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Händler macht Probleme, Brauche Rat!
- Ersteller James_Zigo
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- 14
@Quad-core Was war denn mit deiner CPU .
Zuletzt bearbeitet:
was ist denn das für ne Ausdrucksweise?Xyn schrieb:Liest du deinen eigenen Müll?
schließich kommt von dir die Schei... schon aus dem Kopf raus.
@TE
Fassen wir mal zusammen:
Die CPU war anfangs nicht Mechanisch defekt.
Der Händler ist also aus allen Gewährleistungsansprüchen raus.
Die CPU wurde entweder von Dir, der Fachwerkstatt oder bei der Prüfung beim Händler beschädigt.
wer die Beschädigt hat, lässt sich nicht mehr Feststellen.
DU weißt nicht wer es war, daher wird dir ein Anwalt auch nicht weiter helfen, den wen soll er belangen?
Wen auch immer du beschuldigst, er wird sagen der andere war es und was machst dann?
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7
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Ach >15.000 Beiträge geben keine Gewähr für sachlich ordnungsgemäße Antworten.
Nach den Ausführungen des TE lässt sich ganz klar feststellen, dass die mechanische Beschädigung auf dem Rücktransportweg vom TE zum Händler passiert sein soll --> Transportschaden.
Wer hierfür ein Verständnisproblem hat, dem poste ich auch gerne noch die entsprechenden Textpassagen hier aus dem Thread.
Im übrigen war laut Aussage des TE und seiner Fachwerkstatt auch die mechanisch unversehrte CPU von Anfang an nicht funktionsfähig = funktionaler Schaden.
Nach den Ausführungen des TE lässt sich ganz klar feststellen, dass die mechanische Beschädigung auf dem Rücktransportweg vom TE zum Händler passiert sein soll --> Transportschaden.
Wer hierfür ein Verständnisproblem hat, dem poste ich auch gerne noch die entsprechenden Textpassagen hier aus dem Thread.
Im übrigen war laut Aussage des TE und seiner Fachwerkstatt auch die mechanisch unversehrte CPU von Anfang an nicht funktionsfähig = funktionaler Schaden.
X
Xyn
Gast
florian. schrieb:1) was ist denn das für ne Ausdrucksweise?
2) @TE
Fassen wir mal zusammen:
Die CPU war anfangs nicht Mechanisch defekt.
Der Händler ist also aus allen Gewährleistungsansprüchen raus.
Die CPU wurde entweder von Dir, der Fachwerkstatt oder bei der Prüfung beim Händler beschädigt.
wer die Beschädigt hat, lässt sich nicht mehr Feststellen.
zu 1: die passende.
zu 2: siehe Thomas7K.
Benzer
Fleet Admiral
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Was keine Rolle mehr spielt da die CPU mechanisch beschädigt ist.Im übrigen war laut Aussage des TE und seiner Fachwerkstatt auch die mechanisch unversehrte CPU von Anfang an nicht funktionsfähig = funktionaler Schaden.
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@thomas7k Du hast mich verstanden , genau so war es..
hach ja, den Aggressiven Umgangston ist man bei einigen "Rechtsexperten" hier ja bereits gewöhnt...
na dann poste mal, derweil berufe ich mich auf dass:
und jetzt kommst du!
das muss aber schon stichhaltig sein, schließlich unterstellst du mir Verständnisprobleme.
Und das hab ich wahrlich keine, allerdings lässt meine Phantasie zu wünschen übrig!
ThomasK_7 schrieb:Nach den Ausführungen des TE lässt sich ganz klar feststellen, dass die mechanische Beschädigung auf dem Rücktransportweg vom TE zum Händler passiert sein soll --> Transportschaden.
Wer hierfür ein Verständnisproblem hat, dem poste ich auch gerne noch die entsprechenden Textpassagen hier aus dem Thread.
na dann poste mal, derweil berufe ich mich auf dass:
Benzer schrieb:Und dann hast du die CPU nicht geprüft sondern einfach weggeschickt?
James_Zigo schrieb:Wer rechnet denn schon damit das die Fachwerkstatt etwas noch kaputter zurückgibt . Und kein normaler Mensch macht ein Foto von einer verpackten CPU und dokumentiert dann wie er sie auspackt.
und jetzt kommst du!
das muss aber schon stichhaltig sein, schließlich unterstellst du mir Verständnisprobleme.
