Martin240
Ensign
- Dabei seit
- Mai 2007
- Beiträge
- 139
Hallo.
Ich habe bei einem Spielehändler vor Ort Crysis 2 gekauft für die Xbox. Zu dem Zeitpunkt hatte ich die Xbox noch nicht, da auf Ebay gekauft und da ich jetzt ein paar Probleme mit dem Händler hab (Festplatte war kaputt), wollte ich das Spiel wieder zurückgeben, weils doch recht teuer war und ich es im Moment nicht spielen kann. Ich gehe davon aus, dass sich die Sache mit Ebay noch eine Weile hinziehen wird, so dass ich mir das Spiel später zu einem günstigeren Preis dann nochmal kaufen wollte. Es ist noch eingeschweist in die Folie, habs nur ins Regal gestellt und seit dem nicht mehr angerührt.
Jetzt war ich eben wieder bei besagtem Händler und der wollte das Spiel nicht zurücknehmen. Er meinte, er wäre dazu nicht verpflichtet. Ich habe das Spiel letzten Mittwoch gekauft, sprich vor 6 Tagen. Habe ich nicht immer ein 14-Tage-Rückgaberecht bei Käufen? Oder bring ich das jetzt mit der rechtlichen Lage bei Internetkäufen durcheinander? Ich bin verwirrt
Wenn jemand die rechtliche Lage kurz erklären könnte, wär ich dafür sehr dankbar
Grüße
Ich habe bei einem Spielehändler vor Ort Crysis 2 gekauft für die Xbox. Zu dem Zeitpunkt hatte ich die Xbox noch nicht, da auf Ebay gekauft und da ich jetzt ein paar Probleme mit dem Händler hab (Festplatte war kaputt), wollte ich das Spiel wieder zurückgeben, weils doch recht teuer war und ich es im Moment nicht spielen kann. Ich gehe davon aus, dass sich die Sache mit Ebay noch eine Weile hinziehen wird, so dass ich mir das Spiel später zu einem günstigeren Preis dann nochmal kaufen wollte. Es ist noch eingeschweist in die Folie, habs nur ins Regal gestellt und seit dem nicht mehr angerührt.
Jetzt war ich eben wieder bei besagtem Händler und der wollte das Spiel nicht zurücknehmen. Er meinte, er wäre dazu nicht verpflichtet. Ich habe das Spiel letzten Mittwoch gekauft, sprich vor 6 Tagen. Habe ich nicht immer ein 14-Tage-Rückgaberecht bei Käufen? Oder bring ich das jetzt mit der rechtlichen Lage bei Internetkäufen durcheinander? Ich bin verwirrt

Wenn jemand die rechtliche Lage kurz erklären könnte, wär ich dafür sehr dankbar

Grüße