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[Erledigt] Händler reagiert nicht auf Widerrufserklärung
Hi Leute,
ich habe noch vor Ostern einen neuen Monitor bei notebooksbilliger.de erstanden, welchen ich allerdings aufgrund von Staubeinschlüssen zurückschicken möchte.
Alles soweit kein Problem dachte ich mir und habe das sich in deren Infocenter befindliche Widerrufsformular ausgefüllt (https://www.notebooksbilliger.de/infocenter/section/online_reklamation).
Ich habe dort nicht ohne Grund widerrufen, sondern besagte eingeschlossene Staubkörner angegeben. Außerdem habe ich um Austausch des Geräts gebeten.
Daraufhin bekam ich eine E-Mail von einem Mitarbeiter, welcher mich darauf hinwies, dass das Gerät zur Prüfung an sie geschickt werden müsse und ein Techniker es dann prüfen würde. Ich sollte Bescheid geben, ob ich damit einverstanden sei.
Kurz darauf habe ich per E-Mail geantwortet und habe eingewilligt, allerdings aufgrund von Problemen, über die ich von dem Monitormodell gehört habe, mich umentschieden. Stattdessen möchte ich nun doch den Kaufbetrag erstattet haben.
Habe daraufhin also kurz nach der ersten Antwort eine weitere rausgeschickt und dies dem Händler mitgeteilt.
Seitdem habe ich von NBB nichts weiter gehört. Habe "zur Sicherheit" / aus Ungeduld zwei Werktage später das Widerrufsformular erneut abgeschickt. Zusätzlich habe ich Freitag den Widerruf erneut in Form eines Faxes ausgesprochen, damit die nicht behaupten können, ich habe diesen nie ausgesprochen und somit sei die Frist bereits vorüber.
Zusammenfassung:
- 12.04: Erhalt des Monitors
- 15.04: Erklärung d. Widerrufs mit gewünschtem Austausch (1:1)
- 18.04: E-Mail von NBB bzgl. notwendiger Technikerprüfung
- 18.04: E-Mail an NBB mit Einverständnis
- 18.04: E-Mail an NBB, dass doch eine Erstattung des Kaufbetrages gewünscht ist
- 20.04: Erneutes Ausfüllen des Widerrufsformulars
- 21.04: Verschicken der Widerrufserklärung als Fax
Meine Fragen:
Ich bin in Sorge, dass NBB versucht, mich "über den Tisch zu ziehen", da das Fax bspw. erst beim dritten Zustellversuch zugestellt werden konnte, da vmtl. deren Faxgerät nicht eingeschaltet / angeschlossen war. Es macht mich stutzig, wieso es so problematisch ist, den Widerruf in das System aufzunehmen und mir ein Versandlabel zukommen zu lassen.
Danke vielmals!
Hi Leute,
ich habe noch vor Ostern einen neuen Monitor bei notebooksbilliger.de erstanden, welchen ich allerdings aufgrund von Staubeinschlüssen zurückschicken möchte.
Alles soweit kein Problem dachte ich mir und habe das sich in deren Infocenter befindliche Widerrufsformular ausgefüllt (https://www.notebooksbilliger.de/infocenter/section/online_reklamation).
Ich habe dort nicht ohne Grund widerrufen, sondern besagte eingeschlossene Staubkörner angegeben. Außerdem habe ich um Austausch des Geräts gebeten.
Daraufhin bekam ich eine E-Mail von einem Mitarbeiter, welcher mich darauf hinwies, dass das Gerät zur Prüfung an sie geschickt werden müsse und ein Techniker es dann prüfen würde. Ich sollte Bescheid geben, ob ich damit einverstanden sei.
Kurz darauf habe ich per E-Mail geantwortet und habe eingewilligt, allerdings aufgrund von Problemen, über die ich von dem Monitormodell gehört habe, mich umentschieden. Stattdessen möchte ich nun doch den Kaufbetrag erstattet haben.
Habe daraufhin also kurz nach der ersten Antwort eine weitere rausgeschickt und dies dem Händler mitgeteilt.
Seitdem habe ich von NBB nichts weiter gehört. Habe "zur Sicherheit" / aus Ungeduld zwei Werktage später das Widerrufsformular erneut abgeschickt. Zusätzlich habe ich Freitag den Widerruf erneut in Form eines Faxes ausgesprochen, damit die nicht behaupten können, ich habe diesen nie ausgesprochen und somit sei die Frist bereits vorüber.
Zusammenfassung:
- 12.04: Erhalt des Monitors
- 15.04: Erklärung d. Widerrufs mit gewünschtem Austausch (1:1)
- 18.04: E-Mail von NBB bzgl. notwendiger Technikerprüfung
- 18.04: E-Mail an NBB mit Einverständnis
- 18.04: E-Mail an NBB, dass doch eine Erstattung des Kaufbetrages gewünscht ist
- 20.04: Erneutes Ausfüllen des Widerrufsformulars
- 21.04: Verschicken der Widerrufserklärung als Fax
Meine Fragen:
- Die Frist, bis zu der die Ware beim Händler eingegangen sein muss, beträgt lt. kurzer Recherche ja 14 Tage, nach Erklärung des Widerrufs: Würdet ihr den Monitor (erstmal) auf eure Kosten auf Reisen schicken und danach den Händler darüber in Kenntniss setzen, zusätzlich die Versandkosten mit zu erstatten? Die Frist endet ja um den 29.04 rum.
- Würdet ihr sagen, der ursprüngliche Wunsch, also ein Austausch des Geräts ist wirksam und im Nachhinein darum zu bitten, den Kaufbetrag erstattet zu bekommen ist unwirksam?
Ich bin in Sorge, dass NBB versucht, mich "über den Tisch zu ziehen", da das Fax bspw. erst beim dritten Zustellversuch zugestellt werden konnte, da vmtl. deren Faxgerät nicht eingeschaltet / angeschlossen war. Es macht mich stutzig, wieso es so problematisch ist, den Widerruf in das System aufzunehmen und mir ein Versandlabel zukommen zu lassen.
Danke vielmals!
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