Und das hab ich wahrlich keine, allerdings lässt meine Phantasie zu wünschen übrig!
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7
Vice Admiral
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 7.104
@Florian
Ich kann in meinen Äußerungen hier bislang nichts aggressives erkennen.
Bei der sachlichen Überprüfung hier sollte man sich prinzipiell/grundsätzlich nur auf Informationen aus erster Hand, hier vom TE beziehen.
Die Fachwerkstatt ist bereit dem TE zu bestätigen, dass bei der Rückgabe der CPU an den TE keine mechanische Beschädigung vorhanden war. Nach diesem Vorgang hat der TE die CPU direkt ohne eigene Sichtüberprüfung dem Händler (=Verkäufer) zurückgeschickt und um ein funktionstüchtiges Exemplar gebeten.
Der Händler macht geltend, dass die CPU mit verbogenen Pins bei ihm angekommen ist.
Es ist doch meines Erachtens ganz klar erkennbar, dass nach übereinstimmenden Aussagen aller 3 Beteiligten (Händler-Kunde-Fachwerktstatt) der physikalische Schaden in dem Zeitabschnitt nach Rückgabe CPU von Fachwerkstatt an Kunde und bis zum Wareneingang CPU beim Händler erfolgt sein muss!
Nach Angabe des Kunden hat dieser anscheinend die CPU wie von der Fachwerkstatt übergeben, an den Händler zurückgesendet.
Um eine Rechtslage ordnungsgemäß prüfen zu können ist es immer wichtig, zuerst die unstrittigen Tatsachen sich klarzumachen. Wer hierbei schon schlampt, kommt selten zu richtigen Ergebnissen.
Im vorliegenden Fall haben wir es einerseits mit einer von Anfang funktionsuntüchtigen Ware zu tun und andererseits mit einer aufgetretenen zusätzlichen Warenbeschädigung bei der Rücksendung an den Händler zu tun.
Das ganze ist aber nicht unter dem Gesichtspunkt des Widerrufsrechtes zu sehen, sondern unter dem Gesichtspunkt Gewährleistungsrecht und allgemeines Transportrecht. Es gibt da sicherlich hier einige Auskenner mit dem entsprechendem belastbaren Fachwissen, ich gehöre für diesen Bereich nicht dazu.
Auf jeden Fall ist Deine Zusammenfassung der Sachlage bereits eine völlig falsche Analyse der vorhandenen Daten und auch eine Schlussfolgerung wie
Ich kann in meinen Äußerungen hier bislang nichts aggressives erkennen.
Bei der sachlichen Überprüfung hier sollte man sich prinzipiell/grundsätzlich nur auf Informationen aus erster Hand, hier vom TE beziehen.
TE schrieb:..Ich habe die CPU bei einem Online-händler gekauft (FortKnox) und von einer Computer-Fachwerkstatt einbauen lassen. Die hatten mich dann angerufen und mir mitgeteilt die CPU sei Defekt(wurde verbaut war aber nicht funktionstüchtig). Darauf hin habe ich die CPU direkt zum Händler geschickt , ..
TE schrieb:Habe nun ein paar mal dort Angerufen (bei Fortknox) jedoch lassen die garnicht mit sich reden und bestehen darauf das ich mich and die Fachwerkstatt wende, und ob ich denn dokumentiert habe dass der Schaden schon bei Anlieferung vorhanden war.
TE schrieb:Die Pins waren bei der Fachwerkstatt noch ok das bestätigen die mir auch schriftlich .
TE schrieb:Die Pins waren erst nach Reklamation verbogen.
TE schrieb:Fakt ist ,die CPU war auch mit Geraden Pins Defekt .
Die Fachwerkstatt ist bereit dem TE zu bestätigen, dass bei der Rückgabe der CPU an den TE keine mechanische Beschädigung vorhanden war. Nach diesem Vorgang hat der TE die CPU direkt ohne eigene Sichtüberprüfung dem Händler (=Verkäufer) zurückgeschickt und um ein funktionstüchtiges Exemplar gebeten.
Der Händler macht geltend, dass die CPU mit verbogenen Pins bei ihm angekommen ist.
Es ist doch meines Erachtens ganz klar erkennbar, dass nach übereinstimmenden Aussagen aller 3 Beteiligten (Händler-Kunde-Fachwerktstatt) der physikalische Schaden in dem Zeitabschnitt nach Rückgabe CPU von Fachwerkstatt an Kunde und bis zum Wareneingang CPU beim Händler erfolgt sein muss!
