ TE: Setze dem Händler eine Frist. Kannst noch den Beleg mit dazu legen in der dir bestätigt wird das die Pins noch in Ordnung waren beim Fachmann. Sollte der Händler nicht wollen, bleibt dir nur der Gang zum Anwalt übrig. Auch bei einem Streitwert von nur 150,- Euro.


Den seriösen Anwalt zeigst du mir dann bitte. :-)
Auch witzig, ihm noch schön den Gang zum Anwalt zu empfehlen. Ich wette, dass er keine Rechtsschutz hat, denn wenn man eine hat, fragt man gar nicht erst hier nach, sondern kontaktiert sofort seinen Anwalt und schaut was der dazu sagt. Alleine für den Gang zum Anwalt, der ihm dann sagt, dass er keinen Erfolg haben wird und der Streitwert in keinem Verhältnis zu den Rechtskosten steht, kann er sich schon fast ne neue CPU kaufen.
Und er kann einen Wisch von Hinz und Kunz beilegen. Das einzige was er damit machen kann, ist dir den Hintern abwischen.
Tagträumer :-)
 
Also ich hab ne Rechtsschutz und bei Streitwerten um 500 € machen die schon nicht viel, weil sie sagen es lohnt sich nicht dafür den Aufwand und Ärger in Kauf zu nehmen. Das hatte ich jetzt schon 3 mal so bei 3 verschiedenen Anwälten. Da werden 5 Briefchen hin und her geschickt und wenn der Fall dann nicht geklärt ist und vor Gericht gehen würde, wird dir meistens geraten den Schaden selbst zu übernehmen.

Die machen zwar was, aber nicht viel.

@James_Zigo

Kannst du denn beweisen, dass hier die "Fachwerkstatt" nicht Mist gebaut hat? Das ist nämlich meiner Meinung nach das Problem du vertraust auf deren Aussage, was ich auch nachvollziehen kann, aber wirklich beweisen kannst du es nicht.

Wenn bei einem Mist passiert wird das generell gern auch mal auf den Kunden abgewälzt, obwohl dieser absolut keine Schuld hat. Das hast du auch im Handwerk etc.

Man kann Rechte und Gesetze nie pauschalisieren, sondern muss das auf den jeweiligen Fall anwenden. Pauschal zu sagen die ersten 6 Monate ist der Händler in der Pflicht ist falsch.

Zuerst ist hier mal die Fachwerkstatt meiner Meinung nach in der Pflicht, sprich zu beweisen, dass sie die Pins nicht verbogen haben in Form von Fotos etc. Vermutlich hast du aber einen Wisch unterschrieben, dass die für fremd eingebaute Teile keine Gewährleistung etc. übernehmen?

Kann man drehen und wenden wie man will du bist auf die Kulanz von AMD, Fortknoxx oder der "Fachwerkstatt" angewiesen, wenn da keiner beisteuert wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben.
 
Also ich stehe da auf dem Standpunkt von apups... wer für 150€ zum Anwalt rennt oder seine Rechtsschutz einschalten will tut das nicht wegen des Geldes - der Weg zum Anwalt wird wohl in beiden Fällen teurer als die 150€ - sondern nur wegen des Ärgers über die Abzocke.

Von den Kosten für das Erstgespräch und ggf. nen Brief kann man sich schon ne neue CPU kaufen und den Ärger einfach vergessen.

Was meinst du denn womit die Abzocker ihre Millionen machen? Mit Ahnungslosen die die unberechtigte Forderungen über 70€ lieber zahlen als wegen dem "Kleckerbetrag" zum Anwalt zu rennen.
 
Eben die meisten Abzocken werden mit Beträgen unter 100 €getätigt.

@Xyn kannst du ja mal machen dann kommt aber irgendwann das Thema Sammelklage zum Vorschein. Es ist einfach so für 150 € wird sich kein Anwalt einschalten. Warst du schonmal beim Anwalt?

Ich vertrete auch den Standpunkt von Apups, da ich es selbst in der Praxis so erlebt habe.
 
Benzer schrieb:
Was meinst du denn womit die Abzocker ihre Millionen machen? Mit Ahnungslosen die die unberechtigte Forderungen über 70€ lieber zahlen als wegen dem "Kleckerbetrag" zum Anwalt zu rennen.

und weil die das jetzt nicht machen, zum Anwalt gehen ist das richtig oder wie hab ich das zu verstehen?

nebulein schrieb:
@Xyn kannst du ja mal machen dann kommt aber irgendwann das Thema Sammelklage zum Vorschein. Es ist einfach so für 150 € wird sich kein Anwalt einschalten. Warst du schonmal beim Anwalt?

Sammelklage, Deutschland?

@ Theard: Wieso bleibe ich bei einer berechtigten Forderungen bei der ich micht mit dem Verkäufer nicht einigen konnte und mir deshalb einen Anwalt leisten musste, auf den Kosten sitzen?
 
Schick die CPU mit Rechnung nach AMD , die Tauschen die schon um , mir haben die damals auch einen neuen Athlon II X2 250 getauscht .
 
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