Nach Angabe des Kunden hat dieser anscheinend die CPU wie von der Fachwerkstatt übergeben, an den Händler zurückgesendet.
Die OVP einer CPU gilt allgemein als ordnungsgemäß transportfähige Ware. Es wurde bislang auch nicht ausgeführt, dass der Händler eine mangelhafte Verpackung der Warenrücksendung gerügt hat.TE schrieb:Der Händler weiß von der Werkstatt , und von denen hab ich die CPU in der Ovp zurück bekommen .
Um eine Rechtslage ordnungsgemäß prüfen zu können ist es immer wichtig, zuerst die unstrittigen Tatsachen sich klarzumachen. Wer hierbei schon schlampt, kommt selten zu richtigen Ergebnissen.
Im vorliegenden Fall haben wir es einerseits mit einer von Anfang funktionsuntüchtigen Ware zu tun und andererseits mit einer aufgetretenen zusätzlichen Warenbeschädigung bei der Rücksendung an den Händler zu tun.
Das ganze ist aber nicht unter dem Gesichtspunkt des Widerrufsrechtes zu sehen, sondern unter dem Gesichtspunkt Gewährleistungsrecht und allgemeines Transportrecht. Es gibt da sicherlich hier einige Auskenner mit dem entsprechendem belastbaren Fachwissen, ich gehöre für diesen Bereich nicht dazu.
Auf jeden Fall ist Deine Zusammenfassung der Sachlage bereits eine völlig falsche Analyse der vorhandenen Daten und auch eine Schlussfolgerung wie
entbehrt bei einem elektronischen Bauteil bei mir nicht einem gewissen Unverständnis für technische Belange.Florian schrieb:..Die CPU war anfangs nicht Mechanisch defekt.
Der Händler ist also aus allen Gewährleistungsansprüchen raus..
Die Mechanische beschädigung beeinträchtigt Massiv die Elektrische Funktion.entbehrt bei einem elektronischen Bauteil bei mir nicht einem gewissen Unverständnis für technische Belange.
wer da keine Kausalen zusammenhänge erkennt....
Wenn ich ein Notebook Reklamiere "startet nicht" und der Händler bekommt ein Notebook mit herausgerissener Tastatur, dann wird er auch jegliche Forderungen abstreiten, obwohl die Tastatur für die Elektrische Funktion keine Bedeutung hat.
hier ist es noch schlimmer, denn die Pins haben eine Bedeutung für die Elektrische Funktion!
schöne Zusammenfassung, aber es gibt aber weiterhin zwei mögliche Verursacher:
Die Fachwerkstatt hat beim Verpacken den PIN verbogen.
Der Händler hat beim Auspacken den PIN verbogen.
Beide werden darauf beharren, dass der schaden bei ihnen nicht passiert ist.
An wen soll sich der TE denn nun wenden?
der Händler liefert Mechanisch intakte Ware.
Kunde bestätigt dem Händler, dass die Ware anfangs Mechanisch intakt war.
Kunde gibt die Ware jemand anderem
Kunde beschwert sich, dass die Ware nicht mehr geht.
Händler stellt fest, dass die Ware Mechanisch defekt ist.
Ich weiß ja nicht wie ihr den Händler belangen wollt, aber "Viel Glück"
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7
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Ok, elektronische Bauteile ohne mechanische Beschädigung können also Deiner Meinung nach beim Erstverkauf nicht defekt sein? 
schon mal hier im Thread oder im Forum das Wort Beweislastumkehr gelesen ?Florian schrieb:Hinterher zu beweißen, dass die CPU schon defekt war, kann man nur in einem Analyselabor.
Benzer
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Der Hersteller kann zum Glück beweisen das die CPU das Werk fehlerfrei verlassen hat... dafür gibts ja Gott sei Dank eine Qualitätskontrolle... Fakt ist einfach das eine defekte boxed CPU ab Werk nicht existiert - die werden alle getestet... von daher hilft einem die Beweislastumkehr leider gar nicht...
Der TE hat leider eine unversiegelte boxed CPU angenommen und eingebaut - das war sein größter Fehler... allerdings ist auch das nach der mechanischen Beschädigung nicht mehr relevant.
Der TE hat leider eine unversiegelte boxed CPU angenommen und eingebaut - das war sein größter Fehler... allerdings ist auch das nach der mechanischen Beschädigung nicht mehr relevant.
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7 schrieb:Ok, elektronische Bauteile ohne mechanische Beschädigung können also Deiner Meinung nach beim Erstverkauf nicht defekt sein?![]()
hat keiner behauptet, aber die Mechanische Beschädigung beeinträchtigt die Elektrische Funktion Massivst.
Daher lässt sich nicht mehr nachvollziehen ob die CPU bereits einen schaden hatte.
zur Beweislastumkehr:
Der Händler hat es (quasi) sogar schriftlich, dass die CPU Mechanisch in Ordnung war.
Zurück bekam er eine Mechanisch und damit auch elektrisch defekte CPU
was gibt es da noch zu beweißen? --> der Kunde hat es Kaput gemacht!
wo/wie der Kunde das Kaput gemacht hat, kann dem Händler ja egal sein.
Zuletzt bearbeitet:
Es wurde doch schon erwähnt, dass im Falle das der Verkäufer die Reklamation nicht akzeptiert es auf einen Rechtsstreit auslaufen würde.
Die Beweise zu bewerten ist schliesslich Sache eine Richters. Da kann ich mich noch so sehr im Recht fühlen. Wenn ein Richter entscheidet, dass die CPU ordnungsgemäß keinen Mangel bei Übergabe hatte, ist die Gewährleistung schlichtweg erledigt (hinsichtlich diesen Mangels).
Dann bleibt nur noch die Inanspruchnahme von Garantie (zu den Bedingungen des Herstellers) oder die Schadensersatzforderung an den Verursacher. Wobei auch hier wieder die Beweisführung anzutreten ist.
Bedeutet im Klartext (schrieb ich schon früher): wenn sich alle Parteien und möglichen Verursacher quer stellen, bleibt nur der Rechtsweg.
Die Beweise zu bewerten ist schliesslich Sache eine Richters. Da kann ich mich noch so sehr im Recht fühlen. Wenn ein Richter entscheidet, dass die CPU ordnungsgemäß keinen Mangel bei Übergabe hatte, ist die Gewährleistung schlichtweg erledigt (hinsichtlich diesen Mangels).
Dann bleibt nur noch die Inanspruchnahme von Garantie (zu den Bedingungen des Herstellers) oder die Schadensersatzforderung an den Verursacher. Wobei auch hier wieder die Beweisführung anzutreten ist.
Bedeutet im Klartext (schrieb ich schon früher): wenn sich alle Parteien und möglichen Verursacher quer stellen, bleibt nur der Rechtsweg.
Christmasman
Ensign
- Registriert
- Juli 2008
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- 251
Ich habe bisher den Thread nur überflogen, aber um die Sache voranzubringen, würde ich von der Werkstatt und dem Händler eine Eidesstattliche Versicherung verlangen. Macht hierbei einer falsche Angaben, macht er sich strafbar.
Damit würde ich darauf spekulieren, dass einer von beiden einlenkt und die Sache übernimmt. Dabei solltest du selbst natürlich ein reines Gewissen haben, denn wenn beide eine EV abgeben, musst du natürlich bereit sein, das auch zu tun.
Wichtig sit dabei natürlich die Formulierung. Die Werkstatt sollte bestätigen, dass sie dir die CPU ohne verbogene Pins in der OVP übergeben haben, der Händler, dass er die CPU in unbeschädigter Verpackung mit verbogenen Pins erhalten hat. Wenn du dann noch bestätigst, dass du die OVP nicht einmal geöffnet hast, gebietet die Logik, dass nicht alle recht haben können (es sei denn die Art, wie die Pins verbogen sind legen einen verdeckten Transportschaden nahe, was wohl eher unwarscheinlich ist).
Wie es in diesem Fall dann weitergeht, dafür bin ich dann leider der falsche Ansprechpartner. Hier ist dann aber ein Anwalt sicher nicht die schlechteste Option.
Damit würde ich darauf spekulieren, dass einer von beiden einlenkt und die Sache übernimmt. Dabei solltest du selbst natürlich ein reines Gewissen haben, denn wenn beide eine EV abgeben, musst du natürlich bereit sein, das auch zu tun.
Wichtig sit dabei natürlich die Formulierung. Die Werkstatt sollte bestätigen, dass sie dir die CPU ohne verbogene Pins in der OVP übergeben haben, der Händler, dass er die CPU in unbeschädigter Verpackung mit verbogenen Pins erhalten hat. Wenn du dann noch bestätigst, dass du die OVP nicht einmal geöffnet hast, gebietet die Logik, dass nicht alle recht haben können (es sei denn die Art, wie die Pins verbogen sind legen einen verdeckten Transportschaden nahe, was wohl eher unwarscheinlich ist).
Wie es in diesem Fall dann weitergeht, dafür bin ich dann leider der falsche Ansprechpartner. Hier ist dann aber ein Anwalt sicher nicht die schlechteste Option.
Xyn schrieb:und weil die das jetzt nicht machen, zum Anwalt gehen ist das richtig oder wie hab ich das zu verstehen?
Sammelklage, Deutschland?
@ Theard: Wieso bleibe ich bei einer berechtigten Forderungen bei der ich micht mit dem Verkäufer nicht einigen konnte und mir deshalb einen Anwalt leisten musste, auf den Kosten sitzen?
Du magst zwar rein theoretisch recht haben, aber in der Praxis läuft nunmal einfach oft anders ab. Er bleibt auf den Kosten aus dem Grund sitzen, weil die Beweislast nicht eindeutig ist. Wen willst du hier haftbar machen? Alles reine Spekulation wer da Schuld war. Das sieht man ja schon an den Postings. Die einen sagen der Händler, die anderen die Fachwerkstatt.
1. Ist die Forderung denn tatsächlich berechtigt? Ich meine wer hat die Pins verbogen? Das kann niemand zu 100% beweisen.
2. Wen willst du jetzt genau dafür haftbar machen?
Ein Anwalt wird dich wie folgt beraten bei so etwas, weil es kein eindeutiger Fall ist:
Bezahlen sie es selbst denn wenn das ganze vor Gericht geht, vermehren sich die Kosten deutlich und wenn dann der TE nicht Recht bekommt, was bei der aktuellen Beweislage schwierig sein dürfte, dann bleibt er je nachdem wie er abgesichert ist auf den Kosten für die CPU sitzen. Im schlechtesten Fall kommen noch Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenpartei hinzu und dann war das ein teurer Spaß.
Der Streitwert ist für dieses Risko einfach zu gering und wenn er keine Rechtsschutz hat, bringt ihm der Gang zum Anwalt schonmal gar nix. Recht haben und Recht kriegen sind in Deutschland immer 2 paar Schuhe und wer was anderes behauptet war noch nie vor Gericht oder mal beim Anwalt, denn man muss nicht nur Recht haben, sondern es auch eindeutig beweisen können, ist dies nicht der Fall kann dir der beste Rechtsver.. entschuldigung Anwalt
Ich habs 3 mal am eigenen Leib erfahren.
1. Fall war damals ne Rechnung von PhoneHouse wo der Datentarif beim Tarifwechsel nicht mit geändert wurde. Wäre nach hin und her der Anwälte vor Gericht gegangen, ging um fast 1000 €, mein Anwalt rieht mir dazu die Kosten selbst zu tragen, weil dieser Vorgang vor Gericht 50/50 ausgehen würde. Ich bezahlte und das Thema war erledigt.
2. Fall KFZ als Basterlfahrzeug über Ebay verkauft für 500 €, Käuferin hatte keine Ahnung von Autos war dann in einer Werkstatt und ich sollte dies und das und jenes bezahlen, weil ich da nicht drauf hingewiesen hätte. Das waren alles sachen die beim Kauf nicht an Schäden vorhanden waren und sie kam damit nach 4 Wochen an. Das Auto sei nicht fahrtüchtig und alles kaputt usw. Mein Anwalt rieht mir Kulanz zu zeigen, weil er glaubte mir nicht so recht das ich da keine Schuld dran trage, sprich ich durfte nachbessern. KFZ auf meine Kosten abgeholt nach 3 Monaten und über 7tkm mehr auf dem Tacho als beim Verkauf. Es ging darum, dass die Bremsen kaputt seien. Nachdem mein Anwalt dann hörte, dass der Wagen 7tkm auf der Uhr hatte, gings ab, da die Gegenpartei ja behauptete der Wagen sei nicht Verkehrssicher. Aber 7tkm dann drauf juckeln
Ich hatte dann um weiteren Ärger zu vermeiden den Wagen zurück genommen für 200 €, weil ich dieses hin und her leid war. Die Gegenseite wollte den vollen Kaufpreis haben. Mein Anwalt hat aber direkt gesagt 200€ mehr kriegen die nicht, da ich ja Ersatzteile gekauft hatte und auch den Wagen transportiert habe auf meine Kosten. Ich hätte das sogar der Gegenseite in Rechnung stellen können, dann wärs vermutlich so ausgegangen das ich noch Geld bekommen hätte, aber ich war einfach froh das der Fall erledigt war. Hab ihn dann für 100 repariert, verkauft und der nächste war glücklich damit ein billiges Winterauto zu haben.
3. Ein Traktor holt mir die Vorfahrt. Ich weiche aus lande im Graben und überschlage mich. Man hat mir dann eine Teilschuld von 25% eingeräumt, die ich hätte vor Gericht anfechten können und mein Anwalt sagte auch, dass ich vermutlich Recht kriegen würde, aber er sagte direkt, dass dann erstmal der komplette Betrag eingehalten wird von der Versicherung und so eine Klage locker 1 Jahr dauern wird. Ging da um 500 € die ich mehr bekommen hätte dadurch. Ich habs dann gelassen, weil 1 Jahr klagen für 500 € also ne...
Bei nem Kläckerbetrag von 150 € würd ich die CPU neu kaufen, es als Lehrgeld abtun und fertig.
Ach, bei der Kontrolle passieren nie Fehler, und beim Verpacken der CPU nach der Prüfung und beim Transport zum Händler kann eine CPU nicht kaputt gehen? Interessant.Benzer schrieb:Fakt ist einfach das eine defekte boxed CPU ab Werk nicht existiert - die werden alle getestet... von daher hilft einem die Beweislastumkehr leider gar nicht...
Edit:
@Ribery88: Natürlich das meine ich ja. Der Fehler kann überall passiert sein. Die CPU kann schon ab Werk defekt gewesen sein, beim Transport beschädigt, durch den TE zerstört oder die Fachwerkstatt hat das Ding zerlegt. Aber einfach zu behaupten das bei AMD 100% aller CPUs funktionsfähig bei den Händlern ankommen ist schon arg naiv.
Zuletzt bearbeitet:
R
Ribery88
Gast
und beim Kunden kann der Schaden auch nicht passiert sein oder bei der Werkstatt??...Interessant.....
O
Onkelhitman
Gast
@Benzer
Was denn nun von Beidem? Das macht es für mich ja interessant, der Käufer kann nie und nimmer beweisen, dass der Haarriss schon vorher da war oder nicht. Und was der Hersteller nachher behauptet kann ebenso wenig bewiesen werden. Selbst wenn der Hersteller beweist, dass laut seiner Qualitätskontrolle kein Haarriss vorhanden war, könnte durch den Versand einer entstanden sein. Daher ist der Fall so oder so für den Kunden erledigt. Er müsste einen Fertig-PC kaufen von einer Fachwerkstatt oder Discounter mit 2 Jahren Garantie. Oder sehe ich das falsch?
@ThomasK_7@Onkelhitman: In dem Fall wird man wohl den Hersteller kontaktieren müssen. Sagt dessen Qualitätskontrolle das die CPU in Ordnung war, wird der Kunde wohl drauf sitzen bleiben, da eine mechanische Beschädigung im Regelfall keine Gewährleistung ist.
Wenn der Kunde sofort, wie von Onkelhitman gefragt, nach Einbau reklamiert, dass die CPU nicht geht und später festgestellt wird, dass es sich um einen Haarriss handelt , dann haftet der Händler, welcher sich meist wiederum beim Großhändler bzw. Hersteller schadlos halten kann, sofern dort erst vor kurzem bezogen.
Was denn nun von Beidem? Das macht es für mich ja interessant, der Käufer kann nie und nimmer beweisen, dass der Haarriss schon vorher da war oder nicht. Und was der Hersteller nachher behauptet kann ebenso wenig bewiesen werden. Selbst wenn der Hersteller beweist, dass laut seiner Qualitätskontrolle kein Haarriss vorhanden war, könnte durch den Versand einer entstanden sein. Daher ist der Fall so oder so für den Kunden erledigt. Er müsste einen Fertig-PC kaufen von einer Fachwerkstatt oder Discounter mit 2 Jahren Garantie. Oder sehe ich das falsch?